1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schwandorf
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LKSADBAXI2026
Beschreibung: 1)Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 16.12.2026 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Rufbus-Verkehrsleistungen (gemäß § 42 PBefG) im Landkreis Schwandorf für 6 Jahre, mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Von der beabsichtigten Vergabe sind die unter nachstehender Ziffer 2. dargestellten Lose (§ 8a Abs.2 Satz 4 PBefG) bzw. BAXI-Rufbuslinien betroffen. Aufgrund der Erfahrungswerte beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung voraussichtlich auf durchschnittlich ca. 300 Tsd. Bis 350 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr für den Zeitraum (Laufzeit) 16.12.2026 – 15.12.2032 über alle Lose hinweg prognostiziert.Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen enthalten, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und die jeweils ggf. geltenden Nahverkehrspläne anzupassen ist. Es können sich daher spätere Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstiger Anforderungen ergeben. Es können auch neue Linien hinzukommen oder derzeit bestehende Linien wegfallen, Verknüpfungen der Linien infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen der Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden etc. Der Landkreis Schwandorf kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang, Anforderungen, Tarif und Qualitätszielen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, sowie hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG, wird insbesondere auch auf das Zusatzdokument zu dieser Vorabbekanntmachung inklusive der Anlagen verweisen unter: https://www.landkreis-schwandorf.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen/ Die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Genehmigungen gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist zu beachten. Eigenwirtschaftliche Anträge sind dann zulässig, wenn sie sich auf die gesamte, zu vergebende Verkehrsleistung in einem Los beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilbereiche der zu vergebenden Verkehrsleistung/Lose beziehen, sind gemäß § 13 Abs.2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Vorinformation definiert ferner die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Linien, an das Beförderungsentgelt, an qualitative Anforderungen und an zu erbringende Standards bei der operativen Betriebsdurchführung (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG).Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können diese Anforderungen auch in öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung der Oberpfalz (http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.2) Lose - BediengebieteLos 1: Trausnitz – Wernberg-Köblitz - PfreimdLos 2: Gleiritsch – Guteneck – Altendorf – Schwarzach - NabburgLos 3: Weiding – Stadlern – Schönsee – Teunz - OberviechtachLos 4: Stulln – Nabburg – Schmidgaden – Fensterbach - SchwarzenfeldLos 5: Schwarzach – Schwarzenfeld - SchwandorfLos 6: Neunburg vorm Wald – Schwarzhofen – Altendorf – Niedermurach - OberviechtachLos 7: Neunburg vorm Wald – Dieterskirchen – Thanstein – Einklarn - OberviechtachLos 8: Teublitz – Burglengenfeld – Maxhütte-HaidhofLos 9: Neunburg vorm Wald – Bodenwöhr – Wackersdorf - SchwandorfLos 10: Nittenau – Bruck i. d. Opf. – Steinberg am See - SchwandorfLos 11: Neukirchen-Balbini – Bodenwöhr – Neunburg vorm WaldLos 12: Bodenwöhr – Bruck i. d. Opf. – Maxhütte-Haidhof
Interne Kennung: BAXI-2026
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Schwandorf
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.1) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefGEin Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftl. Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 Satz 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.Der Betrieb der o. g. Verkehre ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der Antragsteller des eigenwirtschaftlichen Verkehrs wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem zur Vergabe beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.2) Anforderungen an die VerkehrsdiensteGemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument (ED) des Landkreises (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben; darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus dem jeweils geltenden Nahverkehrsplänen des Kreises. Das Ergänzende Dokument (einschließlich seiner Anlagen) steht als Download unter folgenden Links zur Verfügung: https://www.landkreis-schwandorf.de/B%C3%BCrgerservice/Ausschreibungen/Zusätzliche Angaben (VI.3):Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung je Los (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung je Los, nicht aber auf Teilleistungen beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesen Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden.Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer NordbayernPostfach: Postfach 606Ort: 91511 AnsbachLand: Deutschland (DE)Telefon: +49 981531277Fax: +49 98153-1837E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.deInternet-Adresse: (URL) https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/abt40vob.htmDie Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 1 PBefG).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: LKSADBAXI2026
Beschreibung: 1)Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 16.12.2026 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Rufbus-Verkehrsleistungen (gemäß § 42 PBefG) im Landkreis Schwandorf für 6 Jahre, mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Von der beabsichtigten Vergabe sind die unter nachstehender Ziffer 2. dargestellten Lose bzw. BAXI-Rufbuslinien betroffen. Aufgrund der Erfahrungswerte beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung voraussichtlich auf durchschnittlich ca. 300 Tsd. Bis 350 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr für den Zeitraum (Laufzeit) 16.12.2026 – 15.12.2032 über alle Lose hinweg prognostiziert. Nähere Einzelheiten zu den Verkehrsdiensten sind in den nachfolgenden Kapiteln dieses Dokuments aufgeführt.Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen enthalten, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und die jeweils ggf. geltenden Nahverkehrspläne anzupassen ist. Es können sich daher spätere Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstiger Anforderungen ergeben. Es können auch neue Linien hinzukommen oder derzeit bestehende Linien wegfallen, Verknüpfungen der Linien infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen der Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden etc. Die im Rahmen dieser ergänzenden Vorinformation angegebene Verkehrsmenge kann sich nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags reduzieren oder erweitern.Gemäß Art. 7 Abs.2 Verordnung (EG) 1370/2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorabinformation veröffentlicht. In dieser Vorinformation ist festgelegt, die beabsichtigte Vergabe in Losen (§ 8a Abs.2 Satz 4 PBefG) durchzuführen. Die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Genehmigungen gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist zu beachten. Eigenwirtschaftliche Anträge sind dann zulässig, wenn sie sich auf die gesamte, zu vergebende Verkehrsleistung in einem Los beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilbereiche der zu vergebenden Verkehrsleistung beziehen, sind gemäß § 13 Abs.2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Vorinformation definiert ferner die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Linien, an das Beförderungsentgelt, an qualitative Anforderungen und an zu erbringende Standards bei der operativen Betriebsdurchführung (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG).Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können diese Anforderungen auch in öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Die Vorinformation verweist zur Beschreibung der Anforderungen an Linien, Beförderungsentgelte, qualitative Anforderungen und zu erbringende Standards bei der operativen Betriebsdurchführung auf das vorliegende Dokument.Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung der Oberpfalz (http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.2) Lose - BediengebieteLos 1: Trausnitz – Wernberg-Köblitz - PfreimdLos 2: Gleiritsch – Guteneck – Altendorf – Schwarzach - NabburgLos 3: Weiding – Stadlern – Schönsee – Teunz - OberviechtachLos 4: Stulln – Nabburg – Schmidgaden – Fensterbach - SchwarzenfeldLos 5: Schwarzach – Schwarzenfeld - SchwandorfLos 6: Neunburg vorm Wald – Schwarzhofen – Altendorf – Niedermurach - OberviechtachLos 7: Neunburg vorm Wald – Dieterskirchen – Thanstein – Einklarn - OberviechtachLos 8: Teublitz – Burglengenfeld – Maxhütte-HaidhofLos 9: Neunburg vorm Wald – Bodenwöhr – Wackersdorf - SchwandorfLos 10: Nittenau – Bruck i. d. Opf. – Steinberg am See - SchwandorfLos 11: Neukirchen-Balbini – Bodenwöhr – Neunburg vorm WaldLos 12: Bodenwöhr – Bruck i. d. Opf. – Maxhütte-Haidhof
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Schwandorf
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schwandorf
Registrierungsnummer: 09376000-00014-24
Postanschrift: Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80
Stadt: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet A.4
Telefon: +49 9431471481
Fax: +49 9431471110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: +49 98153/1277
Postanschrift: Postfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d4dc44c-0b64-435f-a1f1-7592d5d871da - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 09:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 363112-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 06/06/2025