1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III)), Objektplanung Freianlagen - LPH 1 bis 9 - stufenweise
Kennung des Verfahrens: fa1bd737-6e28-4e87-974a-11a24372cbcd
Interne Kennung: StwM_WAF III_EU-041_24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lange Point 1-35
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 125 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH1S2 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 2. Datenschutz 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. Weitere Informationen ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.5.3.1. 3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))
Beschreibung: 1. Die Wohnanlage ist eine in der Höhe versetzte Randbebauung, die aus acht Gebäudeteilen und drei Innenhöfen besteht. Diese Gebäudeteile sind mittels verglasten, zwischen den Gebäudeteilen liegenden Treppenhäusern verbunden und stellen eine geschlossene Gebäudehülle dar. Die Anlage weist drei bis vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss aus. Die massiven Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne Wärmedämmverbundsystem, die innere Dachkonstruktion wurde in Holzbauweise errichtet. Die Gebäudeanlage ist größtenteils nicht unterkellert, ein Kellerabteil gibt es nur für die Technikzentrale an der Ostseite des Gebäudes. Alle Gebäudeteile besitzen jeweils ein innen liegendes Treppenhaus, das vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führt. Die Dächer sind nicht begrünt. Der Eingang ins Gebäude (EG) wird über mehrere Treppenanlagen erreicht, die Oberkante des fertigen Fußbodens (OK FFB) EG beträgt 51, 41 bis 55, 40 von 450,00 über Normalnull (ü.NN). Pro Gebäudeteil ist mehr als ein Eingang vorhanden. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art 2 Absatz 3 BayBO Gebäude der Gebäudeklasse 4, mit einem nachfolgendem Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Art. 2, Absatz 4 Nummer 11 BayBO). Das Plangebiet der Freianlagen umfasst das gesamte Gelände inkl. der Parkflächen auf beiden Seiten der öffentlichen Straße Lange Point und der Tiefgarage, sowie der Zufahrt Ost von der Wippenhauserstaße und die Zufahrt West, die an das Nachbargrundstück von der Hochschule Weihenstephan und TUM grenzt. Im Norden grenzt das Gelände an das Camerloher-Gymnasium an, im Süden grenzt dieses Gelände an das Nachbargrundstück von der Hochschule Weihenstephan an. Die notwendigen Schnittstellen zu allen angrenzenden Gebäuden, bzw. zu weiteren Flurstücken im gesamten Areal sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung Objektplanung Freianlagen. 2. Allgemeine Projektdaten / Ausstattung der gesamten Studierendenwohnanlage WAF III nach heutigem Stand: - Grundstückgesamtfläche: ca. 12.000 m², - davon überbaut: ca. 2.625 m². 3. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 38 und § 39 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 4. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Interne Kennung: StwM_WAF III_EU-041_24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lange Point 1-35
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 05/11/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept(e):Verfügbarkeitskonzept
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 106 176,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Nicolas Müller Landschaftsarchitektur
Offizielle Bezeichnung: Nicolas Müller Landschaftsarchitektur
Angebot:
Kennung des Angebots: StwM_WAF III_EU-041_24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 106 176,76 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: StwM_WAF III_EU-041_24
Titel: Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 09/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: /
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Nicolas Müller Landschaftsarchitektur
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE291731342
Postanschrift: Hermann-Lingg-Straße 10
Stadt: München
Postleitzahl: 80336
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (89) 32 600 260
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 43d27668-aa0d-4497-8337-ee07332faaa3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2024 15:30:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 632245-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 204/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/10/2024