1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung der Oberpfalz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrschulüberwachung u. Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Beschreibung: Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen gem. § 51 FahrlG sowie die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne von § 4a Abs. 8 StVG. Sie kann sich hierbei jeweils geeigneter Personen und Stellen bedienen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist daher die grundsätzliche Auswahl und Verpflichtung der Überwachungsperson für die Dauer des Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens: 1f5d1cde-e097-4b20-812d-579ad0c71bbf
Interne Kennung: 0270.ZV-14-25-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Beachten Sie insoweit bitte die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 80411000 Ausbildung in Fahrschulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: vgl. Vergabeunterlagen
Postleitzahl: s.u.
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Es dürfen Angebote für max. 2 Lose eingereicht werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf mehr als 2 Lose ab, weicht dieses von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen ab, so dass das Angebot bzgl. sämtlicher Lose gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 Nr. 4 VgV ausgeschlossen wird. Die Zahl der Lose, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal 2 Lose beschränkt. Ein Bieter erhält jedoch nur dann einen Zuschlag auf ein zweites Los, wenn diesbezüglich kein weiteres bedingungsgemäßes und damit bezuschlagbares Angebot vorliegt. Wird für zwei Lose ein Angebot abgegeben und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäße Angebote vor, erhält der Bieter, dessen Angebot sich bzgl. beider angebotener Lose als das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot darstellt, nur auf das von ihm mit Angebotsabgabe präferierte/bevorzugte Los den Zuschlag. Innerhalb der e-Vergabe-Plattform unter dem Reiter "Eignungskriterien“ (erreichbar auch über folgenden Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria) ist daher mitzuteilen, welches Los der Bieter präferiert. Technisch bedingt, ist ein solches auch dann erforderlich, wenn nur auf ein Los ein Angebot abgegeben wird. Gibt ein Bieter für zwei Lose das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot ab und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäßes Angebot vor, führt das Fehlen der geforderten Angabe des bevorzugten Loses ebenso wie eine uneindeutige Angabe dahingehend zum Ausschluss des Angebots bzgl. beider Lose, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr 4 VgV.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 14 Abs. 1 und 2 S. 1, 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Aschaffenburg; Landkreis Aschaffenburg; Landkreis Miltenberg; Landkreis Main-Spessart; Landkreis Bad Kissingen
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 5be14693-51ee-4b66-83d4-9a1264a174f3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen, Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 02f26c2a-91c0-41cb-8dfa-43c1f5062947
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Stadt Coburg, Landkreis Coburg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: bdb56354-18b8-4828-a410-bcf8f83e9f4d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Landkreis Forchheim, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/ des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: aedcbb09-6a56-4a00-ab0d-b3d091a86bfa
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Landkreis Tirschenreuth, Stadt Weiden i.d.Opf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: d14ae4f6-cfc2-4259-b359-9f9b84286093
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Landkreis Neumarkt i.d.Opf., Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 73374512-59bf-4b7f-aa9f-b650205d6083
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 83512519-a0f1-40f3-aca1-38c8ccb24b17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: cb868b51-0e4c-4cce-9113-6765bc63d77a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: a102516d-d6b4-46e7-820e-0792313fac7e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Landkreis Kelheim, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 0cee52e0-2fef-4b2c-96ce-bfb38979267d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Landkreis Regen, Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: f96ca0a8-5783-4dbb-84e6-7d83f126e04e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Dachau
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 0d3eb6a3-8a6e-4e16-be7d-f92ef397c5d2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Landkreis Freising; Landkreis Erding, Landkreis Fürstenfeldbruck
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 174f178f-ff75-44d6-87ef-a47b4f494424
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Stadt München
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: a6f2ada1-6b8c-420f-9d1e-5864762243a7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Landkreis München, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: eca4cdd8-db5b-419e-9d45-3ecbbbffc9d2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Landkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: e3591c28-b917-4afc-8456-60b6137479cb
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: ba06cf6c-9f14-455f-84b4-fdf425dcf48d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 176eed13-cf03-49d5-89d4-47d361888967
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Landkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 5fdc6ccf-2e43-4df8-bedc-8feedeb32ec7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Landkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: 4ca221de-446d-4560-8b0a-7587bd74e372
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Oberallgäu, Landkreis Lindau (Bodensee)
Beschreibung: Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung: ae1616d7-b37b-474a-ba11-b6128b6dd31f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung der Oberpfalz
Registrierungsnummer: 2bcc2291-a83b-4ae0-8265-349b6a31f104
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: +49 94156800
Fax: +49 94156801199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b1c14cfb-35fa-49e7-b459-ef967f090435 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/03/2025 14:29:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 184859-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/03/2025