2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48761000 Antivirensoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lichtenfels (DE24C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL53W8 A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** D) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). **** E) Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt das bayrische nationale Beschaffungsrecht.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.