1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Penzberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Beschreibung: Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Kennung des Verfahrens: 72efd51a-125b-400f-a1d1-8de065799b6e
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-356
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34993000 Straßenbeleuchtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Innenstadtbeleuchtung Bahnhofstraße
Beschreibung: Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-356-Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31527200 Außenbeleuchtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31532000 Teile für Lampen und Beleuchtungskörper
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Preis - Angebotspreis in Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Penzberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz
Beschreibung: Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz Die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-356-Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31527200 Außenbeleuchtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Preis - Angebotspreis in Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Penzberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schréder GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Schréder GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 280 065,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EU-3-2-af-25-356_Los1
Titel: Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 24/10/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Penzberg
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sonepar Deutschland Region Süd GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Sonepar Deutschland Region Süd GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 6 800,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EU-3-2-af-25-356_Los 2
Titel: Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 15/10/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Penzberg
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer: 173793
Abteilung: Verfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: DE216
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49892176-2411
Fax: +49892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: t:080414417700
Abteilung: Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0087
Offizielle Bezeichnung: Stadt Penzberg
Registrierungsnummer: t:088568130
Postanschrift: Karlstr. 25
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Schréder GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE146624271
Postanschrift: Mittlerer Pfad 28
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Schréder GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Mittlerer Pfad 28
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (711) 3423620
Fax: +49 (711) 34236296
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Sonepar Deutschland Region Süd GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE811792403
Postanschrift: Clemensänger-Ring 24
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85356
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Sonepar Deutschland Region Süd GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Clemensänger-Ring 24
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85356
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Telefon: 08161 7872870
Fax: 08161 7872893
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f384112-63bb-4414-8497-b3c28cdee5a7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 11:06:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 730152-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025