5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98511000 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Siehe Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (GWB § 160 (3) Nr. 4). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (GWB § 160 (3) Nr. 1). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (GWB § 134 (2)). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (GWB § 160 (3) Nr. 2 und 3).
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Organisation, die die Zahlung ausführt: Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik