1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Straßenraum in der Landeshauptstadt München
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München (im Folgenden: Konzessionsgeber) verfolgt im Rahmen ihrer Teilstrategie Shared Mobility das Ziel, ein flächendeckendes Shared Mobility-Angebot im ge-samten Stadtgebiet zu etablieren (https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/6979662). Ein Schritt in diese Richtung ist die Vergabe von 600 stationsbasierten Carsharing-Stellflächen an einen oder mehrere Konzessionsnehmer. Das stationsbasierte Carsharing-Modell basiert auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen (vgl. § 2 Nr. 4 CsgG). Im vorliegenden Vergabeverfahren werden zunächst 250 Stellflächen, aufgeteilt in zehn Lose, vergeben. Die Stellflächen verteilen sich auf drei verschiedene Zonen im Stadtgebiet. Die genaue Anzahl der Stellflächen pro Los und ihre Zuordnung zu den Losen wird in einem Draw-Verfahren festgelegt. Die Inbetriebnahme der Stellflächen ist sukzessive im Jahr 2025 geplant. Um eine zuverlässige Bedienung der Stellflächen und somit eine hohe Angebotszuverlässigkeit für die Nutzer*innen sicherzustellen, unterliegen die Stellflächen und die Carsharing-Fahrzeuge einer Betriebspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen anteiligen Betriebskostendefizitausgleich pro Fahrzeug und Monat bzw. eine Ausgleichsleistung für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vom Mobilitätsreferat zu erhalten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Daneben können Konzessionsnehmer eine Anschubfinanzierung sowie eine Kompensation für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen in MaaS-Apps bekommen. Der Konzessionsnehmer betreibt das Carsharing-Angebot in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Es wird keine White-Label-Lösung vom Konzessionsgeber gewünscht. Der Konzessionsnehmer wird alleiniger Vertragspartner der Nutzenden des Carsharing-Angebots. Er vereinnahmt die Erlöse aus dem Carsharing-Angebot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den Nutzenden des Carsharing-Angebots. Der Konzessionsgeber steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Nutzenden des Carsharing-Angebots. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen
Kennung des Verfahrens: b321ccc5-c229-4de5-bd6f-83584d83c5d2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: / Rechtsgrundlage und Verfahrensart Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 12 KonzVgV als zweistufiges Verfahren, d. h. mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, durchgeführt. Es orientiert sich in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 1 KonzVgV am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb i. S. v. § 17 VgV, wobei einige carsharingspezifische Anpassungen vorgenommen werden. Die Zuordnung der einzelnen Stellflächen zu den Losen erfolgt im sogenannten „Draw-Verfahren“. Das Verfahren ist gleichzeitig ein Auswahlverfahren gemäß Art. 18a Abs. 1 BayStrWG. / Verfahrensablauf, Verhandlungsverfahren Zunächst sind nur Teilnahmeanträge (und noch keine Angebote) einzureichen. Die Vergabestelle wird anschließend die Unternehmen, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zu Verhandlungsgesprächen einladen. Auf Grundlage der Gespräche wird der Konzessionsgeber die mit der Vergabe veröffentlichten Vergabeunterlagen ggf. bearbeiten und zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern. Die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden bleibt vorbehalten. Mindestanforderungen i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV werden zunächst nicht festgelegt. Dies geschieht erst mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Insofern kann über den gesamten Inhalt der Vergabeunterlagen verhandelt werden; der Konzessionsgegenstand und die Zuschlagskriterien können aber nicht auf Grundlage der Verhandlungen geändert werden. Die Zuschlagserteilung unterliegt folgender Limitierung: Im ersten Schritt können die erfolgreichen Bieter jeweils für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Soweit nach dem ersten Schritt noch Lose vorliegen, für die kein Zuschlag erteilt wurde, können die Bieter in einem zweiten Schritt für weitere Lose den Zuschlag erhalten, so dass sie insgesamt bis zu 5 Lose erhalten. Soweit nach dem zweiten Schritt noch Lose vorliegen, für die kein Zuschlag erteilt wurde, können die Bieter in einem dritten Schritt den Zuschlag für beliebig viele Lose erhalten. / Draw-Verfahren Nach Zuschlagserteilung erfolgt das Draw-Verfahren zur Zuordnung der Stellplätze zu den einzelnen Losen. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Beim Draw-Verfahren wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Auftraggeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus 1 bis 2 Stellflächen bestehen. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, das heißt der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet und steht nachfolgend nicht mehr zur Auswahl zur Verfügung. Dann ist der Gewinner des Loses 2 an der Reihe, anschließend der Gewinner des Loses 3 und so weiter.; sobald der Gewinner des Loses 10 (bzw. des letzten vergebenen Loses) ein Stellflächenpaket ausgewählt hat, zieht der Gewinner des Loses 1 erneut. Die Stellflächen werden den jeweiligen Losen zugeordnet. Ein Stellflächenpaket darf nur dann für ein Los gezogen werden, wenn dem Los bisher weniger als 25 Stellflächen zugeordnet sind. Für jedes Los soll möglichst ein Verhältnis von Stellflächen aus den Zonen 1, 2 und 3 von 11 zu 10 zu 4 Stellflächen gewahrt werden. Deshalb gelten folgende Einschränkungen beim Wählen der Stellflächenpakete: 1. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 1 liegt, darf nur dann gewählt werden, wenn 1.1. dem Los noch keine Stellflächen in Zone 1 zugeordnet sind, oder 1.2. dem Los für jede Stellfläche, der ihm in Zone 1 zugeordnet ist, mindestens 0,91 Stellflächen in Zone 2 (aufgerundet) und mindestens 0,36 Stellflächen in Zone 3 (aufgerundet) zugeordnet sind. 2. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 2 liegt, darf nur dann gewählt werden, wenn 2.1. dem Los noch keine Stellflächen in Zone 2 zugeordnet sind, oder 2.2. dem Los für jede Stellfläche, der ihm in Zone 2 zugeordnet ist, mindestens 0,4 Stellflächen in Zone 3 (aufgerundet) zugeordnet sind. 3. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 3 liegt, darf unabhängig vom Verhältnis der Stellflächen in Zone 1, 2 und 3 in dem jeweiligen Los gezogen werden. 4. Wenn keiner der erfolgreichen Bieter mehr Stellflächenpakete wählen kann, weil er entweder kein Los hat, dem weniger als 25 Stellflächen zugeordnet sind, oder weil er die zuvor genannten Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht erfüllen kann, gilt die Begrenzung auf 25 Stellflächen je Los nicht mehr. Das Draw-Verfahren wird mit allen erfolgreichen Bietern fortgesetzt, wobei diese ab diesem Zeitpunkt jederzeit erklären können, dass sie aus dem Draw-Verfahren aussteigen wollen. Die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 müssen weiter eingehalten werden. Sollte im Anschluss keiner der erfolgreichen Bieter mehr Stellflächenpakete wählen können, weil er die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht mehr einhalten kann, gelten auch die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht mehr und das Draw-Verfahren wird mit allen Bietern, die noch nicht aus dem Draw-Verfahren ausgestiegen sind, fortgesetzt. Sobald das Draw-Verfahren abgeschlossen ist, erhalten alle Bieter die Gelegenheit, Stellflächen miteinander zu tauschen. Es gelten dabei die Regelungen des Carsharing-Dienstleistungsvertrages. Im Anschluss werden die zugeordneten Stellflächen zur Anlage der Carsharing-Sondernutzungsverträge genommen und diese Anlage unterzeichnet. Das Draw-Verfahren findet in Anwesenheit aller erfolgreichen Bieter am Standort des Konzessionsgebers in München statt. Für alle erfolgreichen Bieter ist deshalb direkt einsehbar, welche Stellplatzpakete welcher Bieter zu welchem Zeitpunkt zieht. Diese Information ist somit kein Geschäftsgeheimnis.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Angebot darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten technischen und funktionellen Anforderungen entsprechen, wenn der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachgewiesen hat, dass die von ihm vorgeschlagenen Lösungen diese Anforderungen in gleichwertiger Weise erfüllen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlänge-rungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10
Beschreibung: Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing. Jedes Los beinhaltet insgesamt bis zu ca. 25 Stellflächen, welche sich auf drei verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Nachfrage erwarten lassen, erstrecken. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Dabei wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E65752314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Konzessionsgeber kann den Vertrag einseitig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Ausübung der Option erfolgt durch Mitteilung in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit (Eingang beim Konzessionsnehmer).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der in § 45 Absätze 4 und 5 VgV genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharinganbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber in den letzten 4 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens - in drei verschiedenen Gemeinden ein Carsharing-Angebot betrieben hat und - davon in mindestens einer Gemeinde ein Carsharing-Angebot mit mindestens 20 Fahrzeugen betrieben hat. Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Umfasst sind sowohl stationsbasierte als auch stationsunabhängige Angebote sowie Mischformen. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer*innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen (vgl. jeweils die Abschnitte "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" bzw. "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit (Wertungspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit
Beschreibung: Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Angebotsqualität und Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2025 23:45:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Konzessionsnehmer muss einen Datenbereitstellungsvertrag mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abschließen. Dieser wird den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unter der Bedingung der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Übrigen stehen alle Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Registrierungsnummer: 09162000-MOR000000-74
Abteilung: Mobilitätsreferat
Postanschrift: Blumenstraße 28b
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sabine Hanke
Telefon: +49 15256809107
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: +49 89 2176-2411
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Fax: +498921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b072865-ee5b-4a34-a683-082cbb7111b0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2025 20:30:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 192663-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2025