5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: max. zweimalige Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr (01.07. bis 30.06.). Der Vertrag endet spät. am 30.06.2029
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 832 434,74 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 832 434,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Ausschreibung der Leistung i. d. R. alle vier Jahre
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 913.401,93 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag pro Los endet automatisch sobald der maximale geschätzte Auftragswert je Los und/oder die maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit + Verlängerungsoption) erreicht wurde, je nachdem was früher eintritt. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 und § 130 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichendes maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Zeitraum für Ortsbesichtigungen: ab Veröffentlichung bis spät. 21.03.2025.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/03/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Mindestlohngesetz (MiLoG), ggf. gültigen Mindestlohntarifvertrag/Rahmentarifvertrag und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Masernschutzgesetz und Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG); sowie: Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Übersichteinzureichende Unterlagen Angebot".
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Geheimhaltungsvereinbarung des Bieters über die erlangten Kenntnisse im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. 1.Geheimhaltungsvereinbarung des Bieters betreffend des Vergabeverfahrens. 2.Verpflichtung zum Abschluss einer Verschwiegenheitserklärung (gemäß Vergabeunterlagen) mit jeden einzelnen für diese Leistung eingesetzten Mitarbeiter.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß § 12 Abnahme und Rechnungsstellung der Reinigungsvertrag UR+GR
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Schule
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)