2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels, 98341000 Unterbringung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: München
     
     
      Postleitzahl: 81669
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Korruption: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Betrug: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung