1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche
Beschreibung: Lieferung, Installation und Implementierung eines Patientenmonitoringsystems
Kennung des Verfahrens: 369484ce-f0b4-4a59-8bd0-385ffe73edc5
Interne Kennung: 23-0237
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag soll am 30.09.2024 erteilt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche
Beschreibung: Das Klinikum Fürth ist ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als selbstständiges Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) stellt es aktuell 771 stationäre Planbetten bereit. Zusätzlich verfügt es über 36 Betten im Bereich Geriatrische Rehabilitation (nach § 111 SGB V). Das Klinikum Fürth ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit der höchsten Versorgungsstufe, Notfallversorgungsstufe 3. Jährlich werden ca. 42.000 stationäre Patienten und ca. 58.000 ambulante Patienten im mittleren Alter von 57 Jahren behandelt. Das Klinikum Fürth plant die Beschaffung eines Patientenmonitoringsystems für die Klinik für Kinder und Jugendliche. Gegenstand des Verfahrens soll die Lieferung von Hard- und Software inkl. Service und Support für 36 Monate sowie die Dienstleistung zur Inbetriebnahme und Implementierung sein.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nutzerbewertung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Erfüllung Leistungsverzeichnis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Fürth AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Der Ersatz des Patientenmonitoringsystems in der Klinik für Kinder und Jugendliche wird mittels eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 2. Satz Nr. 5 VgV umgesetzt. Demnach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich führen würde; die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Da diese Voraussetzungen für den Beschaffungsgegenstand gegeben sind und eine Erweiterung des bestehenden Patientenmonitoringsystems angestrebt wird, erfolgt die Vergabe ohne einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit zwei geeigneten Bietern, deren Systeme bereits am Klinikum Fürth vorhanden und installiert sind. Die Gründe für die Auswahl der Bieter sind ausführlich dokumentiert. Auf das Angebot eines beteiligten Bieters soll der Zuschlag erteilt werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth AöR
Registrierungsnummer: DE216827591
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Klinikum Fürth, Jakob-Henle-Straße 1, 90766 Fürth
Telefon: +49 9117580994500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812927597
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 16098965708
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d058138-ba47-4413-bd0c-4590bae08f05 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 16:37:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 564111-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/09/2024