1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Laber-Naab Infrastruktur GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.
Beschreibung: Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als sog. Einpartnerrahmenvereinbarung gemäß § 105 Abs. 5 Satz 1 GWB i.V.m. § 21 Abs. 3 VgV zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber einerseits und einem Unternehmen als Auftragnehmer andererseits geschlossen werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen der Rahmenvereinbarung zählen u.a.: • Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der PoP-Standorte; • Lieferung mehrerer PoP-Gebäudekörper; • Installation der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Inbetriebnahme der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld sowie • Dokumentationsleistungen. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Projekt- und Aufgabenbeschreibung (Anlage 1) nebst den dazugehörigen Planunterlagen (Anlage 2) sowie dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 3) entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die zu erbringenden Liefer- und Installationsleistungen. Die Lieferungen der PoP-Stationen werden einzeln, projektbezogen und stufenweise auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt (Einzelabrufe). Nach Zuschlagserteilung der Rahmenvereinbarung wird unmittelbar ein Einzelabruf für drei PoP-Stationen erfolgen, sodass die Lieferung und Installation der PoP-Komponenten in den ersten Bauabschnitten Anfang 2025 erfolgen können. Der Einzelabruf von Leistungen für bis zu 15 weiteren PoP-Stationen in den weiteren Bauabschnitten erfolgt anhand des in der Rahmenvereinbarung festgelegten Abrufprozesses unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Priorisierung einerseits und der Meilensteine als Vertragstermine andererseits. Der Auftraggeber behält sich mindestens den Abruf von 12 PoP-Stationen und maximal den Abruf von 19 PoP-Stationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Kennung des Verfahrens: d2412c98-99e4-4fbf-9176-11fac105b3bd
Interne Kennung: 2024_GIGA_POP
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32560000 Glasfasermaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32500000 Fernmeldebedarf
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Regensburg und Neumarkt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.
Beschreibung: Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als sog. Einpartnerrahmenvereinbarung gemäß § 105 Abs. 5 Satz 1 GWB i.V.m. § 21 Abs. 3 VgV zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber einerseits und einem Unternehmen als Auftragnehmer andererseits geschlossen werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen der Rahmenvereinbarung zählen u.a.: • Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der PoP-Standorte; • Lieferung mehrerer PoP-Gebäudekörper; • Installation der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Inbetriebnahme der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld sowie • Dokumentationsleistungen. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Projekt- und Aufgabenbeschreibung (Anlage 1) nebst den dazugehörigen Planunterlagen (Anlage 2) sowie dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 3) entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die zu erbringenden Liefer- und Installationsleistungen. Die Lieferungen der PoP-Stationen werden einzeln, projektbezogen und stufenweise auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt (Einzelabrufe). Nach Zuschlagserteilung der Rahmenvereinbarung wird unmittelbar ein Einzelabruf für drei PoP-Stationen erfolgen, sodass die Lieferung und Installation der PoP-Komponenten in den ersten Bauabschnitten Anfang 2025 erfolgen können. Der Einzelabruf von Leistungen für bis zu 15 weiteren PoP-Stationen in den weiteren Bauabschnitten erfolgt anhand des in der Rahmenvereinbarung festgelegten Abrufprozesses unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Priorisierung einerseits und der Meilensteine als Vertragstermine andererseits. Der Auftraggeber behält sich mindestens den Abruf von 12 PoP-Stationen und maximal den Abruf von 19 PoP-Stationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Interne Kennung: 2024_GIGA_POP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32560000 Glasfasermaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32500000 Fernmeldebedarf
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Regensburg
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Regensburg und Neumarkt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 095 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 365
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Laber-Naab Infrastruktur GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Breitbandtechnik Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 03/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Laber-Naab Infrastruktur GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Laber-Naab Infrastruktur GmbH
Registrierungsnummer: DE298256639
Postanschrift: Am Campus 5 A
Stadt: Parsberg
Postleitzahl: 92331
Land, Gliederung (NUTS): Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9492959330
Fax: +49 949295933-99
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 0981/53-1277
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 0981531277
Fax: 0981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Breitbandtechnik Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: Bieter
Stadt: Wendlingen
Postleitzahl: 73240
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +491751060060
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8fa771c1-9ac5-4768-8e98-7fc9907142b5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 10:57:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 83299-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2025