5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33192120 Krankenhausbetten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für die Betten inkl. Zusatzausstattung & Frachtkosten
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten Punkte nach dem folgenden Schema: niedrigster Preis / angebotener Preis * 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Ersatzteilkosten
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten Punkte nach dem folgenden Schema: niedrigste Kosten / angebotene Kosten * 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten Punkte nach dem folgenden Schema: niedrigste Kosten / angebotene Kosten * 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung B-Kriterien gem. Leistungsverzeichnis
Beschreibung: Im Leistungsverzeichnis wird die Erfüllung sogen." B-Kriterien" abgefragt. Die Kriterien sind je nach ihrer Bedeutung gewichtet: (10), (5) oder (2). In Summe können maximal 290 Punkte erreicht werden. Ein Angebot, das weniger als 40% der maximal möglichen Punkte (116 Punkte, Mindestwert) erreicht, wird von der Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten Punkten nach dem folgenden Schema: erreichter Punktwert / höchster Punktwert * 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionale Produkteigenschaften in der Teststellung
Beschreibung: Die funktionalen Produkteigenschaften werden vom Auftraggeber anhand einer Teststellung (Bereitstellung eines Testbettes) mit dem ausgeschriebenen Zubehör überprüft und bewertet. Es sind die Betten vorzustellen, welche angeboten wurden. Es liegt in der Verantwortung des Bieters, die Gerätschaften entsprechend den beschriebenen Vorgaben auszuwählen. Kann ein Bieter aus rechnerischen Gründen selbst bei maximaler Bewertung des Kriteriums Funktionale Produkteigenschaften in der Teststellung (100 Punkte) aufgrund seines Rückstands in den übrigen Kriterien den Zuschlag nicht erhalten, wird von der Teststellung abgesehen. Die Bewertung erfolgt in den Hauptkategorien "Grundsätzliches", "Personalkomfort/Bedienung", "Patientenkomfort". "Reinigung" sowie "Wartung und Reparatur" mit Unterkategorien. Die Kategorien bzw. Unterkategorien sind gewichtet (10, 20, 30). Pro (Unter-)Kriterium wird ein Notenwert (4 Stufen: 0,00, 0,33, 0,67 und 1,00) vergeben, der multipliziert mit der Wichtung einen "Zähler" ergibt. Das Angebot mit der höchsten Zählersumme erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote erhalten Punkte nach dem folgenden Schema: erreichte Zählersumme / höchste Zählersumme * 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern