1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Schuldigitalisierung - Beschaffung von schulischen mobilen Endgeräten als Leih- und Lehrergeräte (SchulMobE)
    
    
     Beschreibung: Gegenstand ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Ausstattung für die Schulen der Stadt Landshut
    
    
     Kennung des Verfahrens: b25b896a-8822-49b8-97fd-8c7b172664cc
    
    
     Interne Kennung: 2025-045
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237270 Koffer und Taschen für tragbare Computer
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Landshut
     
     
      Postleitzahl: 84028
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: mehrere Lieferadressen, siehe Liste der Schulen in der Leistungsbeschreibung
     
     
    
     
      2.1.3. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 406 314,86 EUR
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Beschaffung von iPads mit Zubehör
    
    
     Beschreibung: Auftragsgegenstand Die zu beschaffenden Geräte sind für den Einsatz an den Landshuter Schulen vorgesehen. Das auszufüllende Leistungsverzeichnis ist ebenso wie der EVB-IT Kaufvertrag im Anschluss an die Ausschreibung Auftragsgegenstand. Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss führen. Inbetriebnahme Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration aller ausgeschriebenen Komponenten ist kein Angebotsinhalt. Die Inbetriebnahme wird von der Schul-IT des Schulverwaltungsamts der Stadt Landshut übernommen. Die Ausschreibung stellt somit eine reine Lieferleistung dar. Lage der Schulen Folgende Schulen werden ausgestattet: - Hans-Carossa-Gymnasium Landshut, Freyung 630a, 84028 Landshut - Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut, Jürgen-Schumann-Straße 20, 84034 Landshut - Staatl. Realschule Landshut, Fuggerstr. 2, 84028 Landshut - Staatl. Wirtschaftsschule Landshut, Parkstraße 41, 84032 Landshut - Sonderpädagogisches Förderzentrum, Schulstraße 3, 84036 Landshut - Mittelschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15, 84036 Landshut - Grundschule Karl-Heiß, Neue Bergstraße 4, 84036 Landshut - Grundschule Nordwest, Parkstraße 43, 84032 Landshut - Grundschule St. Nikola, Nikolastraße 2, 84034 Landshut - Mittelschule St. Nikola, Nikolastraße 2, 84034 Landshut - Grundschule St. Peter und Paul, Niedermayerstraße 14, 84028 Landshut - Grundschule St. Wolfgang, Weilerstraße 19, 84032 Landshut - Mittelschule St. Wolfgang, Weilerstraße 21, 84032 Landshut - Grundschule Carl-Orff, Lortzingweg 8, 84034 Landshut - Grundschule Konradin Auloh, St.-Vinzenz-Platz 4, 84036 Landshut - Grundschule Ost, Am Schallermoos 14, 84036 Landshut Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle Die Lieferung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort. Die Transport- und Lieferkosten (an die genannten Schulstandorte) sind in den jeweiligen Einzelpositionen mit zu berücksichtigen. Die Lieferung soll zeitnah nach Zuschlag, spätestens jedoch bis zum 28.02.2026 erfolgen.
    
    
     Interne Kennung: 483e4adc-78f1-40e8-a525-6501e749a240
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Landshut
     
     
      Postleitzahl: 84028
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: mehrere Lieferadressen, siehe Liste der Schulen in der Leistungsbeschreibung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Andere Laufzeit: Unbekannt
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 310 300,08 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Beschaffung von iPad Airs mit Zubehör
    
    
     Beschreibung: Auftragsgegenstand Die zu beschaffenden Geräte sind für den Einsatz an den Landshuter Schulen vorgesehen. Das auszufüllende Leistungsverzeichnis ist ebenso wie der EVB-IT Kaufvertrag im Anschluss an die Ausschreibung Auftragsgegenstand. Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss führen. Inbetriebnahme Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration aller ausgeschriebenen Komponenten ist kein Angebotsinhalt. Die Inbetriebnahme wird von der Schul-IT des Schulverwaltungsamts der Stadt Landshut übernommen. Die Ausschreibung stellt somit eine reine Lieferleistung dar. Lage der Schulen Folgende Schulen werden ausgestattet: - Hans-Carossa-Gymnasium Landshut, Freyung 630a, 84028 Landshut - Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut, Jürgen-Schumann-Straße 20, 84034 Landshut - Staatl. Realschule Landshut, Fuggerstr. 2, 84028 Landshut - Staatl. Wirtschaftsschule Landshut, Parkstraße 41, 84032 Landshut - Mittelschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15, 84036 Landshut - Mittelschule St. Wolfgang, Weilerstraße 21, 84032 Landshut - Grundschule Carl-Orff, Lortzingweg 8, 84034 Landshut Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle Die Lieferung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort. Die Transport- und Lieferkosten (an die genannten Schulstandorte) sind in den jeweiligen Einzelpositionen mit zu berücksichtigen. Die Lieferung soll zeitnah nach Zuschlag, spätestens jedoch bis zum 28.02.2026 erfolgen.
    
    
     Interne Kennung: 3027b242-f901-476f-815c-96e1064ca29c
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Landshut
     
     
      Postleitzahl: 84028
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: mehrere Lieferadressen, siehe Liste der Schulen in der Leistungsbeschreibung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Andere Laufzeit: Unbekannt
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 52 928,48 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Beschaffung von Convertibles mit Zubehör
    
    
     Beschreibung: Auftragsgegenstand Die zu beschaffenden Geräte sind für den Einsatz an den Landshuter Schulen vorgesehen. Das auszufüllende Leistungsverzeichnis ist ebenso wie der EVB-IT Kaufvertrag im Anschluss an die Ausschreibung Auftragsgegenstand. Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss führen. Inbetriebnahme Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration aller ausgeschriebenen Komponenten ist kein Angebotsinhalt. Die Inbetriebnahme wird von der Schul-IT des Schulverwaltungsamts der Stadt Landshut übernommen. Die Ausschreibung stellt somit eine reine Lieferleistung dar. Lage der Schulen Folgende Schulen werden ausgestattet: - Hans-Carossa-Gymnasium Landshut, Freyung 630a, 84028 Landshut - Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut, Jürgen-Schumann-Straße 20, 84034 Landshut - Staatl. Fachoberschule Landshut, Marienpl. 11, 84028 Landshut - Staatl. Wirtschaftsschule Landshut, Parkstraße 41, 84032 Landshut - Mittelschule St. Nikola, Nikolastraße 2, 84034 Landshut - Grundschule Carl-Orff, Lortzingweg 8, 84034 Landshut - Grundschule St. Wolfgang, Weilerstraße 19, 84032 Landshut Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle. Die Lieferung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort. Die Transport- und Lieferkosten (an die genannten Schulstandorte) sind in den jeweiligen Einzelpositionen mit zu berücksichtigen. Die Lieferung soll zeitnah nach Zuschlag, spätestens jedoch bis zum 28.02.2026 erfolgen.  
    
    
     Interne Kennung: 6fe6164c-fdad-4d42-af2b-a42e0b6f505f
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Landshut
     
     
      Postleitzahl: 84028
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: mehrere Lieferadressen, siehe Liste der Schulen in der Leistungsbeschreibung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Andere Laufzeit: Unbekannt
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 43 086,30 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
    
    
     Registrierungsnummer: 51dbfd40-5adf-4ce9-8794-29818b858c55
    
    
     Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
    
    
     Postanschrift: Luitpoldstraße 29
    
    
     Stadt: Landshut
    
    
     Postleitzahl: 84034
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
    
    
    
     Telefon: +49 871881312
    
    
     Fax: +49 87188201612
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    
    
     Registrierungsnummer: eba8f152-b460-4ba2-8c23-794982f1cee2
    
    
     Stadt: München
    
    
     Postleitzahl: 80534
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 8921762411
    
    
     Fax: +49 8921762847
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
    
    
     Registrierungsnummer: 827b1ed8-157d-4eb9-8f5e-1d9523531c4c
    
    
     Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
    
    
     Postanschrift: Luitpoldstraße 27
    
    
     Stadt: Landshut
    
    
     Postleitzahl: 84034
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
    
    
    
     Telefon: +49 871881315
    
    
     Fax: +49 87188201612
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 74eeeef5-6297-433c-a80c-492068236ca0  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 10:15:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 703305-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 24/10/2025