5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LPh 2 mit beauftragt und mit 2 v.H. angesetzt. Auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen, die beauftragten Grundleistungen sowie besondere Leistungen wird auf den Architektenvertrag und die jeweiligen Ingenieurverträge verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Inge-Aicher-Scholl-Realschule Neu-Ulm/Pfuhl
Stadt: Neu-Ulm/Pfuhl
Postleitzahl: 89233
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Laufzeit: 43 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 685376-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 1.1 Auftragsbezogene Berufserfahrung von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der durchschnittlichen Berufserfahrung von Projektleitung (PL) und stv. Projektleitung (stv. PL) in der Objektplanung (Planung)), 5 Punkte = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer 2 Jahren. Punkte für eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) PL in der Objektplanung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.2 Qualifikation von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung und stv. Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage des Lebenslaufs anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen, Zertifizierungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Planung , insb. Planung von Objekten in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise und Planung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder Objekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen - Termin- und Kostensicherheit der Referenzen von Kostenberechnung (LPh 3) bis Kostenfeststellung (LPh 8) 1.3 Auftragsbezogene Berufserfahrung der Projektleitung in der Bauüberwachung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung (ohne Praktika) in der Bauüberwachung 5 Punkte = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer 2 Jahren. Punkte für eine Berufserfahrung als Projektleitung in der Bauüberwachung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.4 Qualifikation der Projektleitung in der Bauüberwachung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage der Lebensläufe anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Bauüberwachung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die Bewertung des Kriteriums Auftragsbezogene Qualitätssicherung erfolgt anhand eines Gesamtkonzepts, das die Bewerber zusammen mit Ihrem Angebot innerhalb der Angebotsfrist einzureichen haben. Das Gesamtkonzept soll die nachfolgenden Unterkriterien abbilden. Das Gesamtkonzept einschl. Personaleinsatzplan ist auf max. 10 DIN A 4-Seiten (einseitig beschrieben, Schriftgröße mind. Arial 11 pt., ausgenommen der Personaleinsatzplan, der auf größerem Format abgebildet sein kann) darzulegen. Ab Seite 11 werden die Ausführungen nicht mehr bewertet. Alle Konzepte und der Personaleinsatzplan sind auf die Rahmentermine (Meilensteine) des konkreten Auftrags abzustimmen (siehe Architektenvertrag). 2.1. Auftragsbezogenes Organisationskonzept im Hinblick auf Darstellung der Art und Weise der Abstimmung/Kommunikation (innerhalb Projektteam, mit anderen Fachplanern, mit AG und weiteren Planungsbeteiligten) 2.2. Auftragsbezogener Personaleinsatzplan im Hinblick auf - personenscharfe und monatsgenaue Personaleinsatzplanung von Projektleitung, stv. Projektleitung und Bauüberwachung sowie weiteren Planungsteam - auf Terminplan bezogen und realistisch unter Angabe der Auslastung durch dritte Projekte, - Darstellung einer Personalreserve (zB Krankheit, Unfall, Urlaub) 2.3. Auftragsbezogene Methoden zur Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle im Hinblick auf - Ermittlung und Verfolgung der Kosten, - Sicherstellung der vorgegebenen Termine, - Umgang mit Planungsänderungen und Nachtragsmanagement, - Qualitätsmanagement bei Planung und nachfolgender Ausführung 2.4. Auftragsbezogene Herangehensweise an konkrete Aufgabenstellung, insbesondere - Kurzanalyse der Aufgabenstellung (Anbau und Umbau Schulgebäude in Holzbauweise gem. Vorplanung) und hieraus entwickelte Vorgehensweise zur Erarbeitung der Entwurfsplanung; - Optimierungsvorschläge zur Vorplanung 2.5. Präsenz vor Ort während Leistungserbringung im Hinblick auf - zugesicherte Erreichbarkeit, - Häufigkeit der Planungsgespräche vor Ort und - Präsenz während Bauphase.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 3.1 Bewertung Bietergespräch anhand und Beantwortung fachlicher Fragen des Auftraggebers zur ausgeschriebenen Baumaßnahme durch die Projektleitung Planung und die Projektleitung Bauüberwachung Der Zielerreichungsgrad für die Frage, welche Punktzahl (0 bis 5 Punkte) jeweils erreicht wird (wenn nicht schon genau beschrieben wurde), wird wie folgt definiert: 0 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht einmal im Ansatz erfüllt und lassen nur eine ungenügende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 1 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund zahlreicher Kritikpunkte / Schwächen nicht mehr ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen nur eine mangelhafte Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 2 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund einiger Kritikpunkte / Schwächen ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine ausreichende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 3 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund weniger Kritikpunkte / Schwächen zufriedenstellend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine zufriedenstellende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 4 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden ganz überwiegend erfüllt, es finden sich keine wesentlichen Kritikpunkte / Schwächen; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 5 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt, es sind keine Kritikpunkte / Schwächen erkennbar; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine sehr gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 200,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Neu-Ulm
Beschaffungsdienstleister: Beschaffungsamt des BMI