1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsverband AWV-Nordschwaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EU-weite Ausschreibung der Sammlung von Problemabfällen für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben
Beschreibung: Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Kennung des Verfahrens: e8d3f1ff-5874-4983-b26c-5d0e1615583a
Interne Kennung: 2983
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Landkreise Donau-Ries und Dillingen a. d. Donau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sammlung von Problemabfällen für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben
Beschreibung: Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Mobile Problemabfallsammlung und Entsorgung der erfassten Problemabfälle aus dem Zweckverbandsgebiet (Landkreise Donau-Ries und Dillingen a. d. Donau) • Erstellung eines Tourenplanes für die Problemmüllsammlung für das jeweilige Folgejahr gemäß den Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Sammelstandort, Anzahl der Sammeltermine pro Standort, Dauer der jeweiligen Sammlung sowie teilweise Wochentag der Sammlung • An den drei großen Recyclinghöfen Nördlingen, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen/Lauingen und in Dillingen (am Volksfestplatz) ist je Quartal jeweils eine Sammlung durchzuführen. Die Standzeit/Öffnungszeit am jeweiligen Sammeltag muss jeweils mind. 3 Std. (innerhalb der Öffnungszeiten der Recyclinghöfe) betragen. Es sind folgende Sammeltage einzuhalten: 1 x Dienstag oder Mittwoch oder Donnerstag 1 x Samstag 2 x Samstag oder Freitag • Die Sammlung an den kleineren Recyclinghöfen (zwei Sammeltage pro Jahr innerhalb der Öffnungszeiten, davon mind. ein Samstag). Zwischen den Sammelterminen muss ein Zeitraum von mind. vier Monaten liegen. Die Sammeltage gemäß der Anlage C „Standplätze des Schadstoffmobils“ der Leistungsbeschreibung sind einzuhalten. Die Standzeit beträgt jeweils mind. zwei Std. • Die Sammlung darf an den weiteren Standorten in den Gemeinden nur an den Sammeltagen und zu den Sammelzeiten gemäß der Anlage C „Standplätze des Schadstoffmobils“ der Leistungsbeschreibung erfolgen. Andere Wochentage sind nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Die Einsatzzeit pro Tag liegt bei jeweils mind. fünf Stunden (Beginn erste Sammlung und Abschluss letzte Sammlung). • Feststellung der Anzahl der Anlieferer pro Sammelstandort und fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung. Mindestzahl an Personal: zwei fachkundige Mitarbeiter • Sammlung und Transport der Abfälle (ggf. inkl. Zwischenlagerung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Entsorgung über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH bzw. Verwertung der Abfälle)
Interne Kennung: 2983
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen.
Beschreibung: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffen/gefährlichen Abfällen) in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftragge-ber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (ggfs. geschätzt für 2024) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
Beschreibung: (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerbera-ters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russlanderklärung.
Beschreibung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsverband AWV-Nordschwaben
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE152901663
Postanschrift: Weidenweg 1
Stadt: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 0204:09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 08921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b14c9716-dc59-43fa-b7b1-296932038ed9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 09:21:57 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 272583-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025