Deutschland – Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten – Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools

44374-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten – Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
OJ S 15/2025 22/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
BeschreibungIm Rahmen dieser Ausschreibung sollen Beratungsleistungen beschafft werden, die den Auftraggeber dabei unterstützen, mittels eines Projektes ein neues ITSM-Tool bzw. einen neuen ITSM-Prozess zu finden und umzusetzen. Das Vorhaben soll in Q1/2025 starten und mit einer aktuell geplanten Laufzeit bis Ende Q4/2026 abgeschlossen sein. Die Laufzeit kann verlängert werden, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen sein sollte, so dass die Unterstützung sicher bis zum Ende des Projekts gewährleistet ist.
Kennung des Verfahrens537c18a0-cd9c-47f2-a1a5-84017259c210
Interne Kennung24-128
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf die gesetzliche Mindestfrist von 15 Tagen gekürzt. Die bisherigen interimsmäßigen Berater sind vertraglich nur bis Ende März 2025 gebunden. Diese Berater verfügen über spezielles Know-how und sind maßgeblich in die bisherigen Prozesse und Projektstrukturen integriert. Um einen reibungslosen Übergang und die lückenlose Übernahme durch die Nachfolger sicherzustellen, müssen die Nachfolger noch vor Ablauf der Übergangsfrist vollständig eingearbeitet und in alle relevanten Bereiche eingeführt werden. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage ist daher dringend notwendig, um die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen zu sichern und etwaige Verzögerungen oder Lücken in der Projektabwicklung zu verhindern. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Auch die preisliche Ausarbeitung eines Angebots entfällt insoweit, als dass nur Tagessätze für den jeweiligen Berater für einen Einsatz "vor Ort" und "remote" in zwei Kategorien angegeben werden muss.
Zentrale Elemente des Verfahrens###Es erfolgt eine Aufteilung in Fachlose gem. § 97 Abs.4 GWB ###Hinweis nach § 30 Abs.1, Abs.4 VgV: Für den Fall, dass bei der Prüfung der jeweiligen Lose nach den vorgesehenen Kriterien jeweils der selbe Bieter den Rang 1 belegt, den Zuschlag für beide Lose an diesen Bieter zu erteilen. Beschränkung bei den Einladungen zu den Interviews. ###Der Auftrag wird nach den Vorschriften des GWB (VgV und der im Wege des Offenen Verfahrens nach §§ 119 Abs.1, Abs.3 GWB; 14 Abs. 1, 15 VgV vergeben. Die Leistung ist in zwei Fachlose i.S.d. § 97 Abs.4 GWB iVm. § 30 VgV unterteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgeben. ###Es soll pro Los jeweils ein EVB-IT-Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, der initial eine Laufzeit bis 12/2026 vorsieht, jedoch verlängert werden kann bis zum tatsächlichen Projektende, falls dieses sich verschieben sollte. ###Im Rahmen der Angebotswertung werden Interviews mit den angebotenen Beratern geführt. Um den Aufwand sowohl für die Berater bzw. die Bieter sowie auf den Auftraggeber möglichst gering zu halten, werden pro Los nur jeweils die Unternehmen mit dem Profil eingeladen, die zumindest theoretisch noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Dazu wird davon ausgegangen, dass das entsprechende Profil die volle Punktzahl im Interview bekommt, welche zu den Leistungspunkten aus den schriftlichen Unterlagen hinzugerechnet werden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass alle anderen Bewerber keine weiteren Leistungspunkte hinzugewinnen. Sollte auch dann keine Chance für den Zuschlag bestehen, wird das entsprechende Profil nicht weiter berücksichtigt. ###Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; er unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird hingewiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72266000 Software-Beratung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, 79310000 Marktforschung, 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenBundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.830 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5RTB
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
KorruptionKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
BetrugsbekämpfungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
ZahlungsunfähigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einstellung der gewerblichen TätigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Entrichtung von SteuernDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Beratung der Projektleitung (mind. Senior Consultant)
Beschreibung: Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Projektmanagement erbracht, um das Projekt ITSM-Tool zu unter-stützen. Hierbei werden alle Phasen des Projekts - von der Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine mögliche Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration, Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jeweils um weitere 3 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung dieses Vertrages muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieses Vertrages zugehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatzzahlen
BeschreibungLOS 1: Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023) LOS 2 Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 3 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBerufs- oder Betriebshaftpflicht
BeschreibungLOS 1 + LOS 2 Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungLOS 1: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens ein Projekt pro Jahr in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, verfügt Ihr Unternehmen? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen Projektmanagementleistungen erbracht wurden? LOS 2: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Beratungsprojekte zu ITSM-Tool-Wechseln (inklusive Transition) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Hat Ihr Unternehmen mindestens 1 Projekt durchgeführt, bei denen der Wechsel des bisherigen ITMS-Tools sowie die Transition über einen Zeitraum von mindestes 12 Monaten (dabei 225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) begleitet wurde, wurden pro Jahr in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern durchgeführt? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen die fachliche Begleitung des Wechsels des ITSM-Tools inklusive der Transition erbracht wurden?

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische Fachkräfte
BeschreibungLOS 1 + LOS 2: Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigt?

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungWettbewerbsregister
BeschreibungDa der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungRusslandsanktionen
BeschreibungDer Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Preisblatt
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Siehe Kriterienkatalog.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/01/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsHat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 2.4 benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zu-schlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
BeschaffungsdienstleisterAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Projektunterstützung (mind. Consultant)
Beschreibung: Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Fachliche Beratung ITSM-Tools erbracht, um das Projekt ITSM-Tool zu unterstützen. Hierbei werden alle Phasen des Projekts - von der Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine mögliche Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration, Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72266000 Software-Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79310000 Marktforschung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie, 72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 79310000 Marktforschung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jeweils um weitere 3 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung dieses Vertrages muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieses Vertrages zugehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatzzahlen
BeschreibungLOS 1: Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023) LOS 2 Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 3 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBerufs- oder Betriebshaftpflicht
BeschreibungLOS 1 + LOS 2 Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungLOS 1: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens ein Projekt pro Jahr in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, verfügt Ihr Unternehmen? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen Projektmanagementleistungen erbracht wurden? LOS 2: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Beratungsprojekte zu ITSM-Tool-Wechseln (inklusive Transition) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Hat Ihr Unternehmen mindestens 1 Projekt durchgeführt, bei denen der Wechsel des bisherigen ITMS-Tools sowie die Transition über einen Zeitraum von mindestes 12 Monaten (dabei 225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) begleitet wurde, wurden pro Jahr in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern durchgeführt? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen die fachliche Begleitung des Wechsels des ITSM-Tools inklusive der Transition erbracht wurden?

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische Fachkräfte
BeschreibungLOS 1 + LOS 2: Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigt?

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungWettbewerbsregister
BeschreibungDa der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungRusslandsanktionen
BeschreibungDer Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Preisblatt
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Siehe Kriterienkatalog.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/01/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsHat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 2.4 benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zu-schlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
BeschaffungsdienstleisterAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27  
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Telefon: 0921 78 71-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28  
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
Telefon: 089 62730 - 2436
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 148bf3b8-effd-4bc9-b0ba-dffb5320149b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2025 17:13:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 44374-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2025

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Memmingen
Memmingerberg
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Mering
Mertingen
Metten
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Miesbach
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Miltenberg
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Nersingen
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Neuburg an der Kammel
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Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
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Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
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Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
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Oberneuching
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Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersdorf (Schwaben)
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
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Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
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Rattenberg
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Rauhenebrach
Regen
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Regenstauf
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Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
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Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rödental
Roding
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Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
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Roßbach
Rosenheim
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Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
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Rothenfels am Main
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Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
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Sachsen bei Ansbach
Sailauf
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Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
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Scheidegg
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Schleching
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Schönau am Königssee
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Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
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Schwandorf
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Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
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Schwarzenbach am Wald
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Tapfheim
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