1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München ("TUM")
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb IT-System und Softwarelösung TUMonline
Beschreibung: Die Technische Universität München, Zentrale IT ("TUM"), betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU Graz mit der Produktbezeichnung CAMPUSonline. Die interne, durch die TUM definierte Bezeichnung, trägt den Namen TUMonline. Um das Campusmanagementsystem funktional zu betreiben ist eine entsprechende Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur nötig. Zum Gesamtkonstrukt gehören die Hosts (Frontend, Middle Tier), welche mittels Docker Swarm abgebildet sind, wie auch eine Datenbank und das Campusmanagementsystem selbst. Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt: -LOS 1: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank -LOS 2: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline
Kennung des Verfahrens: ba544382-b00f-45e2-955d-f4e548807e7f
Interne Kennung: TUM-2024-EU-3
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird in mehreren Schritten durchgeführt: 1. Teilnahmewettbewerb (steht allen interessierten Unternehmen offen) 2. Prüfung der Teilnahmeanträge, erforderlichenfalls Beschränkung auf geeignete 3 Teilnehmer je Los anhand der Teilnahmeauswahlkriterien 3. Aufforderung zur Angebotsabgabe (nur an ausgewählte Bewerber) 4. Einreichung der Erstangebote (nur durch Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind) 5. Prüfung der Erstangebote 6. Verhandlungsphase 7. Einreichung der bindenden Angebote (nur durch Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind) 8. Prüfung und Wertung der bindenden Angebote, Zuschlagsentscheidung 9. Vorinformation der unterlegenen Bieter 10. Wartefrist 11. Zuschlagserteilung Die einzelnen Verfahrensschritte sind unter Ziffer 2 des Verfahrensbriefs detailliert beschrieben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5B17 Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden | Teilnahmeauswahl Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird je Los (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber je Los auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten in einem Los mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden in Bezug auf dieses Los diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben. Teilnahmeauswahlkriterien in LOS 1 1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts - Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines Campusmanagement-systems an einer Hochschule / Universität = 2 Punkte - Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines vergleichbaren Manage-mentsystems = 1 Punkt. - Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) den Betrieb von Docker und Datenbanken, aber nicht im Umfeld eines Campusmanagement-systems oder eines vergleichbaren Managementsystems (Mindest-anforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte. 2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte. 3) Wert des Referenzprojekts - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte. 4) Art des Referenzgebers - Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber = 2 Punkte. - Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber = 1 Punkt. In Los 1 können je Referenzprojekt somit bis zu 8 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 24 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 8 Punkte = maximal 24 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen. Teilnahmeauswahlkriterien in LOS 2 1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts - Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines Campusmanagementsystems = 2 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines vergleichbaren Managementsystems = 1 Punkt. - Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung, aber weder im Umfeld von Campusmanagementsystemen noch vergleichbaren Managementsystemen (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte. 2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte. 3) Wert des Referenzprojekts - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte. 4) Softwareprodukt im Referenzprojekt - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt CAMPUSonline der TU Graz = 3 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Campusmanagementsystem eines anderen Herstellers = 2 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Managementsystem = 1 Punkt. In Los 2 können je Referenzprojekt somit bis zu 9 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 27 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 9 Punkte = maximal 27 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank
Beschreibung: LOS 1: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank Der Auftragnehmer in Los 1 ist für die reibungslose Funktion der Systemumgebung (Produktivsystem, Qualitätssicherung, Development, Demo und Review) mit diversen Komponenten (Linux Betriebssystem Version CentOS 7 und alle darauf installierten Softwarepakete die für den Betrieb des Apache Reversproxy sowie des Docker Swarm benötigt werden, Docker Software, Oracle Datenbank Version 19c unter Oracle Linux 7.9 und die darauf laufenden Datenbankinstanzen, Front- Middle-Tier Container) verantwortlich. Die abgekündigten Komponenten OHS (Oracle http Server) und iAS (Oracle Internet Application Server) sind nicht Bestandteil dieses Loses. Es müssen aber Integrationsleistungen erbracht werden. Zu den Leistungspflichten in Los 1 gehören Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Systemumgebung. Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Optionale Leistungen in LOS 1 1) Stundenkontingent für Aufgaben in der Systemumgebung Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Auftragnehmer während der üblichen Servicezeiten mit der Ausführung verschiedenster Aufgaben in der System-Umgebung im Umfang von maximal 800 Stunden pro Jahr zu beauftragen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Leistungen auf Stundenbasis, mit KnowHow in den Bereichen Linux, Shell Scripting, Docker (Swarm), Oracle dB, Java, Jakarta EE, Quarkus, JavaScript, HTML, SQL, Spring / Angular Frameworks, REST-Technologien, XSL-FO, Apache FOP Technologien sowie Git erbracht werden können. Beispiele für Aufgaben (nicht abschließend), welche über das Stundenkontingent erbracht werden können, sind u.a.: - Einrichtung weitere Hosts (z.B. zur Vergrößerung eines Docker Swarm) - Einrichtung neue Container - Umstellung auf andere Technologie (z.B. Kubernates im Middle Tier) - Integration des SRP in den Docker Swarm als weitere Container - Infrastruktur für Lokale Applikationsentwicklung einrichten - Aufbau ein Web-Services Monitoring - Physikalische Trennung der d.3 DB von der TUMonline DB - Alle Art von Anpassungen sowie Entwicklungen im Kontext des Campusmanagementsystems Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen zeitlichen Aufwand und dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz. 2) Stundenkontingent für Feiertags- und Wochenendarbeit Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Auftragnehmer an Feiertagen und Wochenenden mit der Ausführung verschiedenster Aufgaben in der System-Umgebung im Umfang von maximal 100 Stunden pro Jahr zu beauftragen. Der potenzielle Leistungsumfang ist identisch mit den unter vorstehender Ziffer 1) beschriebenen Aufgaben. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen zeitlichen Aufwand und dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz. 3) Bereitschaftstagespauschale - erweiterte Servicezeiten Der Auftragnehmer behält sich optional vor, den Auftragnehmer - über die in Kapitel 6.3.8.1 der Leistungsbeschreibung genannten Servicezeiten hinaus - mit erweiterten Servicezeiten im Umfang von maximal 12 Bereitschaftstagen (á 24 Stunden) pro Jahr zu beauftragen. Werden an einem Bereitschaftstag Themen vom Auftraggeber zur Bearbeitung gemeldet, ist der Auftragnehmer verpflichtet innerhalb von einer Stunde mit der Arbeit zu beginnen. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen zeitlichen Aufwand und dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: tbd
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden | Teilnahmeauswahl Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird je Los (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber je Los auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten in einem Los mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden in Bezug auf dieses Los diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben. Teilnahmeauswahlkriterien in LOS 1 1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts - Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines Campusmanagement-systems an einer Hochschule / Universität = 2 Punkte - Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines vergleichbaren Manage-mentsystems = 1 Punkt. - Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) den Betrieb von Docker und Datenbanken, aber nicht im Umfeld eines Campusmanagement-systems oder eines vergleichbaren Managementsystems (Mindest-anforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte. 2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte. 3) Wert des Referenzprojekts - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte. 4) Art des Referenzgebers - Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber = 2 Punkte. - Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber = 1 Punkt. In Los 1 können je Referenzprojekt somit bis zu 8 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 24 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 8 Punkte = maximal 24 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: In dem vorzulegenden Konzept muss der Bieter auf bestimmte, unter unter Ziffer 5.2.1 des Verfahrensbriefs genannte Aspekte eingehen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Das Konzept wird vielmehr im Rahmen einer Gesamtbewertung nach dem unter Ziffer 5.2.2 des Verfahrensbriefs sowie nachfolgend dargestellten Maßstab gesamtheitlich mittels einer Punktskala (von 0 bis 5 Punkten) bewertet. 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint (im Sinne einer "Übererfüllung" der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen (eine Bewertung mit 4 Punkten bedeutet folglich sinngemäß, dass sämtliche Ziele und Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt werden). 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Universität München ("TUM")
Beschaffungsdienstleister: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline
Beschreibung: LOS 2: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline Der Softwarehersteller (TU Graz) stellt regelmäßige Updates, Releases, Service-Packs sowie Vorab-Solvs für das Campusmanagementsystem zu Verfügung. Der Auftragnehmer in Los 2 ist verantwortlich für die Überführung der Updates in die jeweiligen Systeme. Dazu gehören die Planung und Terminfindung der Überführungen sowie die Installation, die Tests und Dokumentation der Aktivitäten. Die TUM stellt auch regelmäßige Updates für die lokale Anpassungen an die UI und Dokumente zu Verfügung, der Auftragnehmer ist ebenfalls verantwortlich für die Überführung der Updates in die jeweiligen Systemen und für die Pflege der CI/CD Skripte. Zur Unterstützung der internen Aufgaben des Auftraggebers stehen, neben dem Produktivsystem, folgende Testsysteme zur Verfügung: Qualitätssicherung, Development, Demo und Review. Diese müssen durch den Auftragnehmer in regelmäßigen, aber unterschiedlichen Abständen mit Releases, Service-Packs oder Vorab-Solvs (Deployment) und mit dem aktuellen Datenbestand des Produktivsystems (Klone) aktualisiert werden. Die Aktualisierung aller Systeme mittels Deployments und Klone liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Das Deployment und auch der Klonprozess beinhaltet folgende Schritte, welche zum geforderten Leistungsumfang gehören: Terminplanung, Umsetzung/Installation, Kommunikation, Test und Dokumentation. Eine ausführliche Beschreibung der in Los 2 zu erbringenden Leistungen ist in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Optionale Leistungen in LOS 2 1) Durchführung zusätzlicher Deployments Die in der Leistungsbeschreibung für LOS 2 beschriebene Deploymentanzahl kann unter Umständen unzureichend sein. Der Auftraggeber behält sich daher optional vor, den Auftragnehmer mit der Durchführung von bis zu 30 zusätzlichen Deploymentvorgängen zu beauftragen. Im Falle des Abrufs dieser optionalen Leistung richtet sich die Vergütung nach der vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschale je Deployment. 2) Erstellung zusätzlicher Klone Die in der Leistungsbeschreibung für LOS 2 festgeschriebene Anzahl an durchzuführenden Klonen kann unter Umständen unzureichend sein. Der Auftraggeber behält sich daher optional vor, den Auftragnehmer mit der Durchführung von bis zu 10 zusätzlichen Klonvorgängen zu beauftragen. Im Falle des Abrufs dieser optionalen Leistung richtet sich die Vergütung nach der vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschale je Klonvorgang.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: tbd
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden | Teilnahmeauswahl Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird je Los (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber je Los auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten in einem Los mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden in Bezug auf dieses Los diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben. Teilnahmeauswahlkriterien in LOS 2 1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts - Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines Campusmanagementsystems = 2 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines vergleichbaren Managementsystems = 1 Punkt. - Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung, aber weder im Umfeld von Campusmanagementsystemen noch vergleichbaren Managementsystemen (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte. 2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt. - Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte. 3) Wert des Referenzprojekts - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt. - Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte. 4) Softwareprodukt im Referenzprojekt - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt CAMPUSonline der TU Graz = 3 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Campusmanagementsystem eines anderen Herstellers = 2 Punkte. - Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Managementsystem = 1 Punkt. In Los 2 können je Referenzprojekt somit bis zu 9 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 27 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 9 Punkte = maximal 27 Punkte). Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: In dem vorzulegenden Konzept muss der Bieter auf bestimmte, unter unter Ziffer 5.2.1 des Verfahrensbriefs genannte Aspekte eingehen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Das Konzept wird vielmehr im Rahmen einer Gesamtbewertung nach dem unter Ziffer 5.2.2 des Verfahrensbriefs sowie nachfolgend dargestellten Maßstab gesamtheitlich mittels einer Punktskala (von 0 bis 5 Punkten) bewertet. 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint (im Sinne einer "Übererfüllung" der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen (eine Bewertung mit 4 Punkten bedeutet folglich sinngemäß, dass sämtliche Ziele und Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt werden). 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Universität München ("TUM")
Beschaffungsdienstleister: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 271 170,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: indibit GmbH
Offizielle Bezeichnung: indibit GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 10.12.2024 16:37:49 Uhr
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 271 170,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TUM-2024-EU-3
Titel: Betrieb IT-System und Softwarelösung TUMonline
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: indibit GmbH
Offizielle Bezeichnung: indibit GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 10.12.2024 16:37:49 Uhr
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1 271 170,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TUM-2024-EU-3
Titel: Betrieb IT-System und Softwarelösung TUMonline
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München ("TUM")
Registrierungsnummer: 09-1512011-61
Postanschrift: Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Markus Haggenmiller
Telefon: +49 8928922141
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Strasse 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: indibit GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht Bayreuth HRB 6360
Postanschrift: Wittelsbacherring 10
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Telefon: +49 92116496410
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 023c2a44-62ad-488e-873c-e9d2800be8ac - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/02/2025 15:02:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 94159-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2025