2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Allgäuer Überlandwerk GmbH, Schumacherring 106
Stadt: Kempten
Postleitzahl: 87435
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich hierbei um die Lieferanschrift.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis für das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird durch eine vom Bewerber selbst erstellte und einzureichende Eigenerklärung erbracht. + === Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der er ansässig ist, erfüllt werden. + === Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - das Formular liegt den Vergabeunterlagen bei. + === Eigenerklärung über die ausnahmslose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) === Die Eigenerklärungen sind - mit Ausnahme der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - vom Bewerber selbst zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.