1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2025-1004389_Flughafen München_Vergabe eines Power Purchase Agreements betreffend Offshore-Windenergieanlagen / Grünstrombeschaffung
Beschreibung: Abschluss eines Power Purchase Agreements (PPA) aus Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) über ein Volumen von insgesamt rund 40 GWh p. a. (ca. 10 MWpeak) in der Form von Wechselstrom (3-phasig) mit einer Frequenz von 50 Hz
Kennung des Verfahrens: a1fd57bd-f81c-4690-a6c5-e6c0a64ca228
Interne Kennung: 2025-1004389
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D5CQH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs.1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2025-1004389_Flughafen München_Vergabe eines Power Purchase Agreements betreffend Offshore-Windenergieanlagen / Grünstrombeschaffung
Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, ihre Stromversorgung um "Grünstrom" zu ergänzen, um auch damit einen nachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Dafür soll "Grünstrom" im Wege einer Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 oder § 50 EEG 2023 beschafft werden. Geliefert werden sollen insgesamt rund 40 GWh p.a aus Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Der Lieferbeginn soll sich direkt an den Probebetrieb des Windparks anschließen (erstmaliger kommerzieller Betrieb), wünschenswert in 2026, spätestens ab dem 01.01.2028. Aus der Stromerzeugung im Windpark sind auch Herkunftsnachweise (HKN; wie definiert in § 3 Nr. 29 EEG, auch zu Zwecken des § 42 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 5 Nr. 1 EnWG) oder vom Umweltbundesamt anerkannte Guarantees of Origin (GoO) betreffend die Herkunft von Strom aus den OWEA gemäß Artikel 15 der Europäischen Richtlinie 2009/287 EG (nachstehend auch kurz "Zertifikate") nachzuweisen und zu liefern. Die Auftraggeberin rechnet dabei den Erhalt der Zertifikate auf ca. 4.000 Benutzungsstunden/a aus dem Windpark. Im Rahmen der zu treffenden vertraglichen Abreden können transparente Ersatzbeschaffungen vergleichbarer Zertifikate (Ersatz-HKN oder vom Umweltbundesamt anerkannter Ersatz-GoO) ausnahmsweise auch aus der Stromerzeugung anderer Erneuerbarer Bestandsenergieanlagen "Wind" und "Solar" stammen. Die mit der Strombelieferung aus dem Windpark korrespondierenden Zertifikate sind (ebenso wie vergleichbare Zertifikate im Falle einer Ersatzbeschaffung) im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme an die Auftraggeberin zu übertragen. Die Stromlieferung hat in einen von der Auftraggeberin noch zu benennenden Bilanzkreis in Deutschland in der Form von Wechselstrom (3-phasig) mit einer Frequenz von 50 Hz zu erfolgen. Die Auftraggeberin bündelt ihre externen Strombezüge in einem Gesamtportfolio, das durch einen von ihr noch beizustellenden Dienstleister bewirtschaftet werden wird. Die Benennung eines externen Dienstleisters durch die Auftraggeberin wird möglicherweise erst nach Vertragsabschluss des PPA erfolgen. Der Auftragnehmer hat zur Erzeugung aus dem angebotenen Windpark der Auftraggeberin und/oder ihrem von ihr noch zu bestimmenden Dienstleister am Vortag (day ahead) verbindlich viertelstundenscharf einen Erzeugungslastgang anzumelden und trägt für den im Anschluss von der Auftraggeberin bestätigten Erzeugungslastgang das Risiko (viertelstundenscharfe Fahrplanlieferung day ahead). Erwartet wird vom Auftragnehmer ferner eine viertelstundenscharfe Fahrplanprognose bis D+3. Inbetriebnahme des Windparks nach dem EEG und Lieferbeginn haben möglichst in 2026 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen. Übergangsweise kann vor kommerzieller Inbetriebnahme der in dem angebotenen neuen Windpark zusammengefassten OWEA vom Auftragnehmer eine Versorgung aus bereits errichteten und in Betrieb genommenen Windenergieanlagen (WEA) wünschenswert ab 2026 bis spätestens 31.12.2027 erfolgen, soweit auch dann die Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 Abs. 1 EEG 2023 oder einer vergleichbaren Regelung erfolgt und daher mit der Stromlieferung korrespondierend Zertifikate wie vorstehend beschrieben übertragen werden können. Der spätestmögliche Lieferbeginn aus derartigen Bestandsanlagen ist der 01.01.2027. Die Grundlieferzeit beträgt in jedem Fall 10 Jahre ab Lieferbeginn. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-1004389
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist eine einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption der Lieferzeit von weiteren fünf Jahren vorgesehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote. Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmer, soweit erforderlich. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 142 i.V.m. §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach den § 142 i.V.m. §§ 125, 126 GWB getroffen werden b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, nebst einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum) sowie der Benennung des Ansprechpartners c) Skizzenhafte (structure chart) sowie textliche Darstellung der vorgesehenen Projektstruktur auf Bewerberseite unter Einbeziehung der Bau- und Betriebsphase der verfahrensrelevanten OWEA und Angabe der an der Bau- und Betriebsphase sowie dem Vertrieb (voraussichtlich) Projektbeteiligten, bzw. entsprechend für den Fall einer angedachten Übergangslösung d) Ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder das Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder ein gleichwertiger Nachweis e) Die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Erklärung Russlandgeschäft) des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) und Erklärung über den Umsatz der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA); b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 500.000 für Vermögensschäden bzw. eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen; c) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform, oder eine vergleichbare Auskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: : a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Lieferleistungen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA) insbesondere hinsichtlich der Komplexität, vergleichbar sind; b) Schematische Übersicht der beabsichtigten Prozessabläufe und -schritte des Bewerbers zu Errichtung und kommerziellem Betrieb der geplanten/gebauten OWEA sowie des Vertriebs samt Organigramm und Exposé zu den geplanten OWEA im Windpark, bzw. entsprechend für den Fall einer angedachten Übergangslösung; c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bestenauslese
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt 5.1.9. vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro MWh (inklusive Zertifikate) für einen fiktiven Lieferzeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2028
Beschreibung: Preis pro MWh (inklusive Zertifikate) für einen fiktiven Lieferzeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2028
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Umsetzungskonzepts
Beschreibung: Qualität und Güte des Umsetzungskonzepts
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Zielerreichungskonzepts
Beschreibung: Qualität und Güte des Zielerreichungskonzepts
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abweichungen vom auftraggeberseitig vorgelegten Vertragsentwurf des PPA zulasten der Auftraggeberin und zwar bezogen auf bestimmte Regelungen des PPA
Beschreibung: Abweichungen vom auftraggeberseitig vorgelegten Vertragsentwurf des PPA zulasten der Auftraggeberin und zwar bezogen auf bestimmte Regelungen des PPA
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Versicherung gemäß Eignungskriterien
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Eine finanzielle Vereinbarung liegt nicht vor.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen München GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Flughafen München GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
Registrierungsnummer: DE129352365
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Stadt: München
Postleitzahl: 85326
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf
Telefon: +4989975 61254
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 278fa4b0-3a35-4fb0-9984-1901ca2fc385 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 06:44:37 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 137889-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025