Deutschland – Stadtplanung und Landschaftsgestaltung – Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb „Wohnpark Ost“ in Nördlingen

90189-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung und Landschaftsgestaltung – Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb „Wohnpark Ost“ in Nördlingen
OJ S 28/2025 10/02/2025
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Nördlingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb „Wohnpark Ost“ in Nördlingen
Beschreibung: Die Stadt Nördlingen beabsichtigt am nordöstlichen Stadtrand ein neues Stadtquartier zu entwickeln, das insbesondere den gestiegenen Bedarf an Wohnraum abdecken soll. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nördlingen sieht hier ca. 24 ha für Wohnbauflächen und ca.18 ha für ein reduziertes Gewerbegebiet vor, wobei diese Gebiete den Bedarf für die nächsten 20 bis 30 Jahre abdecken sollen. Ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan soll die langfristige städtebauliche Entwicklung für das Gesamtgebiet vorzeichnen. Auf dieser Grundlage soll eine zeitlich gestaffelte Baurechtschaffung mit einzelnen Bebauungsplänen erfolgen. Um ein qualitätvolles Konzept für die Entwicklung sicherzustellen, wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt ca. 90 ha, der Vertiefungsbereich umfasst ca. 3-4 ha.
Kennung des Verfahrens: 48291874-8783-49a3-b6e6-6a3255b7058f
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Wettbewerb richtet sich an Büros der Stadtplanung, Architektur und der Landschaftsarchitektur. Büros der Landschaftsarchitektur und /oder der Architektur sind nur in einer Bewerbergemeinschaft mit einem Büro der Stadtplanung teilnahmeberechtigt. Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte: 1) In einem ersten Schritt (Bewerbungsverfahren) wählt die Ausloberin (später: Auftraggeberin) acht Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb aus. Vier weitere Teilnehmende wurden be-reits vorab ausgewählt (siehe unten). Die in Ziffer 5.1.9 aufgeführten Auswahlkriterien Nr. (1) bis (9) sind im Sinne von Mindestanforderungen für die Teilnahme nachzuweisen. Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt. 2) Mit den insgesamt zwölf vorab ausgewählten bzw. im Bewerbungsverfahren ermittelten Wettbewerbsteilnehmer*innen wird ein Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§69ff, §§78ff VgV durchgeführt. 3) Im Anschluss an den Wettbewerb prüft die Auftraggeberin die Eignung der Preistragenden unter Anwendung der in Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien für die Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren. 4) Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gemäß §14 (4) 8. VgV). Die Ausloberin wird zunächst ausschließlich mit der ersten Preisträger*in Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gemäß Vergabeordnung VgV aufgefordert. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Interessenten zunächst alle Unterlagen, die für die Erstellung eines Teilnahmeantrags erforderlich sind. Die weiteren Unterlagen (Auslobungstext, Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren etc.) werden den jeweils ausgewählten Wettbewerbsteilnehmenden bzw. Bietenden sukzessive im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Verfügung gestellt, wenn sie für die Erstellung eines Wettbewerbsbeitrags bzw. eines Angebots im Verhandlungsverfahren erforderlich werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steigweg
Stadt: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Alle wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen bis zu dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. unter: aumass - Die unter Ziffer 2.1.3 angegebene geschätzte Dauer bezieht sich auf das Gesamtprojekt von der Beauftragung bis zum Projektabschluss. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Einzelheiten zu den Terminen werden im Laufe des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellt. - Ausländische Bietende haben im Verhandlungsverfahren gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise sowie bei Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen. - Den Bewerbenden steht die Möglichkeit offen, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf Drittunternehmen zu berufen (Eignungsleihe). Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich. Nimmt ein/e Bieter/in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung mit dem/den anderen Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Der/die Bieter/in und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Die Haftung des seine Eignung leihenden Unternehmens gegenüber der Auftraggeberin ist dabei jedoch prozentual entsprechend dem Anteil am geforderten Umsatz begrenzt, den das verleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat. Sofern mehrere Unternehmen dem/r Bieter/in ihre Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen, gilt Folgendes: Die Haftung jedes seine Eignung leihenden Unternehmens bestimmt sich im Verhältnis zur Auftraggeberin nach dem prozentualen Anteil, den das jeweilige eignungsleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat. Nimmt ein/e Bieter/in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen das/die Drittunternehmen diejenige Leistung erbringen, für die die entsprechenden Kapazitäten benötigt werden. - Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Der bei aumass zum Download zur Verfügung gestellte Vordruck für den Teilnahmeantrag ist nach Fertigstellung als PDF-Datei zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen/ Nachweisen/ Erklärungen für den Teilnahmeantrag bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist über https://aumass.de einzureichen. Hinweis: Nur die über https://aumass.de eingereichten Teilnahmeanträge werden als verbindlich eingereichte Teilnahmeanträge betrachtet. Nur diese Teilnahmeanträge werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. - Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Bieterkommunikation bei aumass zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell ausschließlich bei aumass allen Bewerbenden zur Einsicht zur Verfügung. Bewerbende sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbenden. - Kriterien für die Bewertung der Projekte im Wettbewerb: Die Beurteilungskriterien werden den Wettbewerbsteilnehmenden mit dem Versand der Auslobungsunterlagen mitgeteilt. Vorgesehene Termine Bewerbungsschluss: 10.03.2025, um 10:00 Uhr Versand der Auslobungsunterlagen: 20.03.2025 Einführungskolloquium: 09.04.2025 Abgabe der Planunterlagen: 03.06.2025 Preisgerichtssitzung: 23. und 24. Juli 2025 Verhandlungsgespräche: ca. 38 KW 2025
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 42 Abs.1, 57 VgV Für den Teilnahmeantrag erforderlich ist: Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (siehe Vordruck Teilnahmeantrag). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem/der Bewerbenden selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund i.S.d. § 79 Abs. 2 VgV bzw. nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt (siehe Vordruck Teilnahmeantrag). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem/der Bewerbenden selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Entwurf
Beschreibung: Die zu vergebenden Leistungen umfassen mindestens die Vervollständigung des Wettbewerbsbeitrags für den Vertiefungsbereich zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurf nach Merkblatt 51 der AKBW als Grundlage für die Bebauungsplanung. Nach Erfordernis können weitere städtebauliche Leistungen beauftragt werden, wie z.B. integrierte Rahmenplanung, Gestaltungshandbuch. Die Preisträger*innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regeln und Termine des Wettbewerbs an.
Interne Kennung: Wettbewerb: "Wohnpark Ost" in Nördlingen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge: 0
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steigweg
Stadt: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf zwölf beschränkt. Neben vier vorab ausgewählten Teilnehmenden werden acht weitere Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zum Auswahlverfahren beschrieben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und/oder Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in befugt sind oder z.B. nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden. Architekt*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen müssen eine Bewerbergemeinschaft mit einer Stadtplaner*in eingehen, sofern der/die Einzelbewerber*in selbst nicht bereits eine berufliche Qualifikation als Stadtplaner*in verfügen. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein*e verantwortlicher Berufsangehörige*r benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. (§ 46 Abs. 3 Ziff. 6 VgV – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung inkl. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag). Zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag die Erklärungen gemäß der nachfolgenden Auswahlkriterien 1 bis 8 abzugeben. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Stadtplanerin / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (8) Darstellung einer Referenz. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Es ist eine Referenz mit folgenden Eigenschaften nachzuweisen: a) städtebaulicher Entwurf bzw. Erfolg (Preis, Anerkennung) in einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb b) Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 10 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau c) Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung; Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt als Anlage zum Teilnahmeantrag zur Verfügung. Zur Plausibilisierung der Angaben ist zusätzlich ein pdf-Dokument DIN A4 mit Abbildungen und Plandarstellungen beizulegen. Es muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, bei Wettbewerben Platzierung des eigenen Wettbewerbsbeitrags, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen
Beschreibung: Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt die Auswahl von acht Wettbewerbsteilnehmer*innen nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Auftraggeberin. Sofern die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, entscheidet das Los. Ausgewählte, ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden zeitnah benachrichtigt. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Rückfragenkolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zu den Eignungskriterien beschrieben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien gemäß § 70 Abs. 2 VgV für die Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV
Beschreibung: Von der Preisträger*in ist vor der Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe, innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen (Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung). Nur bei erfolgreichem Eignungsnachweis erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. der genannten Nachunternehmer sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen. Die Nachweise sind nach den jeweiligen Fachbereichen gesondert und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern. (1) Berufsqualifikation: Nachweise der Berufsqualifikationen der verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Ziffer 5.1.9. (2) Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Eine objektbezogene Versicherung ist möglich. Die geforderte Sicherheit kann zunächst durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen, also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. (3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient. (4) Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs, für Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die den Nachweis durch Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis nicht führen können (z.B. Einzelunternehmen, GbR), ist eine Vollmacht einzureichen, aus der die Vertretungsbefugnis der unterzeichnenden Person hervorgeht. (§ 44 Abs. 1 VgV – Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien werden den Bietenden zu Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Platzierung im Planungswettbewerb wird mit 40% gewichtet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av245d10-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein
Mitglieder der Jury: Prof.- Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin / Stadtplanerin, Stuttgart; Jürgen Eichelmann, Stadtbaumeister, Nördlingen, Architekt / Stadtplaner; Prof. Martin Schirmer, Architekt / Stadtplaner, Würzburg; Prof. Ludwig Schegk, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Haimhausen
Bereits ausgewählte Teilnehmer: rheinflügel severin mit OTTL.LA Landschaftsarchitekten Palais Mai Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH mit grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH
Preis:
Wert des Preises: 43 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: 1. Preis: 43.000 € netto (ohne Bearbeitungshonorar)
Preis:
Wert des Preises: 26 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: 2. Preis: 26.000 € netto in Euro (ohne Bearbeitungshonorar)
Preis:
Wert des Preises: 17 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: 3. Preis: 17.000 € netto (ohne Bearbeitungshonorar)
Preis:
Wert des Preises: 10 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Zusätzlich zwei Anerkennungen: Insgesamt 14.000 € netto (ohne Bearbeitungshonorar) Bearbeitungshonorare: Insgesamt 120.000 €; bei 12 eingereichten und für die Wertung im Preisgericht zugelassenen Arbeiten entspricht dies 10.000 € je Arbeit.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 220.000 Euro (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 43.000 Euro; 2. Preis: 26.000 Euro; 3. Preis: 17.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 7.000 Euro. Insgesamt wird eine Summe von 120.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000 Euro (netto), sofern alle 12 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Bayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bgsm Architekten Stadtplaner Partnergesellschaft mbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: bgsm Architekten Stadtplaner Partnergesellschaft mbB
Beschaffungsdienstleister: bgsm Architekten Stadtplaner Partnergesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Nördlingen
Registrierungsnummer: 0908184180
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Philipp Wettemann Sebastian Moll
Telefon: 0908184180
Fax: 09081849180
Internetadresse: www.noerdlingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: bgsm Architekten Stadtplaner Partnergesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 0894477123
Postanschrift: Weißenburger Platz 4
Stadt: München
Postleitzahl: 81667
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@bgsm.de
Telefon: 0894477123
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bayern
Registrierungsnummer: 08921762411
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09210118-39fe-4092-af49-82d3790a6031 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/02/2025 12:00:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 90189-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 28/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/02/2025

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Bodenkirchen
Bodenmais
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Buxheim (Schwaben)
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