1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen
Beschreibung: Mit Beschluss vom 12. November 2019 „Umsichtig agieren! – Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen“ (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, „[…] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen […]“ einzuführen. Die Einführung soll, ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 10. Juni 2024, Gl-Nr. 2127-1-1-G, nun zum 1. April 2025 erfolgen. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV] in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen.
Kennung des Verfahrens: cccfeff4-aaca-4265-90d8-be90f9a3a49a
Interne Kennung: 0270.ZV-35-24-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rechtsgrundlage des Verfahrens: § 15 VgV (Offenes Verfahren). // Beachten Sie bitte insbesondere die Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis.pdf", "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf", "Rahmenvereinbarung" und "Leistungsbeschreibung" in den Vergabeunterlagen. // Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. // Den Bietern ist es freigestellt, ein Angebot für eines der Lose, für mehrere Lose oder für jedes Los abzugeben.//Zusätzliche Informationen zu dem Auftraggeber (Ziffer 1.1 Beschaffer): Zuständige Vergabestelle für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z4 - Zentrale Vergabestelle. Gegenstand dieser RV ist, je Los, die Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen durch den Auftragnehmer (AN) im Auftrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), wiederum vertreten durch die Regierung von Oberbayern (Lose 1 bis 2), die Regierung von Niederbayern (Lose 3 bis 6), die Regierung der Oberpfalz (Lose 7 bis 9), die Regierung von Oberfranken (Lose 10 bis 13), die Regierung von Mittelfranken (Lose 14 bis 15), die Regierung von Unterfranken (Lose 16 bis 18) und die Regierung von Schwaben (Lose 19 bis 23). Bedarfsträger ist, je Los, das zuständige Gesundheitsamt.//Hinweis zur Eignungsleihe nach § 47 VgV: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird auf das Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.2.2 Eignungsleihe verwiesen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV hat der Bieter / (ggf.) die Bietergemeinschaft, als Nachweis seiner/ihrer Eignung, für jedes "andere Unternehmen" (i. S: v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV) die geforderten Unterlagen (d. h. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise) einzureichen, für die er/sie die Kapazitäten des "anderen Unternehmens" in Anspruch nimmt. Ergänzend wird auf die Eignungsanforderungen in der Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium (Art): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, "§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" verwiesen. Beachten Sie bitte, dass für § 44 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister) nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV keine Eignungsleihe möglich ist!
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freistaat Bayern (23 Krematorien in allen Regierungsbezirken)
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: (Hinweis: Die Angabe "NUTS-3-Code München, Kreisfreie Stadt (DE212)" ist technisch bedingt. Sie hat keine Aussagekraft.) Aus ökonomischen Gründen sieht § 17 Abs. 4 Satz 1 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung vor, dass die zweite Leichenschau in dem Krematorium der Einäscherung durchgeführt wird: Los 1: Krematorium am Ostfriedhof (Landeshauptstadt München), St.-Martin-Straße 41, 81541 München, Deutschland. NUTS-3-Code: DE212: München, Kreisfreie Stadt.//Los 2: Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein, Deutschland. NUTS-3-Code: DE21M: Traunstein.//Los 3: Krematorium Vilshofen (Krematorium Vilshofen GmbH), Kapuzinerstraße 68, 94474 Vilshofen, Deutschland. NUTS-3-Code: DE228 Passau, Landkreis.//Los 4: Vivenda Feuerbestattung Fürstenzell (VIVENDA Feuerbestattung Fürstenzell GmbH & Co. KG), Aspertsham 46, 94081 Fürstenzell, Deutschland. NUTS-3-Code: DE228 Passau, Landkreis.//Los 5: Feuerbestattung Rottal-Inn (Feuerbestattung Rottal-Inn GmbH & Co. KG), Gewerbegebiet Mitterhof 56, 84307 Eggenfelden, Deutschland. NUTS-3-Code: DE22A, Rottal-Inn.//Los 6: KREMA Mainburg GmbH & Co. KG, Am Haidholz 6, 84048 Mainburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE226, Kelheim.//Los 7: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau, Deutschland. NUTS-3-Code: DE238, Regensburg, Landkreis.//Los 8: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE232, Regensburg, Kreisfreie Stadt.//Los 9: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE234, Amberg-Sulzbach.//Los 10: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE243, Coburg, Kreisfreie Stadt.//Los 11: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth, Deutschland. NUTS-3-Code: DE242, Coburg, Kreisfreie Stadt.//Los 12: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb, Deutschland. NUTS-3-Code: DE24D, Wunsiedel i. Fichtelgebirge.//Los 13: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof, Deutschland. NUTS-3-Code: DE244, Hof, Kreisfreie Stadt.//Los 14: KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay., Deutschland. NUTS-3-Code: DE25C, Weißenburg-Gunzenhausen.//Los 15: Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE254, Nürnberg, Kreisfreie Stadt.//Los 16: Krematorium Schweinfurt (Stadt Schweinfurt), Am Friedhof 17, 97422 Schweinfurt, Deutschland. NUTS-3-Code: DE262, Schweinfurt, Kreisfreie Stadt.//Los 17: Feuerbestattungen Giebelstadt (Feuerbestattungen Giebelstadt GmbH & Co. KG), Von-Richthofen-Straße 7, 97232 Giebelstadt, Deutschland. NUTS-3-Code: DE26C, Würzburg, Landkreis.//Los 18: Krematorium Aschaffenburg (Krematorium im Waldfriedhof GmbH & Co. KG), Stockstadter Weg 1, 63741 Aschaffenburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE261, Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt.//Los 19: Krematorium Lindau (Bodensee; Stadt Lindau), Ludwig-Kick-Straße 49, 88131 Lindau, Deutschland. NUTS-3-Code: DE27A, Lindau (Bodensee).//Los 20: Krematorium Memmingen (‘die Facultatieve Gruppe‘), Waldfriedhofstraße 4a, 87700 Memmingen, Deutschland. NUTS-3-Code: DE274, Memmingen, Kreisfreie Stadt.//Los 21: Krematorium Kempten (Allgäu; ‘die Facultatieve Gruppe‘), Adenauerring 7, 87437 Kempten, Deutschland. NUTS-3-Code: DE273, Kempten, Kreisfreie Stadt.//Los 22: Krematorium am Auenwald (Krematorium HR GmbH), Am Silberpark 9, 86438 Kissing, Deutschland. NUTS-3-Code: DE275, Aichach-Friedberg.//Los 23: Krematorium am Westfriedhof (Stadt Augsburg), Stadtberger Straße 80a, 86157 Augsburg, Deutschland. NUTS-3-Code: DE271, Augsburg, Kreisfreie Stadt.//
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 63 842 888,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 68 311 890,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV (Offenes Verfahren)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Krematorium am Ostfriedhof (Landeshauptstadt München), St.-Martin-Straße 41, 81541 München
Beschreibung: Krematorium am Ostfriedhof (Landeshauptstadt München), St.-Martin-Straße 41, 81541 München. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 24cffb77-5b86-4abc-aa0c-a236dd465043
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 126 809,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 485 686,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 51.268 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 54.857 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein
Beschreibung: Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 2cd114c2-5b53-4800-a416-26b8dbeb02fe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 041 126,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 394 005,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 50.411 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 53.940 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Krematorium Vilshofen (Krematorium Vilshofen GmbH), Kapuzinerstraße 68, 94474 Vilshofen
Beschreibung: Krematorium Vilshofen (Krematorium Vilshofen GmbH), Kapuzinerstraße 68, 94474 Vilshofen. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 67086354-d15d-48f3-98ea-2eea5e6ca987
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 715 294,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 975 364,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 37.153 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die(maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 39.754 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Vivenda Feuerbestattung Fürstenzell (VIVENDA Feuerbestattung Fürstenzell GmbH & Co. KG), Aspertsham 46, 94081 Fürstenzell
Beschreibung: Vivenda Feuerbestattung Fürstenzell (VIVENDA Feuerbestattung Fürstenzell GmbH & Co. KG), Aspertsham 46, 94081 Fürstenzell. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 6317397c-9eb6-40b2-b769-f321b5c21f84
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 672 130,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 929 179,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 36.721 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 39.292 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Feuerbestattung Rottal-Inn (Feuerbestattung Rottal-Inn GmbH & Co. KG), Gewerbegebiet Mitterhof 56, 84307 Eggenfelden
Beschreibung: Feuerbestattung Rottal-Inn (Feuerbestattung Rottal-Inn GmbH & Co. KG), Gewerbegebiet Mitterhof 56, 84307 Eggenfelden. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: bd130279-f61a-4980-9744-72771b0085a3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 106 988,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 394 477,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 41.070 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 43.945 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: KREMA Mainburg GmbH & Co. KG, Am Haidholz 6, 84048 Mainburg
Beschreibung: KREMA Mainburg GmbH & Co. KG, Am Haidholz 6, 84048 Mainburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 7bb74862-ec13-4fe2-8901-b9f48fae5621
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 963 473,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 170 916,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 29.635 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 31.709 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau
Beschreibung: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 459d474e-155c-4a7b-8147-6231c8118345
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 982 455,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 051 227,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 9.825 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 10.512 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg
Beschreibung: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 93eb46c6-34c5-4885-8e58-f3b0af1aa04c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 654 391,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 770 198,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerugnsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 16.544 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die (maximal mögliche) Gesamtvertragslaufzeit (01.04.2025 bis 31.03.2031): 17.702 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg
Beschreibung: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: d1dd6a2e-c960-40b1-afef-3b0741a602d6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 888 443,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 230 634,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 48.884 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 52.306 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg
Beschreibung: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: db8b98b2-5229-4d7b-b2a5-de0d9fe57722
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 708 507,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 828 102,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 17.085 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 18.281 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth
Beschreibung: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: e5047759-80ad-4062-9f07-c5fc898cf27f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 037 710,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 180 350,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 20.377 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 21.804 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb
Beschreibung: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 9502850c-30b9-41ed-8743-f93ed2d5c180
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 220 178,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 305 590,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 12.202 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 13.056 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof
Beschreibung: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 0fa8cae9-d786-4f12-be87-126052764202
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 280 091,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 369 698,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 12.801 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 13.697 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay
Beschreibung: KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 0218ad5f-801e-4619-98a2-adaf7075c285
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 916 594,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 050 756,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 19.166 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 20.508 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg
Beschreibung: Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 3a0bd381-b9fd-4afb-98af-0b44d484ceed
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 097 324,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 384 137,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 40.973 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 43.841 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Krematorium Schweinfurt (Stadt Schweinfurt), Am Friedhof 17, 97422 Schweinfurt
Beschreibung: Krematorium Schweinfurt (Stadt Schweinfurt), Am Friedhof 17, 97422 Schweinfurt. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 8ae97281-fec0-4992-88a9-af161eee5b48
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 552 452,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 731 124,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 25.525 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 27.311 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Feuerbestattungen Giebelstadt (Feuerbestattungen Giebelstadt GmbH & Co. KG), Von-Richthofen-Straße 7, 97232 Giebelstadt
Beschreibung: Feuerbestattungen Giebelstadt (Feuerbestattungen Giebelstadt GmbH & Co. KG), Von-Richthofen-Straße 7, 97232 Giebelstadt Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: ead6f0a7-fd0f-40c7-8ad3-a3d7c01dbf79
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 168 339,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 390 123,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 31.683 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 33.901 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Krematorium Aschaffenburg (Krematorium im Waldfriedhof GmbH & Co. KG), Stockstadter Weg 1, 63741 Aschaffenburg
Beschreibung: Krematorium Aschaffenburg (Krematorium im Waldfriedhof GmbH & Co. KG), Stockstadter Weg 1, 63741 Aschaffenburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 647cd28b-3fb4-49d7-a82d-14d747be6d45
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 260 120,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 348 329,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 12.601 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 13.483 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Krematorium Lindau (Bodensee; Stadt Lindau), Ludwig-Kick-Straße 49, 88131 Lindau
Beschreibung: Krematorium Lindau (Bodensee; Stadt Lindau), Ludwig-Kick-Straße 49, 88131 Lindau. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: cdf3a5fc-91e7-442e-976b-be988f2f22f3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 342 732,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 366 723,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 3.427 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 3.667 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Krematorium Memmingen (‘die Facultatieve Gruppe‘), Waldfriedhofstraße 4a, 87700 Memmingen
Beschreibung: Krematorium Memmingen (‘die Facultatieve Gruppe‘), Waldfriedhofstraße 4a, 87700 Memmingen. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 633a0e2e-a98a-4046-a3b7-75f0e4d361a0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Ände-rungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 721 886,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 912 418,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 27.219 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 29.124 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Krematorium Kempten (Allgäu; ‘die Facultatieve Gruppe‘), Adenauerring 7, 87437 Kempten
Beschreibung: Krematorium Kempten (Allgäu; ‘die Facultatieve Gruppe‘), Adenauerring 7, 87437 Kempten. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 8d6f84a1-d0cc-4486-b4c8-704d272648bc
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Ände-rungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 901 627,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 104 741,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 29.016 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 31.047 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Krematorium am Auenwald (Krematorium HR GmbH), Am Silberpark 9, 86438 Kissing
Beschreibung: Krematorium am Auenwald (Krematorium HR GmbH), Am Silberpark 9, 86438 Kissing. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: 670563b3-4b72-490d-8e19-bf90e297012c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Ände-rungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 791 658,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 197 074,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 57.917 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 61.971 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Krematorium am Westfriedhof (Stadt Augsburg), Stadtberger Straße 80a, 86157 Augsburg
Beschreibung: Krematorium am Westfriedhof (Stadt Augsburg), Stadtberger Straße 80a, 86157 Augsburg. Beachten Sie für die Zuschlagskriterien (§ 58 VgV): Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft.In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriteriennach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Interne Kennung: b590eed0-7f6d-4794-bbab-fce6ab4dc7c1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (Auszug aus der RV, Ziffer 10, a) bis c):) Diese RV tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst zwölf (12) Monate. Die RV verlängert sich jeweils um 12 (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den AG ordentlich gekündigt wird. Maximal fünf (5) Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Unabhängig der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer 10. endet die Laufzeit dieser RV mit dem Ausschöpfen des maximal zulässigen Abrufvolumens („Höchstmenge“ gemäß Ziffer 2. e)) dieser RV, soweit der AG nicht gemeinsam mit dem AN vor Erreichen des maximal zulässigen Abrufvolumens in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gegenseitigem Einvernehmen Ände-rungen an der RV vereinbart haben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 692 550,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 741 029,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV: Auf die Ziffern "1.3.1 Einäscherungszahlen 2020 bis 2023" (Geschätztes Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung) und "1.3.2 Personalschlüssel: Vollzeitäquivalente (FTE)" in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen! Geschätztes Abrufvolumen für dieses Los nach § 21 Abs. 1 S. 2 VgV über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerungsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 6.926 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen. Maximal zulässiges Abrufvolumen (Höchstmenge) für dieses Los über die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit inkl. aller Vertragsverlängerugsoptionen (01.04.2025 bis 31.03.2031): 7.410 St. zweite (ärztliche) Leichenschauen vor Feuerbestattungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 99
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132199 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003 - Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Institut für Rechtsmedizin Traunstein GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024134815 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0008 - Institut für Rechtsmedizin Traunstein GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: CuraCorp GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132657 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - CuraCorp GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: CuraCorp GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132657 - Los: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - CuraCorp GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: CuraCorp GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132657 - Los: 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - CuraCorp GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Praxis
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024131975 - Los: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002 - Praxis
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Praxis
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024131975 - Los: 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002 - Praxis
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Praxis
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024131975 - Los: 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002 - Praxis
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 9
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132519 - Los: 11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0005 - Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 12
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 13
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132519 - Los: 14
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0005 - Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 15
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132763 - Los: 16
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0007 - Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132763 - Los: 17
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0007 - Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132219 - Los: 18
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004 - Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024134433 - Los: 19
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0006 - Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024134433 - Los: 20
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0006 - Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132199 - Los: 21
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003 - Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024134824 - Los: 22
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0009 - Bietergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132199 - Los: 23
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003 - Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: CuraCorp GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 2984f7ab-7282-46e9-ae35-b036e011b454
Postanschrift: Wildentenweg 8
Stadt: Erlangen
Postleitzahl: 91056
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
Land: Deutschland
Telefon: +4915154861269
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Praxis
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 4c824063-bb28-44f1-9483-38c6c4626da7
Postanschrift: Prüfeninger Strasse 17
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: +491733553884
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: d7bbdb43-a8d8-44b2-9ad9-205a18b2c182
Postanschrift: Aurikelstr. 8
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8974009554
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0021, LOT-0023
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 9a0f2795-c9b0-4955-98ac-b5c17a31ad20
Postanschrift: Mönchssiepen 15
Stadt: Heiligenhaus
Postleitzahl: 42579
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15235830000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0009, LOT-0010, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0015, LOT-0018
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: b7187d42-d671-40b5-bf69-8da62efbf954
Postanschrift: Kastanienstraße 1
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07747
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 36419397100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0011, LOT-0014
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 91204587-1c2f-40b5-8a08-05cb33a95a3a
Postanschrift: Ginsterweg 8
Stadt: Grünkraut
Postleitzahl: 88287
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15730798492
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0019, LOT-0020
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 36833469-c570-4b7e-b032-d123a36a454d
Postanschrift: Sanderring 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9313147020
Fax: +49 9313147000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0016, LOT-0017
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Institut für Rechtsmedizin Traunstein GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: b822ebe2-5b42-461b-8433-50243840e18f
Postanschrift: Burgstall 5
Stadt: Wonneberg
Postleitzahl: 83379
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Telefon: +49 861 909840
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 31d7a152-b5c7-404c-9569-093062d40ba6
Postanschrift: Jakobstr. 87
Stadt: Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Telefon: 015122728322
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0022
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4182a8ff-dcdd-4c7d-917f-9d97a5558d49 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2025 16:09:49 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 108640-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2025