1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Coburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lichtenfels
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kronach
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Regionalverkehr im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zum Verfahren Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370/2007 i.V.m. 4. Teil des GWB. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG) Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 01.09.2026 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Der Landkreis Coburg geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises Coburg möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Coburg bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises Coburg (einschl. Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.coburg.de/microsite/mobil/themen/politisches/landkreis-coburg/ausschreibunglandkreis/index.php. Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der Landkreis Coburg, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. Gemäß § 21 Abs. 4 S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 Abs. 4 S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). D. Vergabe als Gesamtleistung Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Vergabe von Gesamtleistungen beabsichtigt. Die Lose 0001, 0002 bilden jeweils eine Gesamtleistung. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise Der Landkreis Coburg kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Linienbündel West
Beschreibung: Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Coburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen oder mehrere öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Bei Linienbündel „West“ handelt es sich zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: Buslinie 1451 Coburg – Seßlach; Buslinie 1465 Coburg – Bad Rodach; Buslinie 1468 Coburg – Rottenbach; Buslinie 1469 Coburg – Itzgrund/Lichtenfels. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (vgl. Abschnitt 2.1) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Dem Betreiber soll für die Verkehre voraussichtlich ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Landkreis Coburg beabsichtigt, einzelne der zum 01.09.2026 zur Vergabe anstehenden Linien nur bis zum 01.11.2029 zu vergeben oder ggf. zu einen späteren Zeitpunkt vor dem 31.08.2036 zu beenden (siehe 2.2 im ergänzenden Dokument).
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Coburg
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lichtenfels (DE24C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Coburg
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Coburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Linienbündel Ost
Beschreibung: Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Coburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen oder mehrere öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Bei dem Linienbündel „Ost“ handelt es sich zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: Buslinie 1454 Coburg – Kronach; Buslinie 1467 Coburg – Sonnefeld; Buslinie 1478 Sonnefeld – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1479 Weidhausen – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1475 Rödental – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1452 Coburg – Sonneberg. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (vgl. Abschnitt 2.1) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Dem Betreiber soll für die Verkehre voraussichtlich ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Landkreis Coburg beabsichtigt, einzelne der zum 01.09.2026 zur Vergabe anstehenden Linien nur bis zum 01.11.2029 zu vergeben oder ggf. einen späteren Zeitpunkt vor dem 31.08.2036 zu beenden (siehe 2.2 im ergänzenden Dokument).
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Coburg
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Kronach
Land, Gliederung (NUTS): Kronach (DE24A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Coburg
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Coburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Coburg
Registrierungsnummer: 095615142320
Abteilung: Landratsamt Coburg
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich 23 - Bildung, Mobilität, Kultur und Sport, Herr Dennis Flach
Telefon: +49 9561 514 2320
Fax: +49 9561 514 2320
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lichtenfels
Registrierungsnummer: 09571181550
Stadt: Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land, Gliederung (NUTS): Lichtenfels (DE24C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Markus Köhlerschmidt
Telefon: 09571181550
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kronach
Registrierungsnummer: 09261678240
Stadt: Kronach
Postleitzahl: 96317
Land, Gliederung (NUTS): Kronach (DE24A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Andrea Passauer
Telefon: 09261678240
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Registrierungsnummer: 09561891237
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Marita Nehring
Telefon: 09561891237
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b6ef097-ce85-4b81-ad97-3fce62319a7b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 552645-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024