Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Geschäftsbesorgungsleistungen einschließlich Finanzierung

569633-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Geschäftsbesorgungsleistungen einschließlich Finanzierung
OJ S 185/2024 23/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMarkt Marktschorgast
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGeschäftsbesorgungsleistungen einschließlich Finanzierung
BeschreibungDer Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Aufgabe der Bauherrschaft für das Projekt Erweiterung und Anbau „Haus für Kinder“ Marktschorgast. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die Beauftragung aller erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Hinblick auf eine schlüssel- und betriebsfertige Herstellung wie auch Projektsteuerungs- und Finanzierungsleistungen.
Kennung des Verfahrensbd6c6b86-f5a4-4401-9448-638c521e8d7b
Interne Kennung422.24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGrundmühlstraße 2  
StadtMarktschorgast
Postleitzahl95509
Land, Gliederung (NUTS)Kulmbach (DE24B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt. Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular „Teilnahmeantrag“ gesondert auszufüllen. Die ausgefüllten Formulare sind zusammen mit dem ebenfalls auszufüllenden Formular „Bewerbergemeinschaft“ vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft gemäß den Teilnahmebedingungen einzureichen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Bietern, die ein wertbares, nicht auszuschließendes Erstangebot abgegeben haben, in Verhandlungen über das Erstangebot in seiner Gesamtheit einzutreten. Hat ein Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Vertragsregelungen des Entwurfs des Geschäftsbesorgungsvertrages, soll er diese dem Auftraggeber im Vorfeld des Verhandlungsgesprächs über die Vergabeplattform mitteilen. Verhandlungen sind über alle Regelungen des Vertrags möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - Das Verfahren über die Vergabe der Geschäftsbesorgungsleistungen wird gemäß §§ 97 ff., § 110 Abs. 1 Satz 1 GWB nach den Bestimmungen des GWB und der VOB/A EU durchgeführt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
BetrugsbekämpfungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KonkursNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Entrichtung von SteuernNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
ZahlungsunfähigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Geschäftsbesorgungsleistungen einschließlich Finanzierung
Beschreibung: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Aufgabe der Bauherrschaft für das Projekt Erweiterung und Anbau „Haus für Kinder“ Marktschorgast. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die Beauftragung aller erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Hinblick auf eine schlüssel- und betriebsfertige Herstellung wie auch Projektsteuerungs- und Finanzierungsleistungen.
Interne Kennung: 422.24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Mit Erteilung des Zuschlags in diesem Verfahren werden ausschließlich Geschäftsbesorgungsleistungen für den 1. und 2. Bauabschnitt beauftragt, die der Vorbereitung und Planung des Projekts dienen. Planungsleistungen werden nur bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 3 beauftragt. Weitere Leistungen, insbesondere Bauleistungen werden mit Zuschlag in diesem Verfahren nicht beauftragt. Der Auftraggeber hat ein einseitig ausübbares, vertragliches Optionsrecht, weitere Leistungen abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht allerdings nicht. Bei Nicht-Abruf weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundmühlstraße 2  
Stadt: Marktschorgast
Postleitzahl: 95509
Land, Gliederung (NUTS): Kulmbach (DE24B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns27/01/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBetriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen an die Eignung)
BeschreibungEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungFinanzierungszusage (Mindestanforderungen an die Eignung)
BeschreibungVorlage einer Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts über die Finanzierung des verfahrensgegenständlichen Projekts mit Angabe der Finanzierungskonditionen. Die Zusage kann unter Vorbehalt stehen oder von Bedingungen abhängig sein.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungKein Russland-Bezug (Mindestanforderung an die Eignung)
BeschreibungUnternehmen haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass kein Russland-Bezug im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz (eignungsbezogenes Auswahlkriterium)
BeschreibungEigenerklärung zum Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Angaben zum Umsatz werden wie folgt mit Punkten von 0 bis 5 bewertet: 0 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 0,00 € bis einschließlich 2.000.000,00 €. 1 Punkt: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 2.000.000,01 € bis einschließlich 3.000.000,00 €. 1,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 3.000.000,01 € bis einschließlich 4.000.000,00 €. 2 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 4.000.000,01 € bis einschließlich 5.000.000,00 €. 2,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 5.000.000,01 € bis einschließlich 6.000.000,00 €. 3 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 6.000.000,01 € bis einschließlich 7.000.000,00 €. 3,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 7.000.000,01 € bis einschließlich 8.000.000,00 €. 4 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 8.000.000,01 € bis einschließlich 9.000.000,00 €. 4,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 9.000.000,01 € bis einschließlich 10.000.000,00 €. 5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 10.000.000,01 € und mehr. Die erzielte Punktzahl wird mit Faktor 5 faktoriert. Maximal können somit 25 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)25

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungBeschäftigtenzahl (eignungsbezogenes Auswahlkriterium)
BeschreibungEigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2022, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Angaben zur Beschäftigtenzahl werden wie folgt mit Punkten von 0 bis 5 bewertet: 0 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen 0 bis einschließlich 5. 1 Punkt: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 5 bis einschließlich 8. 1,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 8 bis einschließlich 11. 2 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 11 bis einschließlich 14. 2,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 14 bis einschließlich 17. 3 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 17 bis einschließlich 20. 3,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 20 bis einschließlich 23. 4 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 23 bis einschließlich 26. 4,5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 26 bis einschließlich 29. 5 Punkte: Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen mehr als 29. Die erzielte Punktzahl wird mit Faktor 10 faktoriert. Maximal können somit 50 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)50

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzen (eignungsbezogenes Auswahlkriterium) Ein Bewerber kommt nur dann für die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens in Betracht, wenn er beim diesem Kriterium eine Punktezahl von mindestens 100 Punkten mit Faktorierung erreicht. Wird diese Mindestpunktezahl nicht erreicht, scheidet der Bewerber aus dem Verfahren aus.
BeschreibungEigenerklärung über die Ausführung von Referenzleistungen des Unternehmens im Zeitraum ab 01.01.2019 bis zum Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen betreffend Ausführungszeitraum und Vergleichbarkeit nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Teilpunkten bewertet: 1 Teilpunkt: Projektkosten der Kostengruppen 200 bis 800: zusammen mindestens 3,5 Mio. Euro netto. 1 Teilpunkt: Leistungen betreffen ein Gebäude, das für den Aufenthalt von Kindern bestimmt ist (z. B. Kindertagesstätte, Kindergarten, Schule). 1 Teilpunkt: gefördertes Projekt. 1 Teilpunkt: Ausführung der Leistungen im laufenden Betrieb. 3 Teilpunkte: Leistungen umfassen Finanzierungsleistungen für den Auftraggeber. Um eine Beurteilung der Wertbarkeit der Referenzen und der Erfüllung der vorstehenden Wertungskriterien zu ermöglichen, sind je Referenz folgende Angaben zu machen: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen der Referenzleistungen mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit, Angaben zur Erfüllung der Wertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen durch ein Auskunftsverlangen beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. In das Gesamtergebnis des Kriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen nach Teilpunkten von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern genau 5 wertbare Referenzen oder weniger angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein. Sofern mehr als 5 wertbare Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 5 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erhalten die maximal 5 wertbaren Referenzen jeweils die maximale Teilpunktzahl von 7, wird die maximale Teilpunktgesamtzahl von 35 Teilpunkten (5 x 7 Teilpunkte) erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: Erreichte Teilpunktzahl / Maximale Teilpunktgesamtzahl x 5 = erreichte Punkte. Die erreichten Punkte werden bis auf die 2. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet und mit Faktor 35 faktoriert. Maximal können somit 175 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)175
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar für Geschäftsbesorgungsleistungen (Honorarwertungssumme) maximal 175 von insgesamt 250 Punkten erreichbar
Gewichtung (Punkte, genau): 175

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept betreffend Qualität der Leistung zu den Herausforderungen des Auftrags und wie der Bieter mit diesen umgehen will: Umsetzung des Projekts im laufenden Betreib + Förderung des Projekts maximal 75 von insgesamt 250 Punkten erreichbar
Gewichtung (Punkte, genau): 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22f532-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bindefrist für Erstangebote: 20.12.2024
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMarkt Marktschorgast
Organisation, die Angebote bearbeitetMarkt Marktschorgast
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Markt Marktschorgast
Registrierungsnummer: t:0922794300
Postanschrift: Marktplatz 17  
Stadt: Marktschorgast
Postleitzahl: 95509
Land, Gliederung (NUTS): Kulmbach (DE24B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 922794300
Fax: +49 9227943050
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49981531277
Fax: +49981531837
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d97b4de-8c4e-4a9b-9db0-b5506fa3bf32 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 14:03:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 569633-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024

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Adelsried
Adelzhausen
Adlkofen
Affing
Aham
Ahorn
Ahorntal
Aicha vorm Wald
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Aldersbach
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altendorf (Landkreis Bamberg)
Altenkunstadt
Altenmarkt an der Alz
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altfraunhofen
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Altusried
Alzenau
Amberg
Amerang
Amerdingen
Ampfing
Anger
Ansbach
Anzing
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Aresing
Arnbruck
Arnschwang
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Arnstorf
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
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Bad Birnbach
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Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
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Bad Neustadt an der Saale
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Balderschwang
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Bärnau
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Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
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Bernau am Chiemsee
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Bischofsheim an der Rhön
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Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
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Bonstetten
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Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
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Buchdorf
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Burgberg im Allgäu
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Cham
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Fraunberg
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Heilsbronn
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Hof
Hofheim in Unterfranken
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Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
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