Deutschland – Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung – Rahmenvertrag über die Beschaffung und den Betrieb cloudbasierter Body-Cam-Systeme für die Bayerische Polizei

463832-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung – Rahmenvertrag über die Beschaffung und den Betrieb cloudbasierter Body-Cam-Systeme für die Bayerische Polizei
OJ S 134/2025 16/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über die Beschaffung und den Betrieb cloudbasierter Body-Cam-Systeme für die Bayerische Polizei
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von cloudbasierten Body-Cams inklusive passender Halterungen sowie einer zugehörigen Auswertesoftware. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt dabei die Verantwortung für die technische Ausstattung, Installation und Konfiguration der Kameras, die fachgerechte Montage der Halterungen sowie die Implementierung und Weiterentwicklung der Software zur Bildanalyse und Dokumentation und erbringt zudem Wartungs- und Serviceleistungen wie regelmäßige Updates, Support, Reparaturen und Ersatzteillieferungen und die Weiterentwicklung der Lösungen während der Vertragslaufzeit (z. B. Anpassungen an neue technische Anforderungen, Schulungen für Bedienpersonal). Ziel der Ausschreibung ist es, durch eine einheitliche und zukunftsorientierte Lösung den reibungslosen Einsatz der Kameratechnik, die zuverlässige Erfassung und Auswertung der Bilddaten sowie eine langfristige Betriebssicherheit sicherzustellen. Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist. Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist.
Kennung des Verfahrens: 2e5dfb74-2165-4f70-a181-1a506b82c611
Interne Kennung: V2-2170-0001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81549
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ingolstadt
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Würzburg
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nürnberg
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bayreuth
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straubing
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bamberg
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu sieben (7) Jahren, sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 12.400.000 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. 1) Das Polizeipräsidium München führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt. 2) Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren – unabhängig von den Anforderungen an den Geheimschutz - gegenseitig die Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgetauschten Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen sowie im Falle ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) die Anforderungen und Regelungen des § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS -NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). 3) Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 4) Vordruck 9: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber): Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5) Vordruck 10: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV (Unterauftragnehmer): Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 6) Vordruck 11: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber): Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. 7) Vordruck 12: Scientology-Schutzerklärung (Bewerber): Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung). 8) Vordruck 13: Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer): Eigenerklärung jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung). 9) Vordruck 14: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13) Vordruck 18: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 14) Vordruck 19: Erklärung – Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG): Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv - § 104 Abs. 1, 3 GWB i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 VSVgV Das Polizeipräsidium München führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Dem Teilnahmeantrag sind weitere Ausschlussgründe aus der VSVgV zu entnehmen: Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 Abs. 1 VSVgV: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13) Vordruck 18: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 14) Vordruck 19: Erklärung – Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG): Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag zur cloudbasierten Ausstattung der Bayerischen Polizei mit Body-Cam-Systemen
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von cloud-basierten Body-Cams inklusive passender Halterungen sowie einer zugehörigen Auswertesoftware. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt dabei die Verantwortung für die technische Ausstattung, Installation und Konfiguration der Kameras, die fachgerechte Montage der Halterungen sowie die Implementierung und Weiterentwicklung der Software zur Bildanalyse und Dokumentation und erbringt zudem Wartungs- und Serviceleistungen wie regelmäßige Updates, Support, Reparaturen und Ersatzteillieferungen und die Weiterentwicklung der Lösungen während der Vertragslaufzeit (z. B. Anpassungen an neue technische Anforderungen, Schulungen für Bedienpersonal). Ziel der Ausschreibung ist es, durch eine einheitliche und zukunftsorientierte Lösung den reibungslosen Einsatz der Kameratechnik, die zuverlässige Erfassung und Auswertung der Bilddaten sowie eine langfristige Betriebssicherheit sicherzustellen.
Interne Kennung: V2-2170-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von sieben (7) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81549
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ingolstadt
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Würzburg
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nürnberg
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bayreuth
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straubing
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bamberg
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von sieben (7) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt, (Vordruck 5). Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung und Bereitstellung von cloud-basierten Body-Cams inklusive passender Halterungen sowie einer zugehörigen Auswertesoftware inkl. technische Ausstattung, Installation und Konfiguration der Kameras, die fachgerechte Montage der Halterungen sowie die Implementierung und Weiterentwicklung der Software zur Bildanalyse und Dokumentation und erbringt zudem Wartungs- und Serviceleistungen wie regelmäßige Updates, Support, Reparaturen und Ersatzteillieferungen und die Weiterentwicklung der Lösungen während der Vertragslaufzeit)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit nachfolgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anforderung des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): - Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*), - Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). (*Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.) Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 6) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Nachweis zertifiziertes IT-Sicherheitsmanagementsystem Beschreibung: Nachweis über ein bestehendes, aktuell gültiges, zertifiziertes IT-Sicherheitsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 durch Vorlage eines Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung) oder Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage eines entsprechenden, aktuell gültigen Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung) oder Nachweis einer entsprechenden aktuell gültigen Zertifizierung des Unternehmens durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen EU-/ EWR-Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (in deutscher Übersetzung) (Mindestanforderung). Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Bewerber verpflichtet, die Zertifizierung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) über die Ausstattung einer Behörde/Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit cloudbasierten Body-Cam-Systemen (Mindestanforderung). Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen (a) bis c)) müssen dabei jeweils vollständig und kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderungen): a) Öffentlicher Referenzauftraggeber: Der Referenzauftraggeber muss eine (polizeiliche oder nichtpolizeiliche) Behörde / Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sein, der spezifische Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr) wahrnimmt (Mindestanforderung): Hierzu zählen bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland insbesondere: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), Katastrophenschutzbehörden der Länder, Bundeswehr und b) Lieferumfang: erfolgreiche Lieferung und Bereitstellung von mindestens 1.000 cloud-basierten Body-Cam-Systemen (Mindestanforderung) und c) Ort der Datenverarbeitung und Datenspeicherung: Die Datenverarbeitung und Datenspeicherung erfolgt in einem Rechenzentrum, welches in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) gelegen ist (Mindestanforderung). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/08/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Portal der deutschen eVergabe
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/08/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Das Recht auf Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Siehe Vordrucke 9 und 10 des Teilnahmeantrags.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Gem. Vergabeunterlagen
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München
Registrierungsnummer: eRechnung: Polizeipräsidium München Abteilung Versorgung – V1; E-Mail: pp-mue.muenchen.v1.erechnung@polizei.bayern.de; Leitweg-ID: 09-0380006-09
Abteilung: Abteilung Versorgung, Sachgebiet V 2 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Tegernseer Landstraße 210
Stadt: München
Postleitzahl: 81549
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Polizeipräsidium München, Abteilung Versorgung, Sachgebiet V 2 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 089 6216-1955
Fax: 000
Internetadresse: www.polizei.bayern.de
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176 2411
Fax: +49 89 2176 2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 641514e6-46f5-4cac-bfb3-519c83f21352-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0327e087-b0ac-4789-bd56-c3586282dff1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2025 13:22:45 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 463832-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2025

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Bad Kissingen
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Mauerstetten
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Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
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Mönchberg
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Moorenweis
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Moosach
Moosburg
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Moosthenning
Möttingen
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Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
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Neunkirchen am Sand
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Neusäss
Neuschönau
Neusorg
Neustadt am Kulm
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
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Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
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Oberneuching
Obernzell
Obernzenn
Oberostendorf
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
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Oberstaufen
Oberstdorf
Obertraubling
Obertrubach
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Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersaurach
Petersdorf (Schwaben)
Petershausen
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Ramsau bei Berchtesgaden
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
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Regnitzlosau
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Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
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Rott am Inn
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