1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Trambahnen auf der Linie Tram 25 Süd Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz
Interne Kennung: Personenbeförderung
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Straßenbahnverkehr
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt (§ 8a Abs. 3 PBefG) und ist als Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i. V. m. Art. 2 lit. h, Art. 12 RL 2014/24 EU, Art. 28 RL 2014/25 EU und § 108 GWB beabsichtigt. Der ÖDLA wird nicht als Dienstleistungskonzession ausgestaltet, so dass Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 nicht anwendbar ist. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Die Landeshauptstadt München geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben auch künftig nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht der Landeshauptstadt München bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Verkehrsdienste: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDLA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Einzuhalten sind folgende Anforderungen: - Anwendung des aktuellen Fahrplans (abrufbar unter https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/03-Plaene_Bahnhoefe/Minifahrplaene/Tram_25.pdf) - Anerkennung und Anwendung des MVV-Gemeinschaftstarifs - Anwendung der im Münchner Trambahn-Netz üblichen Qualitätsstandards (u.a. bzgl. Fahrzeuge, Fahrgastinformation, Fahrzeugsauberkeit, Fahr- und Verkaufspersonal, Betriebs- und Servicequalität). - Die Infrastruktur ist in Übereinstimmung mit den Standards im Münchner Trambahnnetz und dem Stand der Technik betriebsbereit vorzuhalten. Hierbei handelt es sich um verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. D. Weitere Hinweise: Gegen die geplante Direktvergabe kann Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: +49 89 21762411, Fax: +49 89 21762847) eingereicht werden bis zum Ablauf der Jahresfrist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VI Verg 27/19).
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Trambahnen auf der Linie Tram 25 Süd Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz
Beschreibung: Die Landeshauptstadt München (LHM) ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Trambahnlinie 25 (Süd) zwischen dem Landkreis München und der LHM (OBABl, Nr. 24 v. 11.10.2024, S. 325) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für den Zeitraum vom 14.12.2025 bis zum 30.06.2047 über die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf der Trambahnlinie 25 (Süd) an die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: wicher.juergen@swm.de , Telefon: +49 89 21910, Fax: +49 89 2191702168) einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie 25 von Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz. Der ÖDLA verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung und dem Betrieb der Schieneninfrastruktur. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 306.000 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten (vgl. VI.3.B). Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die LHM kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL 2014/24/EU, Art. 28 RL 2014/25/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie und der §§ 97 ff. GWB fällt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus. Zudem dienen mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der MVG der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der LHM betraut wurde. Eine private Kapitalbeteiligung an der MVG besteht nicht. Der ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: Tram 25 (Süd)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt NUTS-Code: DE21H München, Landkreis Hauptort der Ausführung: DE21H-München, Landkreis
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 14/12/2025
Laufzeit: 258 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München
Registrierungsnummer: DE212
Abteilung: Referat für Arbeit und Wirtschaft
Postanschrift: Herzog-Wilhelm-Straße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Frank Duschner
Telefon: +4908923324909
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 72049100-e684-42d1-9b3c-e2c46c8caaef - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 628773-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024