1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Günzburg-Krumbach – Anstalt des öffentlichen Rechts
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erneuerung und Erweiterung der Endoskopie durch die Beschaffung endoskopischer Geräte
Beschreibung: Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach (nachfolgend „Kreiskliniken“) beabsichtigen, im Bereich der Endoskopie vorhandene endoskopische Geräte des Herstellers Hersteller Olympus Europa SE & Co. KG (nachfolgend „Olympus“) auszutauschen und den Bestand mit modernen Geräteklassen zu erweitern. Durch dieses Vorgehen soll eine einheitliche Ausstattung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gerätebestandes für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung durch ausfallsichere und moderne endoskopische Geräte gewährleistet werden.
Kennung des Verfahrens: bccb9f14-7826-4dd3-b7b6-affc36bce186
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erneuerung und Erweiterung der Endoskopie durch die Beschaffung endoskopischer Geräte
Beschreibung: Die Kreiskliniken beabsichtigen, im Bereich der Endoskopie vorhandene endoskopische Geräte des Herstellers Olympus auszutauschen und den Bestand zu erweitern. Durch dieses Vorgehen soll eine einheitliche Ausstattung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gerätebestandes für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung durch ausfallsichere und moderne endoskopische Geräte gewährleistet werden. Die Kreiskliniken sind nach umfassender Abwägung der Ansicht, dass abweichend vom Grundsatz der Produktneutralität in der gegebenen Konstellation eine Produktfestlegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. z.B. aktuell VK Bund, Beschl. v. 07.08.2024 - VK 2-63/24 und VK Nordbayern, Beschl. v. 12.09.2024 - RMF-SG21-3194-9-24; ebenso bereits OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2021 – 19 Verg 2/21 und OLG Celle, Beschl. v. 31.03.2020 – Verg 13/19 sowie VK Hessen, Beschl. v. 19.03.2021 - 69d-VK-41/2019). Danach ist eine Produktfestlegung gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produktbezogene und strategische Überlegungen gegeben sind, die eine langfristige und möglichst problem- und risikofreie Nutzung in Bezug z.B. auf Behandlungssicherheit, Interoperabilität, Datenintegrität, Ausfallsicherheit sowie Wirtschaftlichkeit gewährleisten sollen. Die Kreiskliniken haben in der Vergangenheit eine schrittweise Vernetzung der Endoskopiegeräte, die Implementierung benutzerspezifischer Systemeinstellungen und die Systemintegration miteinander verbundener Medizinprodukte und Medizinsysteme gemeinsam mit dem Hersteller Olympus an den beiden Klinikstandorten vorgenommen. Diese Vernetzung erfolgte nicht nur auf einer physikalischen und syntaktischen Ebene, sondern auch auf der semantischen Ebene. Erst auf dieser Ebene wird die jeweilige semantische Interpretation und Weiterverarbeitung der übertragenen Daten analysiert und diese aufeinander abgebildet, d.h. die Funktionsabläufe in den vernetzten Systemen wurden einbezogen. So musste beispielsweise sichergestellt werden, dass die einzelnen Datenbankfelder, denen eine bestimmte Semantik zugeordnet ist, von den Anwendern auch nur mit semantisch korrekten Daten gefüllt werden Damit die Kreiskliniken der Verantwortung nach der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) entsprechen kann, ist eine fortlaufende Fehleranalyse und -beseitigung erforderlich, die mittels eines Second-Level-Supports des Herstellers im Fall eines einheitlichen Systems gewährt wird. Nach einer Marktanalyse ist festzustellen, dass eine übergreifende Serviceleistung für Geräte verschiedener Hersteller nicht möglich ist, da der Support stets herstellerspezifisch erfolgt. Zwar wäre auch denkbar, unterschiedliche Serviceleistungen für verschiedene Gerätehersteller in Anspruch zu nehmen, was allerdings zu ganz erheblichen personellen und wirtschaftlichen Mehraufwänden führen würde. Darüber hinaus entstünde bei Einsatz von Produkten mehrerer Hersteller ein nicht unerheblicher zusätzlicher Bedarf an Adaptern für die Aufbereitung und Lagerung der Endoskope, da bereits vorhandene Adapter mit der Auslegung auf den Hersteller Olympus jedenfalls für die Geräte eines weiteren Herstellers nicht genutzt werden können. Diese Adapter müssen erneuert werden, um die Aufbereitung der Endoskope weiterer Hersteller zu gewährleisten, was wirtschaftlich zu erheblichen Mehrkosten führt. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass objektiv technische, wirtschaftliche, personelle und medizinische Gründe für die getroffene Wahl vorliegen. Die Beschaffungsentscheidung ist daher willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden.
Interne Kennung: 000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Kreiskliniken gehen aufgrund der gegebenen Marktsituation und nach Durchführung einer umfassenden Marktanalyse davon aus, dass vorliegend eine unmittelbare Beauftragung der endoskopischen Geräte beim Hersteller Olympus im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und Abs. 6 VgV vergaberechtlich zulässig ist. Die betreffenden Geräte können zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ausschließlich von Olympus bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb im Sinne eines Lieferantenwettbewerbs vorhanden ist. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es gemäß § 14 Abs. 6 VgV unter Berücksichtigung der bei den Kreiskliniken bestehenden Systeme keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Die Kreiskliniken sind daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Eine detaillierte fachliche und rechtliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist von den Kreiskliniken erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Günzburg-Krumbach – Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: (keine Angabe)
Postanschrift: Lindenallee 1
Stadt: Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land, Gliederung (NUTS): Günzburg (DE278)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Telefon: +49 89 689077-320
Fax: +49 89 689077-100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Olympus Europa SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Wendenstraße 20
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: "keine Angabe"
Postanschrift: Nymphenburger Straße 64
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Felix Siebler
Telefon: +49 89 689077-320
Fax: +49 89 689077-100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: xxx
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Fax: +4989217662847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 87fac4c4-c056-4008-970b-873d9ac1b844 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2025 20:18:34 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 206351-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025