1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuburg a.Inn
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg a.Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Unterbringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Räume für die Betreuung und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Die Trennung der Schule macht sich nicht nur im Alltag der Lehrkräfte im Hinblick auf Unterrichts- und Verwaltungsaufgaben bemerkbar, auch die Schüler kennen ihre Mitschüler aus der jeweils anderen Schule nicht. Eine Schülergemeinschaft und enge Zusammenarbeit von Lehrkräften ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bedingt durch die lt. Prognose steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb wurde im Vorfeld eine Studie beauftragt, in der im Bezug auf die Schulerweiterung die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau auch unter Einbeziehung der leer stehenden Gebäude in der Nachbarschaft und einem Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist. Das leer stehende Anwesen in der Nachbarschaft soll mit anderen gemeinschaftlichen Nutzungen für den Ort Neukirchen belegt werden. In einer im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass ausreichend Bedarf für die Neunutzung dieser Gebäude vorhanden ist. Daher wurde von der Gemeinde Neuburg a.Inn entschieden, beide Schulstandorte zusammenzuführen und eine neue Schule am "alten" Standort der Grundschule Neukirchen a. Inn zu errichten. "Der Neubau der Grundschule bietet nun die einzigartige Chance, Bedingungen zu schaffen, mit denen sich moderne Ansprüche an Bildung und Schülerbetreuung zukunftsorientiert, nachhaltig und überregional bedeutsam verwirklichen lassen."
Kennung des Verfahrens: b24c06dc-87c5-4a1f-b8ff-c1ee998a11be
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg a.Inn"
Beschreibung: Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Unterbringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Räume für die Betreuung und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Die Trennung der Schule macht sich nicht nur im Alltag der Lehrkräfte im Hinblick auf Unterrichts- und Verwaltungsaufgaben bemerkbar, auch die Schüler kennen ihre Mitschüler aus der jeweils anderen Schule nicht. Eine Schülergemeinschaft und enge Zusammenarbeit von Lehrkräften ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bedingt durch die lt. Prognose steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb wurde im Vorfeld eine Studie beauftragt, in der im Bezug auf die Schulerweiterung die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau auch unter Einbeziehung der leer stehenden Gebäude in der Nachbarschaft und einem Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist. Das leer stehende Anwesen in der Nachbarschaft soll mit anderen gemeinschaftlichen Nutzungen für den Ort Neukirchen belegt werden. In einer im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass ausreichend Bedarf für die Neunutzung dieser Gebäude vorhanden ist. Daher wurde von der Gemeinde Neuburg a.Inn entschieden, beide Schulstandorte zusammenzuführen und eine neue Schule am "alten" Standort der Grundschule Neukirchen a. Inn zu errichten. "Der Neubau der Grundschule bietet nun die einzigartige Chance, Bedingungen zu schaffen, mit denen sich moderne Ansprüche an Bildung und Schülerbetreuung zukunftsorientiert, nachhaltig und überregional bedeutsam verwirklichen lassen."
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/03/2025
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Einbeziehung der Nutzer
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Qualität
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ARGE AGA-Bau Planungs GmbH_Schgör_Herrmann
Angebot:
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
Datum des Vertragsabschlusses: 19/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuburg a.Inn
Registrierungsnummer: DE814558336
Postanschrift: Raiffeisenstr. 6
Stadt: Neuburg a.Inn
Postleitzahl: 94127
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089-21762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ARGE AGA-Bau Planungs GmbH_Schgör_Herrmann
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: ATU61341113
Stadt: Kufstein
Postleitzahl: 6330
Land, Gliederung (NUTS): Tiroler Unterland (AT335)
Land: Österreich
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 304f4957-2586-4dc4-97d3-7bc6cb875d61 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2025 06:33:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 153878-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2025