1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines integrierten und interoperablen Krankenhausinformationssystems als Testsystem innerhalb eines bestehenden Klinikverbunds
Beschreibung: „Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines integrierten und interoperablen Krankenhausinformationssystems als Testsystem innerhalb eines bestehenden Klinikverbunds. Das System muss nahtlos in die vorhandene zentrale IT-Infrastruktur eingebunden werden, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an die bestehende zentrale Datenbanklösung sowie an die zentrale Speicherarchitektur des Verbunds. Ebenso ist die Nutzung eines bereits etablierten zentralen Kommunikationsservers erforderlich, über den der systemübergreifende digitale Austausch von Patienten-, Behandlungs- und Verwaltungsdaten gewährleistet wird. Das Krankenhausinformationssystem muss die Abbildung und Simulation sämtlicher klinischer und administrativer Prozesse innerhalb des Testbetriebs ermöglichen. Dazu gehören insbesondere spezialisierte Fachmodule wie das Pflegeprozessmanagement, die elektronische Medikation, die Patientenverwaltung sowie das Auftrags- und Befundmanagement. Zudem ist die vollständige Interoperabilität mit bereits vorhandenen Fachsystemen und digitalen Services des Klinikverbunds sicherzustellen, wie etwa mit der digitalen Entlassmanagement-Lösung, dem Patientenportal zur digitalen Kommunikation und Dokumentenbereitstellung sowie der Terminmanagement-Plattform für die elektronische Terminvergabe. Das System muss eine zentrale und dezentrale Skalierbarkeit unterstützen, um auch im Rahmen des Testbetriebs Erweiterungen und Simulationen zukünftiger Systemarchitekturen abbilden zu können. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Nutzung gemeinsamer Standards, Workflows und Datenmodelle, um Prozessharmonisierung und Qualitätssicherung innerhalb des Klinikverbunds zu gewährleisten. Darüber hinaus wird erwartet, dass das System den Zugriff auf bestehende klinische und administrative Wissensdatenbanken ermöglicht, um eine möglichst realitätsnahe Abbildung und effiziente Nutzung im Testumfeld zu erreichen. Das Testsystem soll die vollständige digitale Abbildung der Versorgungspfade ermöglichen und sämtliche Anforderungen an aktuelle gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und die Telematikinfrastruktur, erfüllen. Ziel der Beschaffung ist die Einrichtung einer einheitlichen, wirtschaftlichen und zukunftssicheren Testumgebung, die als Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der IT-Landschaft innerhalb des Klinikverbunds dient und die reibungslose Integration künftiger technischer Entwicklungen unterstützt.“
Kennung des Verfahrens: 530e8088-9364-4a0e-9367-f2bae55d4dbd
Interne Kennung: 25_012 ITBO
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haar
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: München, Haar, Ingolstadt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung – voraussichtlich am 23.04.2025.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §14 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: siehe Verfahren
Beschreibung: siehe Verfahren
Interne Kennung: 25_012 ITBO
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haar
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: München, Haar, Ingolstadt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: • Die Liefer- und Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Der Beschaffungsbedarf im Bereich Test-KIS kann nur durch das Systems der Firma CompuGroup gedeckt werden. Im Rahmen des Aufbaus zukünftiger Kliniken ist die Einführung eines leistungsfähigen und konsolidierten Krankenhausinformationssystems (KIS) erforderlich, um einen reibungslosen klinischen Betrieb sowie die durchgängige digitale Dokumentation und Kommunikation zu gewährleisten. Innerhalb des kbo-Verbunds wird in den fünf bereits bestehenden klinischen Gesellschaften – namentlich der kbo-Lech-Mangfall-Klinikum gGmbH, der kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH, der kbo-Inn-Salzach-Klinikum gGmbH, der kbo-Heckscher Klinikum gGmbH sowie der kbo-Kinderzentrum gGmbH – das KIS „CGM Medico“ der Firma CompuGroup eingesetzt. Alle genannten Gesellschaften sind auf einer zentralen Oracle-Datenbank der CGM angebunden. Zusätzlich wird eine zentrale NetApp-Infrastruktur als einheitlicher Speicherort für klinisch-relevante Daten genutzt. Diese Umgebung stellt die Grundlage für eine einrichtungsübergreifende Systemintegration und einen hochverfügbaren Betrieb dar. Es ist sicherzustellen, dass die künftige Klinik vollständig an bestehende digitale Services angebunden werden kann. Nur durch die Nutzung des bestehenden CGM Medico-Systems kann diese Anbindung ohne zusätzlichen Integrationsaufwand, ohne doppelte Datenhaltung und ohne technische Kompatibilitätsprobleme gewährleistet werden. Eine Abweichung von CGM Medico hätte nicht nur technische und organisatorische Konsequenzen, sondern würde auch den erheblichen, in den bestehenden fünf kbo-Kliniken über Jahre aufgebauten Erfahrungsschatz im Umgang mit Medico vollständig ungenutzt lassen. Dies betrifft insbesondere komplexe Module wie das Pflegeprozessmanagement, die eMedikation, das Aufnahme- und Entlassmanagement oder die ärztliche Dokumentation. Bei einer alternativen Softwarelösung müssten alle Module vollständig neu geplant, konzipiert und für den Einsatz angepasst werden. Eine Übertragung bestehender, bewährter Konfigurationen oder Prozessstandards wäre nicht möglich. Ebenso könnte nicht auf die umfangreiche Wissensbasis, Schulungsmaterialien sowie die praxiserprobten Workflows der anderen kbo-Kliniken zurückgegriffen werden. Dies würde nicht nur zu einem erheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand führen, sondern birgt auch erhebliche Risiken im Hinblick auf die Versorgungsqualität und die Systemakzeptanz beim klinischen Personal. Um die Interoperabilität, Datenkonsistenz, betriebswirtschaftliche Effizienz sowie einheitliche Prozesse im Gesamtverbund sicherzustellen, ist es erforderlich, auch die zukünftigen Kliniken in die bestehende CGM Medico-Systemlandschaft zu integrieren. Eine Abweichung von der bestehenden Systemarchitektur würde erhebliche technische, organisatorische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Hierzu zählen unter anderem: • die Notwendigkeit doppelter System- und Datenhaltung bei Einführung eines alternativen KIS, • erheblicher zusätzlicher Schulungs- und Supportaufwand, • erschwerte IT-Betriebsführung und Kompatibilitätsprobleme bei der zentralen Datenhaltung und -verarbeitung, • Risiken bei der internen Kommunikation und Prozessharmonisierung über die Gesellschaftsgrenzen hinweg, • sowie eine deutlich höhere Kostenstruktur durch parallele Softwarepflege und Wartung heterogener Systeme. Die Beschaffung des Test-KIS von CGM für neue Einrichtungen stellt somit eine technisch zwingende und wirtschaftlich sinnvolle Fortführung der bisherigen Systemstrategie innerhalb des kbo-Verbunds dar. Die Integration in das bereits zentral betriebene Systemumfeld ist aus Gründen der Standardisierung, Betriebssicherheit, Kosteneffizienz und langfristigen Skalierbarkeit alternativlos.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Registrierungsnummer: HRB 171527
Stadt: Haar
Postleitzahl: 85540
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle kbo
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 27136
Stadt: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: UStID. DE 811335517
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c46e6f40-ea19-4e8f-a819-bccc1115f896 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 14:40:57 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 238374-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025