2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Unternehmen, die wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt wurden, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Betrug: Unternehmen, die wegen Betrug oder Subventionsbetrug rechtskräftig verurteilt wurden, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Unternehmen, die gegen wesentliche umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Unternehmen, die gegen wesentliche sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Unternehmen, die versucht haben, das Verfahren zu manipulieren, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Unternehmen, deren Vorbefassung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Unternehmen, die frühere öffentliche Aufträge erheblich mangelhaft erfüllt haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Unternehmen, bei denen Zahlungsunfähigkeit vorliegt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).