1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege; 5 Lose
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Kennung des Verfahrens: 02200fd5-d936-4a9d-a55a-bea9c1e24168
Vorherige Bekanntmachung: 471392-2024
Interne Kennung: 4.6.3-2024-AU PFL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Alle Erfüllungsorte sind im Einzelnen in dem Rahmenvertrag aufgeführt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege - Los 1
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Interne Kennung: 4.6.3_2024_AU PFL - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Unterschleißheim
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberschleißheim
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Garching bei München
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 47 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 471392-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege - Los 2
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Interne Kennung: 4.6.3_2024_AU PFL - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ismaning
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Unterföhring
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Aschheim
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kirchheim bei München
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Feldkirchen
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 47 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 471392-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege - Los 3
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Interne Kennung: 4.6.3_2024_AU PFL - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haar
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grasbrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Putzbrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neubiberg
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ottobrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 47 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 471392-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege - Los 4
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Interne Kennung: 4.6.3_2024_AU PFL - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Unterhaching
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hohenbrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Taufkirchen
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberhaching
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brunnthal
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sauerlach
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Aying
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 47 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 471392-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege - Los 5
Beschreibung: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Interne Kennung: 4.6.3_2024_AU PFL - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung, 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gräfelfing
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Planegg
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuried
Postleitzahl: 82152
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pullach i. Isartal
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grünwald
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Baierbrunn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schäftlarn
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straßlach-Dingharting
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 47 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 471392-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt München
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Angebot:
Kennung des Angebots: Pawel Pakosz - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Pawel Pakosz - Vertrag Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Angebot:
Kennung des Angebots: Pawel Pakosz - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Pawel Pakosz - Vertrag Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Angebot:
Kennung des Angebots: Pawel Pakosz - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Pawel Pakosz - Vertrag Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Angebot:
Kennung des Angebots: Pawel Pakosz - Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Pawel Pakosz - Vertrag Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Angebot:
Kennung des Angebots: Pawel Pakosz - Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Pawel Pakosz - Vertrag Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Stadt: 81541
Postleitzahl: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Telefon: +49 89 62211634
Fax: +49 89 6221441634
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: USt-ID DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Pawel Pakosz
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE258414716
Postanschrift: Rosenheimer Straße 4a
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Postleitzahl: 85635
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3ceaf7b-893d-40da-9748-ccdbe2b244cc - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 666687-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2024