2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81667
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung ist innerhalb des gesamten Staatsgebietes des Freistaates Bayern zu erbringen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 226 891,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die im elektronischen Tresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Frist dort verschlossenen Teilnahmeanträge durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Teilnahmeanträge statt. Bewerber und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für die Bieter in der zweite Verfahrensstufe hinsichtlich der einzureichenden Angebote. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen-/Angeboten durch Bewerber-/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bewerber-/Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener) Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot von einer Bewerber- /Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage Erklärung Bewerbergemeinschaft), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e) und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche odergleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzesfestgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.
Zahlungsunfähigkeit: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditioneneingesetzt werden