1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth AöR
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche
    
    
     Beschreibung: Lieferung, Installation und Implementierung eines Patientenmonitoringsystems
    
    
     Kennung des Verfahrens: 369484ce-f0b4-4a59-8bd0-385ffe73edc5
    
    
     Interne Kennung: 23-0237
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
     
     
      Stadt: Fürth
     
     
      Postleitzahl: 90766
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Der Auftrag soll am 30.09.2024 erteilt werden.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche
    
    
     Beschreibung: Das Klinikum Fürth ist ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als selbstständiges Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) stellt es aktuell 771 stationäre Planbetten bereit. Zusätzlich verfügt es über 36 Betten im Bereich Geriatrische Rehabilitation (nach § 111 SGB V). Das Klinikum Fürth ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit der höchsten Versorgungsstufe, Notfallversorgungsstufe 3. Jährlich werden ca. 42.000 stationäre Patienten und ca. 58.000 ambulante Patienten im mittleren Alter von 57 Jahren behandelt. Das Klinikum Fürth plant die Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche. Gegenstand des Verfahrens soll die Lieferung von Hard- und Software inkl. Service und Support für 36 Monate sowie die Dienstleistung zur Inbetriebnahme und Implementierung sein.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0000
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
     
     
      Stadt: Fürth
     
     
      Postleitzahl: 90766
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 36 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Nutzerbewertung
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Technische Erfüllung Leistungsverzeichnis
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Fürth AöR
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
    
    
     Sonstige Begründung: Der Ersatz des Patientenmonitoringsystems in der Klinik für Kinder und Jugendliche wird mittels eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 2. Satz Nr. 5 VgV umgesetzt. Demnach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich führen würde; die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Da diese Voraussetzungen für den Beschaffungsgegenstand gegeben sind und eine Erweiterung des bestehenden Patientenmonitoringsystems angestrebt wird, erfolgt die Vergabe ohne einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit zwei geeigneten Bietern, deren Systeme bereits am Klinikum Fürth vorhanden und installiert sind. Die Gründe für die Auswahl der Bieter sind ausführlich dokumentiert. Auf das Angebot eines beteiligten Bieters soll der Zuschlag erteilt werden.
    
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth AöR
    
    
     Registrierungsnummer: DE216827591
    
    
     Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1  
    
    
     Stadt: Fürth
    
    
     Postleitzahl: 90766
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Klinikum Fürth, Jakob-Henle-Straße 1, 90766 Fürth
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Federführendes Mitglied
      
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
    
    
     Registrierungsnummer: t:0981531277
    
    
     Postanschrift: Promenade 27  
    
    
     Stadt: Ansbach
    
    
     Postleitzahl: 91522
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE812927597
    
    
     Postanschrift: Röntgenstraße 22  
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 22335
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Federführendes Mitglied
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d058138-ba47-4413-bd0c-4590bae08f05  - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 25
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 16:37:14 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 564111-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 19/09/2024