1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung automated Workbench (aWB) Kryoarbeitsbank IBDW
Beschreibung: Die Arbeitsbank muss im IBDW integriert werden und die bestehenden qualitätskontrollierten Abläufe vollständig ergänzen.
Kennung des Verfahrens: bf847906-9b8c-45e6-ae0d-db153b686d1a
Interne Kennung: EU2024/042
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: BESCHAFFUNG EINER KRYO-WERKBANK FÜR DIE BIOBANK (IBDW)
Beschreibung: Die Arbeitsbank muss im IBDW integriert werden und die bestehenden qualitätskontrollierten Abläufe vollständig ergänzen.
Interne Kennung: EU2024/042
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: • Das Gerät muss das kontrollierte Einfrieren von Proben ermöglichen • Das Gerät muss mehrere Einfrierprozesse zur selben Zeit, innerhalb des Gerätes ermöglichen. Diese Einfrierprozesse müssen unabhängig voneinander durchgeführt und geplant werden können. Ein Einfrierprozess bezieht sich auf das kontrollierte Einfrieren von Proben in einen SBS Rack (z.B. 96 Weil) • Das Gerät muss die Erstellung, Speicherung und Wiederverwendung von individuellen Einfrierkurven ermöglichen • Das Gerät muss über eine geschlossene Bauweise verfügen, um die Aufnahme von Feuchtigkeit und Verunreinigungen (in das Innere des Geräts) zu vermeiden und den Bediener vor direktem Kontakt mit Flüssigstickstoff und extrem kaltem Stickstoffgas zu schützen • Das Gerät muss die folgenden SBS Rack Formate verarbeiten können: 138, 96, 48, 24 • Ein Umsortieren von Proben zwischen und innerhalb der Formate 138 und 96 in allen Richtungen muss möglich sein • Das Gerät muss über einen tiefkalten Probenhandlingsbereich verfügen. In diesem tiefkalten Bereich muss die Temperatur für die Probenhandhabung auf bis zu -130° C einstellbar sein. Der tiefkalte Bereich muss Stellplätze für bis zu 12 SBS-Racks enthalten. Die Stellplätze müssen eine Temperatur von <-130° C aufweisen. Der tiefkalte Probenhandlingsbereich muss sich an den Einfrierbereich anschließen, so dass die Proben bei -130° C gefahrlos transferiert und gehandhabt werden können. • Im Inneren des Gerätes darf ausschließlich Flüssigstickstoff verwendet werden um einerseits die geforderten tiefkalten Temperaturen und andererseits eine trockene und eisfreie Atmosphäre zu erzeugen. • Das gesamte System darf nur mit Flüssigstickstoff gekühlt/betrieben werden. Ein mechanischer Kompressor (zur Kühlung) ist nicht zulässig. • Das System muss so konstruiert sein, dass es keine Feuchtigkeit aufnimmt und dadurch keine Vereisungsprobleme am System oder an den Proben entstehen (der Hersteller muss erklären, wie er dies sicherstellt). • Das Gerät muss mit einem SBS-Rack-Greifer ausgestattet sein, der eine automatische Probenhandhabung bei Temperaturen zwischen +l0° C und -lS0° C gewährleistet. • Das Gerät muss mit einem Roboter für die Handhabung von Einzelröhrchen ausgestattet sein, der die automatische Handhabung von Proben bei Temperaturen zwischen +l0° C und -130° C gewährleistet. • Das Gerät muss mit einem Greiferwechselmodul (alternativ Universalgreifer) ausgestattet sein, das die automatisierte Handhabung von Einzelröhrchen für unterschiedliche Probenformate gewährleistet • Es muss ein Barcode-basiertes System zur Identifizierung von Proben (Einzel- und Mehrfachproben sowie SBS-Rack) bei Umgebungstemperaturen unter -l00° C vorhanden sein • Es muss ein Barcode-basiertes System zur Identifizierung von Proben (Einzel- und Mehrfachproben sowie SBS-Rack) bei Umgebungstemperaturen von o•c bis +l0° C vorhanden sein • Das Gerät muss als Standalone-Version betriebsbereit sein und an einen externen Probentransfermechanismus angeschlossen werden können (die Anschlussmöglichkeiten müssen nachrüstbar sein) • Das System muss eine offene Schnittstelle {Software) zur Kommunikation mit externen Programmen (z.B. HIS/UMS) bereitstellen • Das Gerät muss in der Lage sein die Probentemperatur während eines Einfriervorgangs zu messen, ohne das eine Referenzprobe benötigt wird oder eine Probenkontamination erfolgt • Ausrüstung für den sicheren Probentransfer von gefrorenen Proben {bei Temperaturen unter -100° C, in der Gasphase von flüssigem Stickstoff) muss vorhanden sein • Das Gerät muss benutzerfreundlich gestaltet sein. Das bedeutet (bei einer eigenständigen Version des Geräts), dass ein Benutzer in der Lage sein muss, "kalte" Proben auf eine dafür vorgesehene Position zu stellen, den Prozess auszulösen (z.B. durch Drücken einer Taste) und nach einer bestimmten Zeit zum Gerät zurückzukehren, um die neu angeordneten und noch tiefkalten Proben abzuholen. Alle dazwischenliegenden Schritte werden von dem Gerät selbst durchgeführt und überwacht, ohne dass ein menschliches Eingreifen erforderlich ist Die genannten Funktionalitäten und Kriterien sind für die Integration in die qualitätskontrollierten Abläufe der ibdw unabdingbar und müssen vollständig erfüllt werden. Eine aktuelle Marktrecherche ergab, dass nur die automated Workbench der Firma ASKION die genannten Anforderungen vollständig erfüllt und somit diesbezüglich ein Alleinstellungsmerkmal besitzt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 257 / 114 / 006 16
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 931 2016055800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ASKION GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE239751001
Postanschrift: Gewerbepark Keplerstr. 17-19
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07549
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afe0977c-8e8c-4a42-b4a5-32a192bf4021 - 02
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 747535-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/12/2024