1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Schweinfurt
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Kissingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Haßberge
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kitzingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Main-Spessart
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhön-Grabfeld
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Gebiet des Landkreises Schweinfurt
Beschreibung: Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Gebiet (inkl. das Gebiet verlassende abgehende Linienabschnitte) zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der nachfolgenden Lose. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Los 1 Linie 210: Schweinfurt – Stadtlauringen – Bad Königshofen i. Gr. (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Rhön-Grabfeld) Linie 212: Schweinfurt – Pfändhausen – Rannungen (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Bad-Kissingen) Linie 213: Schweinfurt – Madenhausen – Maßbach (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Bad-Kissingen) Linie 214: Schweinfurt – Schonungen – Marktsteinach – Hofheim (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Haßberge) Linie 219: Schulverkehr Schonungen/ Mittelschule Gochsheim und Sennfeld Los 2 Linie 220: Schweinfurt – Gochsheim – Grettstadt – Gerolzhofen Linie 223: Schweinfurt – Schwebheim – Heidenfeld - Volkach (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Kitzingen) Linie 229: Schulverkehr Röthlein/Gerolzhofen Los 3 Linie 230: Schweinfurt – Bergrheinfeld – Werneck – Arnstein (weiterer Aufgabenträger: Landkreis Main-Spessart) Linie 231: Schweinfurt – Geldersheim – Waigolshausen Linie 232: Schweinfurt – Sömmersdorf – Wasserlosen Das ergänzende Dokument (vgl. Abshcnitt 5.1 C) enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken bzw. den jeweiligen Bedienungsgebieten. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Losen abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen wie § 44 PBefG). Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Gebiet des Landkreises Schweinfurt
Beschreibung: A) Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 2.1 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Berichtigung für die von den Losen 1 bis 3 umfassten Verkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linienverkehre ist zu dem in Abschnitt 5.1.3) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. B) Jedes Los stellt eine Gesamtleistung (vgl. § 8a II S. 4 PBefG) dar. C) Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA für die Lose 1 bis 3 verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument für die Lose 1 bis 3 einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-details/news/vorabbekanntmachung-im-oepnv Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; Entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D. Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Schweinfurt als zuständiger Behörde nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Kreisfreie Stadt (DE262)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Schweinfurt
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Schweinfurt
Registrierungsnummer: t.:0972155766
Postanschrift: Schrammstraße 1
Stadt: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG12_Kreisentwicklung, Regionalmanagement; Herr Michael Graber
Telefon: +49 972155766
Fax: +49 97215578766
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhön-Grabfeld
Registrierungsnummer: t.:09771940
Postanschrift: Spörleinstr. 11
Stadt: Bad Neustadt a. d. Saale
Postleitzahl: 97616
Land, Gliederung (NUTS): Rhön-Grabfeld (DE266)
Land: Deutschland
Telefon: +499771940
Fax: +4997749191300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Kissingen
Registrierungsnummer: 09¬9016726¬04
Postanschrift: Obere Marktstraße 6
Stadt: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
Telefon: +499718015153
Fax: +490971801775153
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Haßberge
Registrierungsnummer: 09674000
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Stadt: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land, Gliederung (NUTS): Haßberge (DE267)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9521277825
Fax: +49 952127310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kitzingen
Registrierungsnummer: 09-0368142-02
Postanschrift: Kaiserstr. 4
Stadt: Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land, Gliederung (NUTS): Kitzingen (DE268)
Land: Deutschland
Telefon: +49 93219281101
Fax: +49 93219281199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Main-Spessart
Registrierungsnummer: t.:093537931403
Postanschrift: Marktplatz 8
Stadt: Karlstadt
Postleitzahl: 97753
Land, Gliederung (NUTS): Main-Spessart (DE26A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 93537931403
Fax: +49 9353793851403
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 012ee788-b7ba-49c6-84db-20aa83f36435 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2024 05:48:24 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 592395-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024