1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Staatsforsten AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Forstbetrieb Bodenmais: mechanisierte Holzernte (Harvester), Rückung (Forwarder), Lagerung
Beschreibung: Forstbetrieb Bodenmais: mechanisierte Holzernte mit Harvester, Rückung mit Forwarder und Lagerung
Kennung des Verfahrens: 088d8d42-e18a-4993-a069-6fe0bf39c628
Interne Kennung: 2025ST000023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bodenmais
Postleitzahl: 94249
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 489 560,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bodenmais - 5.500 fm
Beschreibung: Bodenmais - 5.500 fm
Interne Kennung: b735ac5e-219f-47ae-ae20-7fa2e7565cb5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Langdorf und Regenhütte 6.000 fm
Beschreibung: Langdorf und Regenhütte 6.000 fm
Interne Kennung: 41a5c5de-3c04-4ece-b286-2f5e376d35df
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rabenstein und Klingenbrunn - 3.700 fm
Beschreibung: Rabenstein und Klingenbrunn - 3.700 fm
Interne Kennung: 5b087511-d683-45d8-96d0-bc368411df6b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Saldenburg - 4.000 fm
Beschreibung: Saldenburg - 4.000 fm
Interne Kennung: fca3a15e-6d28-4d5c-a2fb-fc3c7a539768
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Irlmoos - 6.500 fm
Beschreibung: Irlmoos - 6.500 fm
Interne Kennung: a649f89b-4788-4883-8826-2fbe2b71128d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Rusel - 7.000 fm
Beschreibung: Rusel - 7.000 fm
Interne Kennung: 12377aa1-12dd-4966-b9d5-9753605518ed
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Kalteck - 4.000 fm
Beschreibung: Kalteck - 4.000 fm
Interne Kennung: af573332-9513-4866-8ad6-d20c7361c501
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Loslimitierung bei Zuschlagserteilung Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: 1. Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. 2. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. 3. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. 4. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. 5. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. 6. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf ein (1) Los – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. 7. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.“ Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerische Staatsforsten AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Staatsforsten AöR
Registrierungsnummer: ea47ac73-bb3c-4156-b342-0e82dc26a916
Abteilung: Zentrale
Postanschrift: Tillystraße 2
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale
Telefon: +49 94169090
Fax: +49 941690959186
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: bada5385-97e8-408b-a297-d300c60d0880
Postanschrift: Postfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 81531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fde15e0c-3470-434d-9aca-8e14aa92c397 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 17:51:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 129499-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2025