1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung gehören (Stromkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf die Ortsteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm.
Kennung des Verfahrens: 5e038fd0-b397-45ab-b7ac-e3f251595f15
Vorherige Bekanntmachung: 615287-2020
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Stromkonzessionsvertrages das förmliche Vergaberecht, insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO, keine Anwendung findet. Es gelten §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Neu-Ulm für die Ortsteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2) genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Stadt von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der oben unter Ziff. I.3) angegebenen Kontaktstelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann bei der oben unter Ziff. I.3) angegebenen Kontaktstelle angefordert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
Beschreibung: Die Stadt Neu-Ulm macht bekannt, dass der mit der Lechwerke AG abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (Stromkonzessionsvertrag), zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf die Ortsteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Neu-Ulm für die Ortsteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2) genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Rangfolge: 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten für Rechtsbehelfe die gesetzlichen Vorgaben des EnWG. Die dabei zu beachtenden Vorgaben und Fristen ergeben sich aus § 47 EnWG, der wie folgt lautet (darin enthaltene Verweisnormen sind solche des EnWG): § 47 Rügeobliegenheit, Präklusion: 1. Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen. 2. Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. 3. Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. 4. Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen. 5. Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. 6. Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht München I
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gersemann Rechtsanwälte
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Neu-Ulm
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lechwerke AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 05.06.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 1,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Platzhalter aufgrund von Vorgaben des Formulars
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Konzessionsvertrag vom 15.01.2025
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Neu-Ulm
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Registrierungsnummer: DE 130861141
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Telefon: +4976176990730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
Registrierungsnummer: DE 331285464
Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79098
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
Telefon: +49 76176990730
Fax: +49 76176990739
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landgericht München I
Registrierungsnummer: +4989 / 5597-1834
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Lechwerke AG
Registrierungsnummer: Amtsgericht Augsburg HRB 6164
Postanschrift: Schaezlerstraße 3
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eab0b5be-1312-48c7-b1c1-197222b6534d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2025 12:09:28 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 99077-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 31/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/02/2025