1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über Leistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb
Beschreibung: Flächendeckender Full-Rollout intelligenter Messsysteme im gesamten Netzgebiet. Dabei soll für das gesamte Leistungsspektrums des Beschaffungsgegenstands ein Gesamtdienstleister beauftragt werden. Ziel ist es, sämtliche Phasen der Customer Journey - von der Gerätebereitstellung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Übertragung und Bereitstellung der Smart Meter Daten und Kundenservice - aus einer Hand abwickeln zu lassen. Dabei ist es technologisch die einzig sinnvolle Lösung, für den Full-Rollout im Netzgebiet auf die Kommunikationstechnik über Funk (868 MHz) zu setzen.
Kennung des Verfahrens: 0c1e3c8d-2751-4cc9-a6bc-8e5c877082d1
Interne Kennung: 01/2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Netzgebiet der AllgäuNetz (Kempten, Landkreis Oberallgäu, Teile des Landkreises Ostallgäu)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV5KSV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über Leistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb
Beschreibung: Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) sieht ab dem 1.1.2025 den verpflichtenden Rollout von Smart Metern für Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vor - für Erzeuger gilt das ab sieben Kilowatt (kW) installierter Leistung sowie für den Einsatz steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Bereits am 31.12.2025 müssen 20% der Pflichteinbaufälle ausgerollt sein. Diese Rollout-Phase soll bis Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen sein. Zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2025) sind vom Pflicht-Rollout im Gebiet des Auftraggebers ca. 22.000 Messstellen betroffen. Durch den enormen Zubau an PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sind im Endausbau im Jahr 2030 jedoch ca. 35.000 Messstellen zu erwarten. Dies stellt den Auftraggeber sowohl vor technische als auch organisatorische Herausforderungen. Daher strebt der Auftraggeber im Sinne eines Full-Rollouts eine weitgehende Digitalisierung der Messinfrastruktur an. Ein Full-Rollout intelligenter Messsysteme bietet für den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) strategische, operative und wirtschaftliche Vorteile gegenüber einem rein pflichtbasierten Rollout. Während der Pflicht-Rollout ausschließlich gesetzlich definierte Kundengruppen abdeckt, ermöglicht ein Full-Rollout eine flächendeckende, einheitliche Systemlandschaft, die erhebliche Effizienzgewinne und neue Potenziale erschließt. Ein zunächst nur pflichtgemäß durchgeführter Rollout, der über die Zeit hinweg durch vereinzelte freiwillige Einbaufälle ergänzt wird - oft weit verstreut über das gesamte Netzgebiet - erschwert nicht nur eine effiziente und zügige Umsetzung, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Insbesondere wiederholte Anfahrten in dieselben Regionen oder sogar in einzelne Straßen verursachen vermeidbare Mehrkosten und machen den gesamten Ablauf unnötig aufwendig. Die daraus resultierende Ineffizienz im Rollout-Prozess war ein entscheidendes Argument für die strategische Entscheidung zugunsten eines flächendeckenden Full-Rollouts im gesamten Netzgebiet. Um die vollständige Customer Journey im Rahmen des Full-Rollouts erfolgreich umzusetzen, benötigt der Auftraggeber gezielte externe Unterstützung bei der operativen Ausführung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst daher die Beschaffung einer umfassenden, gesetzeskonformen und nutzerorientierten Lösung für den Rollout intelligenter Messsysteme unter Berücksichtigung der Komptabilität des zukünftigen Rollouts von Steuerboxen (nach § 14a EnWG). Der Auftraggeber hat sich daher dazu entschieden, für das gesamte Leistungsspektrums des Beschaffungsgegenstands einen Gesamtdienstleister zu beauftragen. Ziel ist es, sämtliche Phasen der Customer Journey - von der Gerätebereitstellung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Übertragung und Bereitstellung der Smart Meter Daten und Kundenservice - aus einer Hand abwickeln zu lassen. Darüber hinaus soll der Gesamtdienstleister den Auftraggeber auch in der operativen Umsetzung des Smart Meter Rollouts unterstützen, da die hierfür erforderlichen Kapazitäten und spezialisierten Ressourcen intern derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Kommunikationstechnik zur Übertragung der Daten aus den intelligenten Messsysteme stellt einen zentralen Baustein für die Funktionalität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des digitalen Messstellenbetriebs dar. Sie muss gewährleisten, dass Verbrauchs- und Steuerdaten zuverlässig, sicher und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zwischen dem intelligenten Messsystem und den angebundenen Backend-Systemen des MSB übertragen werden. Dabei kommen in der Praxis verschiedene Übertragungswege zum Einsatz - unter anderem Mobilfunk (LTE/5G), Breitband-Powerline, Funktechnologie (868 MHz) und 450 MHz. Erste Messungen im Netzgebiet haben allerdings deutlich gezeigt, dass in überdurchschnittlich vielen Kellern kein ausreichender Mobilfunkempfang vorzufinden ist. Die vorgegebene Rolloutquote von 95% kann mit ausschließlicher LTE-Übertragung somit nicht erreicht werden. Daher muss der beauftragte Dienstleister einen weiteren Weg zur Übertragung der Messdaten mit anbieten, die benötigte Netzinfrastruktur für die Kommunikation bereitstellen und diese auch selbst betreiben. Bei der Analyse hat sich gezeigt, dass 450 MHz als Full-Rollout-Technologie derzeit nicht zur Verfügung steht, da mit Stand heute (Mai 2025) der Ausbau der 450 MHz - Funkmast-Infrastruktur erst in den nächsten Jahren geplant ist. Die Planung des zuständigen Netzbetreibers sieht an der Grenze zu Österreich aufgrund von Frequenzüberschneidungen derzeit keinen Ausbau vor. Für den AG sind dies jedoch wesentliche Netzgebiete (z. B. Oberstdorf). Es bleiben daher nur noch die beiden Lösungen Funk (868 MHz) und BPL für die genauere Betrachtung übrig. Um diese beiden Kommunikationstechniken besser einschätzen zu können, erfolgte im Jahr 2024 ein Feldtest, bei dem beide Technologieansätze ausgeprägt wurden. Ziel war es, beide Übertragungstechnologien im Real-Betrieb zu testen und so Ableitungen auf ein mögliches Full-Rollout Szenario zu treffen. Hinsichtlich BPL wurde der Aufwand des technischen Einbaus sowie die zugehörigen Dokumentationspflichten im Full-Rollout als nicht massentauglich bewertet. Ebenso kann es bei BPL durch die zusätzlich benötigten Stromnetz-Komponenten zu Komplikationen bei der Behebung einer Stromnetzstörung kommen. Darüber hinaus kann BPL die Leistungen der Customer-Journey nicht darstellen. Auf Basis dieser Ergebnisse ist für den AG technologisch die einzig sinnvolle Lösung für den Full-Rollout, im Netzgebiet auf die Kommunikationstechnik über Funk (868 MHz) zu setzen.
Interne Kennung: 01/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Netzgebiet der AllgäuNetz (Kempten, Landkreis Oberallgäu, Teile des Landkreises Ostallgäu)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Vor Vertragsschluss kann ein Zuschlagsverbot durch Einreichung eines Nachprüfungsantrags erreicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber wird nach einer sorgfältigen Prüfung seiner Beschaffungsentscheidung den Full-Rollout im Netzgebiet auf Basis der Funktechnologie 868 mHz umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Phasen der Customer-Journey - von der Gerätebereitstellung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Übertragung und Bereitstellung der Smart-Meter-Daten und Kundenservice - aus einer Hand abwickeln zu lassen. Eine Marktanalyse hat ergeben, dass dieser Beschaffungsbedarf von nur einem Anbieter auf dem Markt abgedeckt wird. Als einziger Hersteller bietet die Hausheld AG zusätzlich zu ihren technischen Netz- und Zählerkomponenten ein vollumfängliches Dienstleistungspaket mit an. Daher wurde auf einen Teilnahmewettbewerb mangels anderer Anbieter verzichtet.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hausheld AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Hausheld
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01/2025
Titel: Vertrag über Leistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/04/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: UID: DE 245326882
Postanschrift: Illerstraße 18
Stadt: Kempten
Postleitzahl: 87435
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Telefon: +49 8924216847
Fax: +49 8924216861
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Registrierungsnummer: UID: DE 120485916
Postanschrift: Josephspitalstr. 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8924216847
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: UID: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Hausheld AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: UID: DE 151 790 180
Postanschrift: Blumenberger Straße 143-145
Stadt: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41061
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Timo Dreyer
Telefon: +492166 9999 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: daf4f56d-a7be-4852-a7ec-0b3867f15c54 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/05/2025 16:06:37 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309481-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 92/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/05/2025