5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und -analyse im Hinblick auf die a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahmen (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Projekteinschätzung und -analyse im Hinblick auf die a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahmen (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung a) Qualitätssicherung in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung a) Qualitätssicherung in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung b) Koordination der Planung (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung b) Koordination der Planung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung c) Verfahren zur Kostenoptimierung/— sicherung (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung c) Verfahren zur Kostenoptimierung/— sicherung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung d) Verfahren zur Terminplanung und —sicherung (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung d) Verfahren zur Terminplanung und —sicherung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung e) Organisation des Projektes / Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten (1 bis 5 Punkte)
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung e) Organisation des Projektes / Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar (1 bis 5 Punkte, der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl von 5 Punkten, 30 % oder mehr darüber 1 Punkt, dazwischen wird interpoliert)
Beschreibung: Honorar (1 bis 5 Punkte, der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl von 5 Punkten, 30 % oder mehr darüber 1 Punkt, dazwischen wird interpoliert)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern –Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirkskliniken Schwaben