1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Cham
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: landkreisübergreifender Verkehr der Landkreise Cham und Regensburg auf der Linie 219 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Beschreibung: Die Kreiswerke Cham sind ein Eigenbetrieb des Landkreises Cham. Sie sind u.a. vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Betrieb des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlichen die Kreiswerke Cham unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Chams durch. Auf Grund einer Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg ist der Landkreis Cham für die Linie 219 zuständig. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag auf diese Verkehrsleistung gestellt wird, erfolgt die Inhouse-Vergabe an die Kreiswerke Cham. Diese beabsichtigen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Busverbindung der Linie 219 Cham-Roding-Zell-Bernhardswald-Regensburg im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV durchzuführen, sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag auf diese Verkehrsleistung gestellt wird. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 45.518 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag (sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird) vorgesehenen Anforderungen im Sinne des §8a Abs. 2 Satz 2 PBefG wird auf Punkt 5.1. - Beschreibung verwiesen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cham über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungstickets als Höchsttarif bis zum 31.12.2025. Sofern das Deutschlandticket darüber hinaus bestand hat, wird diese allgemeine Vorschrift fortgeführt. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VLC. Im Streckenabschnitt "Zell-Regensburg" gelten ausschließlich die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RVV. A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. §8a Abs. 2 Satz 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. §8 Abs. 4 Satz 2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit innerhalb der 3-Monatsfrist-Frist nach §12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für die Linie 219 ausgelöst. Der Betriebsbeginn der Verkehrsleistung ist der 01.06.2026. Der Betrieb ist zum genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeitige Liniengenehmigung endet zu diesem Zeitpunkt. Das Betriebsende ist der 31.12.2027. B) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. §8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Siehe hierzu Punkt 5.1 - Beschreibung. Dies sind verbindliche Anforderungen im Sinne von §13 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von §13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftliche Anträge. Sie führen nach Maßgabe von §13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags, entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (hier unter A) zu finden) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach §12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bezgl. Überschreitungen der vorgegebenen Verkehrsleistung, Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. C) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß §21 Abs. 4 Satz 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach §12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre, der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen.
Interne Kennung: 08511.219.05
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: landkreisübergreifender Verkehr der Landkreise Cham und Regensburg auf der Linie 219 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Beschreibung: Der Fahrplan der o.g. Verkehrsleistung ist unter https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/busverbindungen/vergabefahrplaene/ ersichtlich und enthält eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienungsstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, betrifft die beabsichtigte Vergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Verkehr bzw. der beabsichtigte ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste im Sinne des §8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch der beabsichtigte ÖDA richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/44993/cha_nvp_endbericht_akt20230830_mitkarten_versand_klein.pdf. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestandes und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebotes oder hinsichtlich weitere Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erhöhen. Weiterhin sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ists wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während es gesamten Betriebszeitraumes beträgt 15 Jahre. Dabei besteht Barrierefreiheit bei allen Neufahrzeugen, ansonsten nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrplanänderungen erfolgen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach §8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Interne Kennung: 08511.219.05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 48 518 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreiswerke Cham
Beschaffungsdienstleister: Kreiswerke Cham
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Cham
Registrierungsnummer: 4258
Postanschrift: Rachelstr. 6
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Telefon: +49 997178798
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreiswerke Cham
Registrierungsnummer: 6502
Postanschrift: Bahnhofstr. 6
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Jana Graßl
Telefon: +49 997178798
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0338129-25
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07332335-6d45-40f4-9e67-85fd82cfcd2c - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 12:25:44 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126034-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025