1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 15.06.2024 - 15.07.2024
Beschreibung: Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 15.06.2024 bis 15.07.2024 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die im jeweiligen Verfahren genannten Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130a Abs. 8c SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum jeweiligen Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden. Im Zeitraum vom 15.06.2024 bis 15.07.2024 geschlossenen Verträge: 1. Abatacept: axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark 2. Adalimumab: 1 0 1 Carefarm GmbH, Leverkusen; INOPHA GmbH, Ludwigsfelde; Aaragon Pharma s.r.o., Hostivice, Tschechien; Orifarm GmbH, Leverkusen 3. Ambrisentan: Cipla Europe NV, Antwerpen, Belgien; GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München 4. Bimatoprost: Micro Labs GmbH, Frankfurt am Main; Aliud Pharma GmbH, Laichingen; 1 A Pharma GmbH, Holzkirchen; AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Wiesbaden 5. Dabigatranetexilat: Glenmark Arzneimittel GmbH, Gröbenzell 6. Erythropoietin alfa: EMRA-MED Arzneimittel GmbH, Trittau 7. Fondaparinux: Viatris Healthcare GmbH, Bad Homburg 8. Infliximab: INOPHA GmbH, Ludwigsfelde 9. Interferon beta-1a Rebif: axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim 10. Leuprorelin: Orifarm GmbH, Leverkusen; Hexal AG, Holzkirchen 11. Macrogol und Macrogol in Kombinationen: Aliud Pharma GmbH, Laichingen; Zentiva Pharma GmbH, Berlin; 1 A Pharma GmbH, Holzkirchen; betapharm Arzneimittel GmbH, Augsburg 12. Omalizumab: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg 13. Oxycodon und Naloxon: HENNIG ARZNEIMITTEL GmbH & Co. KG, Flörsheim am Main 14. Pimecrolimus: Viatris Healthcare GmbH, Bad Homburg 15. Raltegravir: Paranova Pack A/S, Herlev, Dänemark 16. Ribociclib: Paranova Pack A/S, Herlev, Dänemark; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande 17. Rivaroxaban FTA (ausgenommen 2,5mg): 1 0 1 Carefarm GmbH, Leverkusen; kohlpharma GmbH, Merzig 18. Tacrolimus: Orifarm GmbH, Leverkusen; Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Nürnberg; EMRA-MED Arzneimittel GmbH, Trittau; axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande; Aliud Pharma GmbH, Laichingen; 1 0 1 Carefarm GmbH, Leverkusen; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; ACA Müller ADAG Pharma AG, Gottmadingen; Astellas Pharma GmbH, München; CC Pharma GmbH, Densborn; Chiesi GmbH, Hamburg; EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim; kohlpharma GmbH, Merzig; Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande; PB Pharma GmbH, Meerbusch; STADAPHARM GmbH, Bad Vilbel 19. Teriparatid: EMRA-MED Arzneimittel GmbH, Trittau 20. Tocilizumab: axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande; Medicopharm AG_Nußdorf am Inn; NMG Pharma GmbH, Bonn 21. Ustekinumab: Amgen GmbH, München; Hexal AG, Holzkirchen; Johnson&Johnson - Janssen-Cilag GmbH, Neuss; STADAPHARM GmbH, Bad Vilbel 22. Bevacizumab: Zentiva Pharma GmbH, Berlin 23. Bortezomib: Zentiva Pharma GmbH, Berlin 24. Botulinumtoxin Typ A: 1 4 U Pharma GmbH, Densborn; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande 25. Estradiol: 1 A Pharma GmbH, Holzkirchen 26. Allergenextrakte aus Gräserpollen (Oralair): Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark 27. Tolvaptan: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark 28. Doravirin: HAEMATO PHARM GmbH, Schönefeld 29. Glatirameracetat: Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande; 30. Dolutegravir und Rilpivirin: ViiV Healthcare GmbH, München
Kennung des Verfahrens: a1b33147-8f6c-4d23-852b-2544cbb20e3d
Interne Kennung: 24-099
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YH8AQ Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 15.06.2024 - 15.07.2024
Beschreibung: .
Interne Kennung: 24-099
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle SGB V
Telefon: 08962730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b88bf2df-90ac-44f8-bcfc-0512df8a4167 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2024 15:30:58 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 560973-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2024