Deutschland – Tragbare Computer – Rahmenvereinbarung Notebooks

598157-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Tragbare Computer – Rahmenvereinbarung Notebooks
OJ S 194/2024 04/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Notebooks
BeschreibungGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahren ist der Abschluss eines Rahmen-vertrages mit einem Unternehmen über die Belieferung von 16" Notebooks und 13,3" Convertible Notebooks, Docking-stationen und Zubehör jeweils inkl. Instandhaltung, mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Die neuen Notebooks dienen als Ersatzbeschaffung für Altgeräte und für Ausstattung neuer mobiler Arbeitsplätze. Die Entsorgung der Altgeräte führt der Auftraggeber in Eigenregie durch. Sie ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrensa30a9f95-24c4-4de8-a278-0a7a7000f743
Interne Kennung24-112
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des Verfahrens##Auftraggeber Die kubus IT ist "öffentlicher Auftraggeber" im Sinne des § 99 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie versorgt ihre Gesellschafter mit Dienstleistungen im IT-Bereich und stellt diese sowie Hard- und Software entsprechend zur Verfügung. ##Durchführung des Vergabeverfahrens Die AOK Bayern, Bereich Recht (genauere Angaben in den Bewerberbedingungen) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der kubus IT eGbR. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert. ##Gesetzliche Grundlage der Vergabe Der Auftrag wird nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Wege des Offenen Verfahrens nach §§ 119 Abs.1, Abs.3 GWB; 14 Abs. 1, 15, 21 VgV vergeben. ##Rahmenvereinbarung Es soll eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 103 Abs.5 GWB mit nur einem Unternehmen nach § 21 Abs.1, Abs.3 VgV geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten, mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate gem. § 21 Abs.6 VgV. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zugang der Zuschlagserteilung zustande. Die Einzelbeauftragungen erfolgen jeweils gesondert nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung. Bei Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die jeweiligen Einzelaufträge dennoch separat erteilt; die Preise der Rahmenvereinbarung gelten weiterhin.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 48620000 Betriebssysteme, 48624000 Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC), 18931100 Rucksäcke, 18931000 Reisetaschen, 18930000 Säcke und Beutel, 18900000 Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen, 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftc/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27  
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAls Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.24 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6YH27Q ##Projektantenproblematik Um allen Wettbewerbern die gleichen Chancen zu geben, teilt der Auftraggeber folgendes mit: Im Juli diesen Jahres wandte sich der Auftraggeber an verschiedene Re-Seller, um eine Marktanalyse durchzuführen. Ein Unternehmen stellte daraufhin eine Übersicht zur Verfügung, welche einen Marktüberblick bot. Mit insgesamt drei Herstellern wurde telefonisch Kontakt aufgenommen, insbesondere, um die Kompatibilität mit der bereits vorhandenen Infrastruktur zu ermitteln. Dafür wurde dem Auftraggeber von Herstellern jeweils testweise ein Leihgerät überlassen. Daraufhin wurde intern geprüft, inwieweit die am Markt angebotenen Top-Geräte mit der vorhandenen Infrastruktur harmonieren. Dies führte insbesondere zu Erkenntnissen hinsichtlich der Kompatibilitäten, die ihren Niederschlag im Kriterienkatalog gefunden haben. Konklusion: Um diesen Wissensvorsprung zu kompensieren, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist um 10 Tage.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs lieg kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
KorruptionKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
BetrugsbekämpfungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
ZahlungsunfähigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einstellung der gewerblichen TätigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Entrichtung von SteuernDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Notebooks
Beschreibung: Benötigt werden mobile Endgeräte (16" Notebooks und Convertibles inkl. Windows 11 Professional OEM-Lizenzen) sowie Docking-Stationen und Zubehör jeweils inklusive einer 36-monatigen Instandhaltung. Die AOKen statten die Büros größtenteils flächendeckend als Desksharing-Arbeitsplätze aus, wobei die Mitarbeiter jeweils ein eigenes Endgerät haben. Ein Großteil der zu beschaffenden Notebooks wird somit im täglichen, mobilen Einsatz sein. Aus diesem Grund wird auf Geräte Wert gelegt, die den daraus resultierenden Belastungen über einen langen Zeitraum standhalten. Entsprechend sind Notebooks anzubieten, die bei den verschiedenen Herstellern üblicherweise als "Business"-Geräte bezeichnet werden. Die fehlerlose Integration in die vorhandene Systemumgebung ist zwingend notwen-dig. Die Lauffähigkeit der Notebooks unter den beschriebenen Systemumgebung ist zwingende Voraussetzung.
Interne Kennung: 24-112
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 48620000 Betriebssysteme, 48624000 Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC), 18931100 Rucksäcke, 18931000 Reisetaschen, 18930000 Säcke und Beutel, 18900000 Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen, 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Große Tasche für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner) - Rucksack für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner). Stark gepolstert mit Beckengurt - Reisenetzteil für 16" Notebook (Ersatzteil) - Reisenetzteil für 13,3" Convertible-Gerät (Ersatzteil) - Stift / Digitaler Pen für 13,3" Convertible-Gerät (Ersatzteil) - Blickschutzfilter für 16" Notebook (Ersatzteil, Position entfällt, sofern - Blickschutzfilter im Gerät integriert ist)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27  
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit72 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Laufzeit von zunächst 36 Monaten. Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Begründung: Vorliegend soll die maximale Regellaufzeit von 4 Jahren aus § 21 Abs.6 Hs.1 VgV überschritten werden. Dieser gesetzlich in § 21 Abs.6 letzter Hs. VgV vorgesehene Sonderfall findet seinen Ursprung in der unionsrechtlichen Vorgabe Art. 33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU . Hiernach muss der Sonderfall im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründet sein. Hierbei reichen reine wirtschaftliche Erwägungen nicht aus, wie z.B. pauschale Finanzierungsvorteile oder Amortisierungen. Hier sind rein tatsächliche Umstände Grund für die Verlängerung der vierjährigen Regellaufzeit. Die kubus IT betreut in drei Bundesländern (Sachsen, Thüringen und Bayern) an mehr als 340 Standorten knapp 20.000 Mitarbeitende. Die kubus IT begleitet schon seit 2023 die Transformation vom eigenen Rechenzentrum in eine extern gehostete Cloud-Strategie. Verbunden mit der Entscheidung, immer mehr SaaS-Produkte einzusetzen (exemplarisch sei Office 365 von Microsoft gennant), findet auch eine Abkehr von der bisher präferierten Lösung der Nutzung von Thin-Clients in einer Terminal-Server-Umgebung zu einer Nutzung der Geräte auf der lokalen Ebene statt. Dies stellt aus der Sache heraus neue Anforderungen an die genutzten Endgeräte. Um nun die Arbeitsplätze sukzessiv mit den notwendigen Endgeräten zu versorgen, ist eine Roll-out-Planung und Umsetzung essenziell. Zwar wird ab Mitte Januar des kommenden Jahres ein neuer Dienstleister für den First-Level-Support eingesetzt, doch auf mit dessen Personalressourcen wird für eine flächendeckende Versorgung ein Zeitraum von zwei Jahren geplant. Als Konsequenz daraus würde eine Laufzeit von nur vier Jahren bedeuten, dass spätestens nach zwei Jahren die Hardware wieder getauscht werden müsste, sollte ein anderer Hersteller die Folgeausschreibung gewinnen, obwohl die durchschnittliche Nutzungsdauer von Notebooks im Business-Segment 3-3,5 Jahre beträgt. Um Kompatibilitätsproblemen auch dann zu vermeiden, müssten denn Wettbewerb möglicherweise einschränkende Vorgaben für die notwendige Kompatibilität gemacht werden, was die Gefahr eines sich selbst erhaltenden Systems begünstigt, was durch die längere Laufzeit vermieden werden soll.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: ##Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist. Preisanpassungen gelten für alle Produktkategorien. Ein Produktwechsel (Nachfolgemodell) ist kein Alternativprodukt. Es gelten die im Preisblatt der Ausschreibung angebotenen Konditionen. Sofern sich durch ein Nachfolgemodell technisch höherwertige Produktspezifikationen ergeben, ist bei entsprechender technischer Begründung, eine Preisanpassung in Höhe von maximal 7% möglich. Der Auftraggeber behält sich aufgrund einer durch den Bieter gewünschten Modell- und/ oder Preisanpassung eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Höchstvolumina Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. - Notebooks 16": 60.000 Stück; - Convertibles 13,3": 7.500 Stück; - Dockingstationen: 67.000 Stück; Für die optionalen Leistungen - Große Tasche für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner): 45.000 Stück; - Rucksack für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner): 45.000 Stück; - Reisenetzteil für 16" Notebook (Ersatzteil): 7.500 Stück; - Reisenetzteil für 13,3" Convertible-Gerät (Ersatzteil): 5.000 Stück; - Stift / Digitaler Pen für 13,3" Convertible-Gerät (Ersatzteil): 4.500 Stück; - Blickschutzfilter für 16" Notebook (Ersatzteil, Position entfällt, sofern Blickschutzfilter im Gerät integriert ist): 4.500 Stück; - Blickschutzfilter für 13,3" Convertible (Ersatzteil, Position entfällt, sofern Blickschutzfilter im Gerät integriert ist): 4.500 Stück. 5.1 Erreichen des Höchstvolumens in der Kategorie Notebooks 16"" oder Convertibles 13.3"" Wird das Höchstvolumen in einer oder beiden Kategorien erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5.2 Erreichen des Höchstvolumens in einer anderen Kategorie als Notebooks 16"" oder Convertibles 13.3"" Wird hingegen das Höchstvolumen in einer anderen Kategorie erreicht, so besteht lediglich ein Kündigungsrecht für den Gesamtvertrag; zumindest endet die Berechtigung Einzelaufträge für diese Kategorie zu erteilen. ##Ausschlusskriterien siehe Datei "Liste Ausschlusskriterien.xlsx"
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
BeschreibungDer Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021), muss, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Minimum bei 10.000.000,00 EUR netto pro Jahr im Bereich Lieferung von Notebook-Hardware liegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBetriebshaftpflicht
BeschreibungDas Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
BeschreibungDas Unternehmen kann mindestens drei Referenzprojekte benennen, bei denen es Firmen betreut oder betreut hat, bei denen die Lieferung während einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren mind. 10.000 Notebooks erbracht werden/worden ist.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMitarbeitendenanzahl
BeschreibungDas Unternehmen hatte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) jahresdurchschnittlich mindestens 30 beschäftigte Arbeitskräfte.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungWettbewerbsregister
BeschreibungDa die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis ordnungsgemäße Zahlung Sozialabgaben
BeschreibungBescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf). Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Sozialversicherungsträger)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die in die Wertung einfließende Preispunktzahl ermittelt sich aus der Bestpreis-Quotienten-Methode. Dabei wird der Quotient gebildet aus dem geringsten Angebotspreis im Verhältnis zum Angebotspreis des Bieters. Ausgewertet wird nach kalkulatorischer Menge (siehe Preisblatt). Bildung Gesamtwertungspreis, der aus den einzelnen Preisangaben multipliziert mit den jeweils geschätzten Abnahmemengen summiert den Gesamtwertungspreis ergibt. Die Gesamtkosten werden durch die Angaben ermittelt, die der Bieter in dem Preisblatt anzugeben hat. Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen, unabhängig davon, ob es sich um eine optionale Leistung handelt. Näheres Siehe Preisblatt und Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskriterien
Beschreibung: Die Grundlage der Bewertung der Leistungspunkte bilden die Angaben des Bieters in der Kriterienmatrix sowie im weiteren Verlauf die Erkenntnisse aus der Teststellung, insbesondere, sollten diese von den Angaben in der Kriterienmatrix abweichen. Die Leistung fließt insgesamt mit 70% in die Gesamtwertung ein. Die einzelnen erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und fließen als Bewertungspunkte ein. Die Summe dieser Bewertungspunkte aus der Kriterienmatrix nach Durchführung der Teststellung bildet die letztendliche Leistungspunktzahl. Leistungspunkte 16" x 3 + Leistungspunkte 13" + Leistungspunkte Dockingstation = Leistungspunkte Gesamt. Die Kriterienmatrix ist für die Bewertung der angebotenen Lösung vom Bieter vollständig auszufüllen.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen30/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Auskünfte und Antworten werden ausschließlich über die DTVP-Plattform versandt. Gleiches gilt für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen. Von Vorsprachen oder telefonischen Anfragen ist abzusehen. Siehe auch: "Bewerberbedingungen_gesch.docx"
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: --> Nachforderung im gesetzlichen Umfang... GENAUER
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragsvgl. Leistungsbeschreibung_und_Vergabebedingungen, sowie die vertraglichen Regelungen in der Rahmenvereinbarung, ergänzt durch die Leistungsbeschreibung.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend soll die maximale Regellaufzeit von 4 Jahren aus § 21 Abs.6 Hs.1 VgV überschritten werden. Dieser gesetzlich in § 21 Abs.6 letzter Hs. VgV vorgesehene Sonderfall findet seinen Ursprung in der unionsrechtlichen Vorgabe Art. 33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU . Hiernach muss der Sonderfall im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründet sein. Hierbei reichen reine wirtschaftliche Erwägungen nicht aus, wie z.B. pauschale Finanzierungsvorteile oder Amortisierungen. Hier sind rein tatsächliche Umstände Grund für die Verlängerung der vierjährigen Regellaufzeit. Die kubus IT betreut in drei Bundesländern (Sachsen, Thüringen und Bayern) an mehr als 340 Standorten knapp 20.000 Mitarbeitende. Die kubus IT begleitet schon seit 2023 die Transformation vom eigenen Rechenzentrum in eine extern gehostete Cloud-Strategie. Verbunden mit der Entscheidung, immer mehr SaaS-Produkte einzusetzen (exemplarisch sei Office 365 von Microsoft gennant), findet auch eine Abkehr von der bisher präferierten Lösung der Nutzung von Thin-Clients in einer Terminal-Server-Umgebung zu einer Nutzung der Geräte auf der lokalen Ebene statt. Dies stellt aus der Sache heraus neue Anforderungen an die genutzten Endgeräte. Um nun die Arbeitsplätze sukzessiv mit den notwendigen Endgeräten zu versorgen, ist eine Roll-out-Planung und Umsetzung essenziell. Zwar wird ab Mitte Januar des kommenden Jahres ein neuer Dienstleister für den First-Level-Support eingesetzt, doch auf mit dessen Personalressourcen wird für eine flächendeckende Versorgung ein Zeitraum von zwei Jahren geplant. Als Konsequenz daraus würde eine Laufzeit von nur vier Jahren bedeuten, dass spätestens nach zwei Jahren die Hardware wieder getauscht werden müsste, sollte ein anderer Hersteller die Folgeausschreibung gewinnen, obwohl die durchschnittliche Nutzungsdauer von Notebooks im Business-Segment 3-3,5 Jahre beträgt. Um Kompatibilitätsproblemen auch dann zu vermeiden, müssten denn Wettbewerb möglicherweise einschränkende Vorgaben für die notwendige Kompatibilität gemacht werden, was die Gefahr eines sich selbst erhaltenden Systems begünstigt, was durch die längere Laufzeit vermieden werden soll.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27  
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Telefon: 089 62730 2436
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28  
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
Telefon: 089 62730 2436
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e42925a1-d6e0-4f70-a125-e14fa914e63c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2024 18:39:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 598157-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/10/2024

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Markt Schwaben
Markt Taschendorf
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Marktschorgast
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Marquartstein
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Mauern
Mauerstetten
Mauth
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Meeder
Megesheim
Mehlmeisel
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Meitingen
Mellrichstadt
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Memmingen
Memmingerberg
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Mering
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Neuburg an der Kammel
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Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
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Neunkirchen am Sand
Neuötting
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Obertaufkirchen
Oberthulba
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Ochsenfurt
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Olching
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Osterhofen
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Partenstein
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Pegnitz
Peißenberg
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Tagmersheim
Tann
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
Untersteinach
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
Vestenbergsgreuth
Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
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Wackersdorf
Waging am See
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Wald
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Walderbach
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Waldkirchen
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Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
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Wartenberg
Wartmannsroth
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
Weihenzell
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Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weißensberg
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Weitnau
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Wertingen
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Wörth am Main
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Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
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