1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Beschreibung: Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Kennung des Verfahrens: 019e6ca7-0a0b-4168-bb07-3cf020793d44
Interne Kennung: 2024000279
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222100 Kartierung städtischer Gebiete, 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Beschreibung: Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Interne Kennung: 1936e1d1-42c3-4dc6-8816-86b3689cd3c9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222100 Kartierung städtischer Gebiete, 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/suitabilitycriteria Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betreuung ist eine Person für die Projektleitung zu benennen. Sie fungiert als Hauptansprechpartner/-in für vertragliche Belange und führt die Erfahrungen der einzelnen Betreuungspersonen in den Berichten zusammen. Hinreichende Kenntnisse des eingesetzten Personals im Umgang mit FinView bzw. ArcGis sowie Karla.Natur müssen vorhanden sein. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung der Angebote nachfolgenden Kriterien: • Preis 50 % • Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams 50 % Die fachliche Gesamtbewertung des Bieters erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Bearbeiter und deren Bearbeitungsanteilen im Landkreis gemäß der Matrix in der Excel-Datei „Wertungsmatrix_NFK-Betreuung“. Die Einzelbewertungen der Bearbeiter werden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Bearbeiterteam aufsummiert. Die Maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei 300 Punkte. Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Bearbeiter“ soll die fachliche Qualifikation aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer chronologischen Auflistung der wesentlichen Referenzprojekte mit Schwerpunkt auf aktuellen Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen: Vielseitige zoologische Kenntnisse: • Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen aller zu bearbeitenden Artengruppen. Für jeden Bearbeiter sind je zu bewertender Artengruppe mind. 2 Referenzen vorzulegen, die die umfassende Bearbeitung dieser Gruppe in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (keine kleinräumigen Eingriffsgutachten, keine Einzelarten-Bearbeitung etc.; es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG). Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann hinreichende Kenntnisse für mindestens 2 Artengruppen belegen (entspricht Mindestpunktzahl von 40 Punkten). Jede weitere, durch 2 Referenzen belegte Artengruppe wird mit zusätzlich 40 Punkten bewertet. Bayernweite Erfahrungen: • Für jeden Bayerischen Regierungsbezirk, der gewertet werden soll, ist für jeden Bearbeiter mind. eine Referenz vorzulegen, die ein Kartierungs- oder Umsetzungsprojekt, betreffend die unter Kriterium 1 genannten Artengruppen, mit größerem Bezugsraum in diesem Regierungsbezirk oder ein NFK-Projekt in diesem Regierungsbezirk (Betreuer oder Hauptbearbeiter mind. einer Artengruppe) dokumentiert. Es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann mindestens ein Referenzprojekt mit größerem Bezugsraum in Bayern benennen (entspricht Mindestpunktzahl von 10 Punkten). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung in einem anderen Regierungsbezirk wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Methodenkenntnis NFK: • Nachweis über Erfahrungen mit NFK-Bearbeitung als Kartierer (Hauptbearbeiter mindestens einer Artengruppe) oder als NFK-Betreuer. Es gelten NFK-Projekte ab 2014 (Jahr des Kartierbeginns), ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: mindestens die Hälfte der vorgesehenen Bearbeiter können 2 NFK-Projekte oder mehr benennen, in denen sie als Hauptbearbeiter einer Gruppe oder als NFK-Betreuer tätig waren (entspricht Mindestpunktzahl von je 20 Punkten für die Hälfte der Bearbeiter). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung als Hauptbearbeiter einer Artengruppe in einer NFK oder als NFK-Betreuer wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Sofern die Mindestvoraussetzungen (Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahlen) nicht erfüllt werden, führt dies zum direkten Ausschluss des Angebotes. Bei allen Referenzen behält sich das LfU eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzprojekte, die vor 2013 abgeschlossen wurden oder für noch laufende Projekte. Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Bearbeiter“ die entsprechende Angabe gemacht. Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Auf der Grundlage der Referenzenprüfung erfolgt für jeden Bearbeiter eine Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 entsprechend der Wertungsmatrix.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/10/2024 23:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1
Abteilung: Referat Z4
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95030
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z4
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da59fda9-89cc-4709-bcc3-b98f4b603e52 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 00:00:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 560695-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2024