1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Software zur elektronischen Krankenhausdirektabrechnung
Beschreibung: Das Landesamt für Finanzen möchte die Krankenhausdirektabrechnung für beihilfeberchtigte Personen in elektronischer Form einführen. Hierbei sendet das behandelnde Krankenhaus die Rechnung direkt an die Beihilfestelle. Diese überweist die festgesetzte Beihilfe unmittelbar an das Krankenhaus, so dass die Beihilfeberechtigten (oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen) sich nicht mehr um die Bezahlung des Beihilfeanteils kümmern müssen. Die zu beschaffende Software wird für einen Zeitraum von 5 Jahren mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr lizenziert inklusive Wartung und Pflege. Ferner werden für die Integration und Einführung der Software Dienstleistungen im Rahmen eines Einführungsprojekts beauftragt.
Kennung des Verfahrens: f02439e4-b8b8-4c2f-9e40-0556b751859f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Software zur elektronischen Krankenhausdirektabrechnung
Beschreibung: Das Landesamt für Finanzen möchte die Krankenhausdirektabrechnung für beihilfeberchtigte Personen in elektronischer Form einführen. Hierbei sendet das behandelnde Krankenhaus die Rechnung direkt an die Beihilfestelle. Diese überweist die festgesetzte Beihilfe unmittelbar an das Krankenhaus, so dass die Beihilfeberechtigten (oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen) sich nicht mehr um die Bezahlung des Beihilfeanteils kümmern müssen. Die zu beschaffende Software wird für einen Zeitraum von 5 Jahren mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr lizenziert inklusive Wartung und Pflege. Ferner werden für die Integration und Einführung der Software Dienstleistungen im Rahmen eines Einführungsprojekts beauftragt.
Interne Kennung: O1080/2025.34-1-6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Beschreibung: 100
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Bei Erstellung der Vergabeunterlagen in Vorbereitung eines Offenen Verfahren zur Beschaffung der Software bzw. der zugehörigen Eignungskriterien wurde u.a. die Anforderung festgelegt, dass „der Bieter mindestens eine produktive Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren, welche die Lieferung, Implementierung und das Customizing von funktionsfähigen Lösungen umfasst, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Software zur Anbindung am Verfahren der elektronischen Krankenhausdirektabrechnung im Bereich Beihilfe und/oder PKV) vergleichbar sind. Als produktiv gilt eine Referenz, wenn sie seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb im Einsatz ist“. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium. Im Rahmen der Markterkundung (§ 28 Abs. 1 VgV) und zur Ermittlung der zu erwartenden Aufwände und Kosten für die Durchführung der Auftragswertschätzung und Finanzierung der Beschaffung ergab sich die Information seitens des technischen Betreibers der Datenaustauschplattform, dass es Stand Februar 2025 außer der innovas GmbH kein anderes Unternehmen gibt, dessen Software den Anbindungstest für einen Teilnehmer (PKV oder Beihilfestelle) an die DAV durchlaufen und bestanden hat. Hiervon abweichend wurde die Anbindung einer Eigenentwicklung eines PKV-Unternehmens geprüft und zugelassen. Diese Software wird jedoch am Markt nicht angeboten. Somit ist die innovas GmbH derzeit faktisch der einzige Bieter, welcher eine produktive Referenz bzw. die Zulassung der Anbindung eines Teilnehmers mit seiner Software an die DAV nachweisen kann. Der Auftraggeber wird daher von der Durchführung eines Offenen Verfahren absehen und die benötigte Software im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV durchführen, da auf der Datenplattform derzeit nur Anbindungen von Teilnehmern zugelassen sind, welche KOLUMBUS Connect des vorgenannten Bieters verwenden oder der vorgenannten Eigenentwicklung entsprechen. Der Wechsel der Verfahrensart vom ursprünglich geplanten Offenen Verfahren zu ei-nem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und der Verhandlung mit der innovas GmbH stellt nicht etwa eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs dar, sondern ergibt sich aus der Marktsituation bzw. der hier im Rahmen der benötigten Leistung – Beschaffung einer Software für die digitale Krankenhausdirektabrechnung - spezifischen Materie dieser Leistung. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass im Rahmen von Eignungsanforderungen die Vorlage produktiver Referenzen im IT-Umfeld nicht nur zulässig und marktüblich, sondern fachlich und technisch für die Feststellung der Eignung eines Bieters für die Implementierung bestimmter Systeme, von Softwareprodukten und generell der Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im IT-Bereich unabdingbar ist. Dem Auftraggeber steht es im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie zu, fachliche und technische Anforderungskriterien entsprechend seiner für die Beschaffung der jeweiligen Leistung benötigten auftragsbezogenen Bedürfnisse zu fordern.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: innovas GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot innovas GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: O 1080/2025.34-1-6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Registrierungsnummer: 09-0615500-75
Abteilung: 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: innovas GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE320164675
Postanschrift: Theodor-Heuss-Ring 19-21
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50668
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4c0e5dc-403d-437d-9e78-1e619969a3a7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2025 08:56:29 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 317179-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2025