1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
    
    
     Beschreibung: Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
    
    
     Kennung des Verfahrens: 9403aa5c-30f3-4587-bc2a-9c12e81ffd59
    
    
     Interne Kennung: VergKHZG010 (Projektnummer 2022_014)-B
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
     
     
      Stadt: Fürth
     
     
      Postleitzahl: 90766
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
    
    
     Beschreibung: Die Mediainterface Speaking Spracherkennung ist integraler Bestandteil der digitalen Dokumentationsstrategie des Klinikums Fürth und wird in fast allen Fachabteilungen zur Erstellung medizinischer Berichte genutzt. Die On-Premise-Lösung basiert auf einer Infrastruktur aus Diktierstationen, einem zentralen Server und einem Zugriffskontrollsystem, um Datenschutzrichtlinien zu erfüllen. Die hohe Erkennungsgenauigkeit der Lösung ist durch Anpassungen an die klinischen Bedürfnisse gewährleistet. Abteilungen wie Neurologie, Kardiologie und Chirurgie profitieren von der effizienten Handhabung medizinischer Fachterminologie. Mit der wachsenden Patientenzahl und den gestiegenen Anforderungen an die Automatisierung wird eine Erweiterung der Spracherkennung notwendig. Dies umfasst eine verbesserte Integration mit klinischen Systemen zur Optimierung der Workflows und zur Erfüllung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Ein Upgrade ist erforderlich, um die Zukunftssicherheit der Plattform zu gewährleisten und technischen wie klinischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Erweiterung birgt jedoch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, da die Verarbeitung sensibler Patientendaten strengen Regularien unterliegt. Auch die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und die Schulung des Personals stellen wesentliche Hürden dar, die angegangen werden müssen, um Betriebsunterbrechungen während der Migration zu minimieren. Eine Erweiterung der bestehenden Lösung ist die kosteneffizienteste Option. Diese minimiert Integrationskosten, erfordert keine prozessualen Änderungen und reduziert Schulungsaufwände für einen Großteil der Anwender. Im Gegensatz dazu würde eine Neuausschreibung für eine vergleichbare On-Premise-Lösung zusätzliche Schulungs- und Integrationskosten verursachen. Eine Cloud-basierte Lösung bietet zwar Flexibilität, ist jedoch wegen laufender Kosten und Implementierung der Technisch und Organisatorischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig für den Auftraggeber unwirtschaftlich. Auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Fördervorgaben des BayKrG ist die Erweiterung der On-Premise-Lösung die wirtschaftlichste Wahl. Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher erforderlich, um Fördermittelkonformität zu gewährleisten und Systeminkompatibilitäten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine detaillierte rechtliche und fachliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist vom Auftraggeber erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation. Auf die Vergabeunterlagen und insbesondere das Dokument KFÜ Spracherkennung Verfahrensablauf wird verwiesen.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0000
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
     
     
      Stadt: Fürth
     
     
      Postleitzahl: 90766
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Fürth
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht 
     
      Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
     
     
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
    
    
     Sonstige Begründung: Im vorherigen Verfahren sind keine wertbaren Angebote eingegangen.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: MediaInterface GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: TEN-0001
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
     
     
      Konzession – Wert: 
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Nein
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: CON-0001
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth
    
    
     Registrierungsnummer: DE 216 827 591
    
    
     Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
    
    
     Stadt: Fürth
    
    
     Postleitzahl: 90766
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
    
    
     Registrierungsnummer: t:0981531277
    
    
     Postanschrift: Promenade 27  
    
    
     Stadt: Ansbach
    
    
     Postleitzahl: 91522
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: MediaInterface GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 815 448 120
    
    
     Postanschrift: Schweriner Straße 1  
    
    
     Stadt: Dresden
    
    
     Postleitzahl: 01067
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0000
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 516bb3b6-1c3b-41a0-a1d5-e5efe60f4f0f - 01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2024 12:29:13 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 754643-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 240/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 10/12/2024