2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ingenieurbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes
Postleitzahl: Niederlassung Nordbayern Außenstelle Würzburg
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bamberg Landkreis
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt a. d. Aisch-Bad Winsheim
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (DE25A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ansbach Landkreis
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen-Höchstadt (DE257)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Aschaffenburg Landkreis
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Aschaffenburg, Landkreis (DE264)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Kissingen
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schweinfurt Landkreis
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Würzburg Landkreis
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Landkreis (DE26C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Rhön-Grabfeld (DE266)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haßberge
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Haßberge (DE267)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kitzingen
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Kitzingen (DE268)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 271 992,00 EUR
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.