2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30192000 Bürobedarf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22600000 Tinte, 22800000 Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe, 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln, 30125100 Tonerpatronen, 30192700 Büromaterial, 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör, 30196000 Terminplaner, 30197000 Kleinere Bürobedarfsartikel, 30197630 Druckpapier, 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist entweder der Hauptstandort oder ein Nebenstandort des Auftraggeber und der Bezugsberechtigten. Die jeweils möglichen Lieferorte ergeben sich aus den Standortlisten (siehe Anlage 15 - Standortlisten und Rechnungsanschriften). Diese werden dem Auftragnehmer beim Einzelabruf mitgeteilt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Korruption: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Betrugsbekämpfung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigen-erklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.