2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Korruption: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Betrug: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B4 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.