5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/09/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 3+4 beauftragt. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf).Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.Besondere Leistungen nach Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:- Sichtung, Einarbeitung, Überprüfung, ggf. Überarbeitung sowie zu Eigenmachung der vorhandenen Vorplanung- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 544 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor.2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten odereignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerbermuss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der bergrenzten Zahl der Bewerber (vgl.§51 Abs. VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs.1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a und / ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte),- Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte),- Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte),- Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der bergrenzten Zahl der Bewerber (vgl.§51 Abs. VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs.1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Bürodes Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)– Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:- durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte),- durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte),- durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte),- durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte),- durchschnittlich < 2 (0 Punkte).Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der bergrenzten Zahl der Bewerber (vgl.§51 Abs. VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs.1VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.Referenzprojekte die vor 2019 bzw. noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt (= Mindestanforderung). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste. (5 Punkte).- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Schule, o. ä.). (5 Punkte).- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme.(5 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme im Holz- oder Holzhybridbau *). (5 Punkte).- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 5,0 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 34 HOAI erbracht. (5 Punkte).*) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass ein in konventioneller Bauweise hergestelltes Projekt mit einer bloßen Holzdachkonstruktion bzw. ein Projekt mit einer bloßen Holzfassadengestaltung nicht als Holzhybridbau gezählt wird. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktezahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
Beschreibung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 15%
Beschreibung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 15%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Beschreibung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
Beschreibung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß §56 Abs.2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Große Kreisstadt Schwandorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Große Kreisstadt Schwandorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Große Kreisstadt Schwandorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Große Kreisstadt Schwandorf
Organisation, die Angebote bearbeitet: Große Kreisstadt Schwandorf
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)