5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. ---- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. ---- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland entsandt werden und deren Einsatz bei der Leistungserbringung geplant ist. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen 2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens 4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen). --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert wird das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für den Zeitraum der Leistungserbringung. Erforderliche Deckungssummen sind mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und 5,0 Mio Euro für Sachschäden. Auf gesondertes Verlangen sind die entsprechenden Versicherungsnachweise oder eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurz-beschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 09:30:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2025 09:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/03/2025 09:30:00 (UTC+1)
Ort: Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle. Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234). Der bevollmächtigte Vertreter ist Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Finanzielle Vereinbarung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Rosenheim
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