1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VG Feilitzsch - Schülerbeförderung
Beschreibung: Es werden die Leistungen zur Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch vergeben. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Kennung des Verfahrens: e02a499f-ffad-4cc9-8abf-e07d5d82868f
Vorherige Bekanntmachung: 213136-2025
Interne Kennung: 35/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Feilitzsch
Postleitzahl: 95183
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY5KF0 Los 1 (Kleinbusse) und Los 2 (Großbusse) wurden zusammen ausgeschrieben. Bzgl. Los 1 muss jedoch mangels Angeboten eine Teilaufhebung stattfinden. Es findet eine erneute Ausschreibung im Offenen Verfahren statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VG Feilitzsch - Schülerbeförderung
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für den Schwimm- bzw. Sportunterricht gemäß Übersicht Fahrpläne müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden. In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen Die Strecken sind in Anlage 1 - Übersichtsplan (2 Dateien: Plan1 und Plan2) dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse. Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind in der Anlage 2a (Fahrpläne für die Kleinbusse - Los 1) beigefügt. Es sind 3 Kleinbusse (Los 1) notwendig. Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Kleinbusse etwa 32.623 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler liegt bei 360 Schülern in 16 Klassen, von denen ca. 40 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl. Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11:15 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 16:30 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. In den Schuljahren 25/26 sowie 26/27 ist zudem der wöchentliche Sportunterricht aufgrund der zweijährigen Umbauphase der Sporthalle die Fahrt nach Töpen notwendig. Hier werden wöchentlich zweimal zwei Kleinbusse benötigt. Freitags ist die letzte Fahrt um 13:00 Uhr. Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen. Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung erstellt und dem Beförderungsunternehmen übergeben. Grundsätzlich sind Änderungen durch neue bzw. ausscheidende Schüler vorbehalten. Die angegebenen Werte dienen nur als Kalkulationsgrundlage, abgerechnet werden im Falle der Auftragsvergabe die tatsächlich durchgeführten Fahrten als Tagespauschale. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 16.09.2025, die Vertragslaufzeit endet voraussichtlich zum 27.07.2029 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2028/29.
Interne Kennung: 35/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Feilitzsch
Postleitzahl: 95183
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 213136-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (hochgerechnet auf die Vertragslaufzeit)
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation: 5,00 - (tatsächliches Angebot - Angebot, das Punktewert 5 entspricht) / (honorarwertmäßiger Abstand von einem Punkt) = erreichte Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kurzfristige Verfügbarkeit der Fahrzeuge bei Unterrichtsausfall (z.B. Erkrankung eines Lehrers)
Beschreibung: Bei der Bewertung der kurzfristigen Verfügbarkeit der Fahrzeuge ergibt sich folgende Bewertung: - 5 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 4 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 40 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 3 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 50 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 2 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 60 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 1 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 70 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 0 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge erst nach 70 Minuten nach Anforderung bereit sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal
Beschreibung: Bei der Bewertung der generellen Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal hat der Bieter darzulegen, dass ihm grundsätzlich bei Ausfall auch Ersatzfahrzeuge und Ersatzpersonal zur Verfügung stehen: - 5 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal schlüssig dargelegt hat. - 2,5 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal nur oberflächlich dargelegt hat und dessen Konzept nicht ganz nachvollziehbar ist - 0 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal nicht dargelegt hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorhalten eines Behindertenfahrzeugs
Beschreibung: Bei der Bewertung des Vorhaltens behindertengerechter Fahrzeuge hat der Bieter darzulegen, dass ihm grundsätzlich bei Notwendigkeit auch ein behindertengerechtes Fahrzeug zur Verfügung steht: - 5 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs schlüssig dargelegt hat. - 2,5 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs nur oberflächlich dargelegt hat und dessen Konzept nicht ganz nachvollziehbar ist - 0 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs nicht oder nicht schlüssig genug dargelegt hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Beschaffungsdienstleister: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Registrierungsnummer: 223 114 800 34
Postanschrift: Hauptstraße 28
Stadt: Feilitzsch
Postleitzahl: 95183
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Registrierungsnummer: DE 188865506
Postanschrift: Hoppestraße 7
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeabteilung
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b20ff828-df6c-4f57-b7f6-983e576be9d3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2025 17:18:52 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 305045-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025