Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft – Durchführung von Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere

547087-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft – Durchführung von Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere
OJ S 178/2024 12/09/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDurchführung von Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere
BeschreibungI. Allgemeines 1.1 Die Durchführung von Globalmaßnahmen im Bereich Tierhaltung und der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wird in den Bereichen als besonders notwendig erachtet, in denen von einem geringen Eigeninteresse der Tierhalter zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen ausgegangen werden kann. Die Notwendigkeit wird auch in den Bereichen gesehen, die für den Tier- und Verbraucherschutz von besonderem Interesse sind, ohne dass hier wünschenswerte Entwicklungen und Fortschritte in ausreichendem Maße stattfinden. Durch die Projekte sollen mittelfristig wirksame Fortschritte erzielt werden. Unabhängig von unmittelbaren Wirkungen in der Produktion, sind über die Projekte erhebliche mittelbare Daten- und Informationsgewinne zu erzielen. Diese Informationen stellen eine wertvolle Grundlage für künftiges staatli. Planen und Handeln dar. 1.2 Die GBM umfassen umfangreiche Gesundheitskontrollen, Tests, Vor- und Nachsorgemaßnahmen, verbunden mit tierärztlicher Beratung von Landwirten mit Krankheitsproblemen den Tierbeständen, die von allg. Bedeutung für die gesunde Ernährung der Bevölkerung sind. Die im Rahmen des Auftrags durchzuführenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, das seuchenhafte Auftreten von Krankheiten und infektiösen Faktorerkrankungen auf regionaler Ebene vorbeugend zu verhindern. Wesentlicher Bestandteil des Auftrags ist auch die Verbesserung der Biosicherheit in den Tierhaltungsbetrieben. 1.3 Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt hängt eng miteinander zusammen (One Health Ansatz). Die Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen haben sich weltweit zu gravierenden Problemen der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet. Der deutlich gestiegene Selektionsdruck durch Einführung + Anwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen in Human- und Veterinärmedizin, aber auch in Horti- und Aquakultur spielt eine wesentliche Rolle bei der bakteriellen Resistenzentwicklung. Die Verbreitung resistenter Bakterien erfolgt im Humansektor vor allem durch Reisen und Migration, im Tiersektor durch den int. Handel und Exporte/Importe von Fleisch und Fisch. Um die Ausbreitung von lokalen Resistenzentwicklungen einzudämmen ist es notwendig diese rechtzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Von daher soll im Rahmen der GBM auch der Aspekt „One Health – One Medicine“ Beachtung finden. 1.4 Die Teilnahme an den einzelnen Projekten ist – im Rahmen des festgelegten Umfangs – allen bayerischen landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung zu ermöglichen. Der an einer Projektteilnahme interessierte Betrieb ist über die Modalitäten des jeweiligen Projekts zu informieren; gleichzeitig ist seine Bereitschaft an einer erfolgreichen Mitarbeit zu erkunden. In der Regel werden sich Betriebe mit speziellen Bestandsproblemen an die mit der Durchführung der GBM beauftragte Organisation wenden und ihr Interesse an einer Projektteilnahme bekunden. Eine Publizierung der einzelnen Projekte und die entsprechende Bewerbung in den fachbezogenen Medien sowie bei den jeweiligen Interessensverbänden ist angebracht. Eine Vermittlung von landw. Betrieben durch die AG erfolgt nicht. 1.5 In Verbindung mit projektbezogenen Arbeiten dürfen auf den jeweiligen Betrieben grundsätzlich keine kurativen Tätigkeiten ausgeübt werden. 1.6 Zur Erfassung der Projektinhalte bedarf es angemessener Dokumentation. Hierzu gehören Untersuchungs- und Befundprotokolle, die Laborergebnisse und die Checklisten. Die Unterlagen und Erhebungen der einzelnen Projekte sind in entsprechender Form aufzubereiten, in systematisierter Form sachgerecht auszuwerten und in Sachstandsberichten dem Auftragsgeber und ggf. weiteren Projektförderern zur Verfügung zu stellen. In den jährlichen Projektabschlussberichten (Fachbericht) sind die wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse sowie die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr darzustellen. Zudem ist am Ende der Vertragslaufzeit ein ausführlicher Bericht über die losspezifische Entwicklung der Tiergesundheit bzw. die losspezifischen Erfolge in der Verbesserung der Tiergesundheit und Seuchenprävention in den teilnehmenden Betrieben für die Auftraggeber zu erstellen und in einer Abschlusspräsentation zu erläutern. 1.7 Es soll enger Kontakt mit den behandelnden/betreuenden Tierärzten der an den Projekten teilnehmenden Betriebe gepflegt werden. Der Austausch und die zielgerichtete Weitergabe von Wissen sind zur Aufrechterhaltung und Förderung des guten Informationsstandes aller Beteiligten zu nutzen. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer sind die gesammelten Erkenntnisse der bayerischen Tierhaltung zu vermitteln. II. Umfang der Leistungen Auf Grundlage der dem StMELF zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. der im Wirtschaftsplan der Bayerischen Tierseuchenkasse hierfür vorgesehenen Beträge werden jährlich im Oktober mit dem AN Art und Umfang der durchzuführenden Globalmaßnahmen neu festgelegt (Rahmenvereinbarung). Entsprechend der für jedes Jahr in einer Aufgabenbeschreibung neu festzulegenden Projekte und der allg. Entwicklung der Tiergesundheit und des Seuchengeschehens können sich diese in Art und Umfang bzw. in ihrer Gesamtheit ändern.
Kennung des Verfahrensea1269bb-f1de-4f97-abd7-80492c2bda61
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1 Rind
Beschreibung: 1. Biosicherheit in bayerischen Rinderhaltungsbetrieben. 2. Diagnostik zu spezifischen Krankheitsbildern und Ermittlung von Krankheitsursachen in Rinderbeständen. 3. Eutergesundheit und Milchhygiene in bayerischen Milchviehbeständen. 4. Identifizierung von neuen und endemisch auftretenden Infektionskrankheiten und Erarbeitung von labordiagnostischen Konzeptionen. 5. One Health Ansatz zur Vorbeuge Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen. 6. Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Rindergesundheit. 7. Sektionen und pathologisch-anatomische Untersuchungen bei Rindern.
Interne Kennung: Los 1 Rind
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2 Schweine
Beschreibung: Projekte 1. Biosicherheit in bayerischen Schweinehaltungsbetrieben 2. Diagnostik zu spezifischen Krankheitsbildern und Ermittlung von Krankheitsursachen in Schweinebeständen 3. Identifizierung von neuen und endemisch auftretenden Infektionskrankheiten und Erarbeitung von labordiagnostischen Konzepten 4. Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Schweinegesundheit 5. Sektionen und pathologisch-anatomische Untersuchungen bei Schweinen 6. One Health Ansatz zur Vorbeuge Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen und Zoonosen.
Interne Kennung: Los 2 Schweine
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los 3 Schafe-, Ziegen-, Gehegewildhaltung
Beschreibung: Projekte laut Projektbeschreibung 1. Biosicherheit in bayerischen Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungsbetrieben. 2. Diagnostik zu spezifischen Krankheitsbildern und Ermittlung von Krankheitsursachen in Schaf-, Ziegen- und Gehegewildbeständen. 3. Identifizierung von neuen und endemisch auftretende Infektionskrankheiten in Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungsbetrieben. 4. Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Schaf-, Ziegen- und Gehegewildgesundheit. 5. Sektionen und pathologisch-anatomische Untersuchungen bei Schafen/Ziegen/Gehegewild. 6. One Health Ansatz zur Vorbeuge Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen und Zoonosen.
Interne Kennung: Los 3 Schafe-, Ziegen-, Gehegewildhaltung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los 4 Geflügelhaltung
Beschreibung: Projekte laut Projektbeschreibung 1. Biosicherheit in bayerischen Geflügelhaltungsbetrieben. 2. Diagnostik zu bestimmten Krankheitsbildern und Ermittlung von Krankheitsursachen in Geflügelhaltungsbetrieben. 3. Identifizierung von neuen und endemisch auftretenden Infektionskrankheiten in Geflügelhaltungsbetrieben. 4. Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Geflügelgesundheit und des Tierwohls. 5. Sektionen und pathologisch-anatomische Untersuchungen bei Geflügel. 6. One Health Ansatz zur Vorbeuge Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen und Zoonosen
Interne Kennung: Los 4 Geflügelhaltung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Los 5 Fisch- und Teichwirtschaft
Beschreibung: Projekte laut Projektbeschreibung 1. Fischgesundheit und Produktionshygiene in der bayerischen Fischhaltung und in freien Gewässern, 2. Identifizierung von neuen und endemisch auftretenden Infektionskrankheiten in Fischhaltungen und freien Gewässern, 3. Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Fischgesundheit. 4. One Health Ansatz zur Vorbeuge Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen und Zoonosen
Interne Kennung: Los 5 Fisch- und Teichwirtschaft
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Los 6 Bienengesundheit
Beschreibung: Projekte laut Projektbeschreibung 1. Bienengesundheit und Öffentlichkeitsarbeit 2. One Health
Interne Kennung: Los 6 Bienengesundheit
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 30 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung: 70 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bayerische Tierseuchenkasse
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltFreistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren13 305 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist vorliegend nach §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (1.). Zudem sind die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 VgV erfüllt, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (2.) 1. Nachweis des Alleinstellungsmerkmals aufgrund technischer Gründe Zielsetzung der Durchführung der Globalmaßnahmen ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere in Bayern durch einen vorbeugenden, gesundheitlichen Verbraucherschutz, sowie die Erhebung von Daten und Informationen als Grundlage für künftiges staatliches Planen und Handeln. Im Rahmen der Auftragsausführung zeigen sich zahlreiche technische Besonderheiten, die die Vergabe an den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. erforderlich machen (Veit Hirsch/Hendrik Kaelble, in Malte Müller-Wrede: VgV-Kommentar, § 14, Rn. 173). a) Aufgabenbereich der staatlichen Gefahrenabwehr Die Leistungserbringung ist mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, die fachlich ungewöhnlicher Lösungen bedürfen. Es handelt sich beim Auftragsgegenstand der Tierseuchenprävention und der Tierseuchenbekämpfung um einen Bereich der staatlichen Gefahrenabwehr. Tierseuchen sind nach § 1 Nr. 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) Infektionen oder Krankheiten, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und auf Tiere oder Menschen übertragen werden kann. Die effektive Reduzierung einer Gefährdung von Menschen (Zoonosen) und Tier durch Tierseuchen und die damit einhergehende im Vorfeld zu entwickelnden Präventions- und Abwehrstrategien machen es erforderlich, dass flächendeckend (auf dem gesamten Hoheitsgebiet) eine einheitliche Vorgehensweise gewählt wird. Da ein Seuchenzug regelmäßig überregionale Ausmaße auf Landesebene annimmt, ist eine Tierseuchenbekämpfung dann am effektivsten, wenn die auftretende Tierseuche so früh wie möglich erkannt wird. Hierbei sind Früherkennungssysteme ein unerlässliches Instrument, die bereits dann greifen, wenn es zu unspezifischen Tiergesundheitsproblemen bei der jeweiligen Tierart kommt. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. verfügt durch seine flächendeckende Aufstellung mit einem zentralen Institut in Grub und einem Netz von neun verteilten Dienststellen und die Vernetzung mit Kooperationspartnern (siehe e) über besondere Möglichkeiten ein Seuchengeschehen frühzeitig und auch in der Fläche in den Griff zu bekommen. Der Aufgabenbereich umfasst darüber hinaus auch den fachspezifischen Unterricht an allen landwirtschaftlichen Fachschulen, da dieser von den Tierärzten der staatliche Veterinärämter aus personellen Gründen nicht geleistet werden kann. An insgesamt 13-14 landwirtschaftlichen Schulen wird regelmäßig Unterricht gehalten. Die Unterrichtung der Hofnachfolger zur Biosicherheit, zur Vorbeugung gegen Erkrankungen, tiergerechter Haltungsbedingungen und der Krankheitserkennung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme zum Seuchenschutz und zum Erhalt der Gesundheit landwirtschaftlicher Tierbestände. b) Daten und Informationen als Grundlage für künftiges staatliches Planen und Handeln Die Basis staatlichen Planens und Handelns sind fundierte sowie breitflächig, nach einem einheitlichen System und unabhängig erhobene Daten und Informationen. Die erhobenen Daten und Informationen sind für staatliches Planen und Handeln vielfach erst dann verwertbar, wenn sie unter wissenschaftlichen Aspekten und statistisch sinnvoll ausgewertet sind. Diese müssen in jährlichen Fachberichten mit Ergebnissen und Entwicklungen aus allen Bereichen der Projektarbeit vorgelegt werden. Die Fachberichte sind Basis für die Information der politischen Hausspitze zur Entwicklung der Tiergesundheit, der Seuchensituation oder der Biosicherheit auf den Betrieben. Zudem müssen Anträge oder Anfragen aus dem bayerischen Landtag kurzfristig beantwortet werden und hierzu Beiträge geliefert werden oder in den Ausschüssen Stellung zu Fragen der Tiergesundheit und des Seuchenschutzes genommen werden. Dies musste beispielsweise zuletzt im Rahmen von Anhörungen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, erfolgen. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. erfüllt die Voraussetzungen, diesen Anforderungen durch einheitliche Methodik und Vorgehensweise flächendeckend im Rahmen seiner Personal- und Laborausstattung (siehe c)) gerecht zu werden. Hierfür ist es unerlässlich, dass alle Informationen und Daten über das aktuellste Geschehen an einer Stelle gesammelt und aufbereitet sind. Selbst kurzfristige Anfragen und Stellungnahmen sind durch die besondere Personal- und Organisationsstruktur des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. gewährleistet. [Hinweis: Fortsetzungen aufgrund Zeichenbegrenzung unter jeweils neuen Überschriften "Direktvergabe"]
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: c) Personal- und Laborausstattung Die Besonderheit beim eigenen Personal und eigenen Einrichtungen des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. besteht in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Tierärzten, Biologen, Argraringenieuren und technischen Angestellten sowie den einschlägigen Organisationen und anderen Selbsthilfeeinrichtungen der landwi. Nutztierhaltung und der fachlichen Aufgliederung in die Arbeitsschwerpunkten in Rinder-, Schweine- und Geflügelerzeugung sowie in der Schaf-, Ziegen-, Gehegewild-, Bienen- und Fischhaltung. Durch zusätzlich starken Verwaltungsunterbau ist zudem gewährleistet, dass sich das technische Fachpersonal gänzliche auf die eigentliche Leistungserbringung der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen konzentrieren kann. Das beim Tiergesundheitsdienst e.V. angestellten tierärztliche Fachpersonal verfügt über eine Quote von 65% (Rind), 70 % (Schwein), 80 % (Geflügel), 40 % (Fisch), 50 % (Schaf) und 65 % (Labor) Fachärzten. Zudem verfügt dieser über die branchenübliche Ausbildung hinaus über folgende besondere Befähigung im Bereich der wissenschaftlichen Expertise:  18 Tierärzte besitzen die Weiterbildungsermächtigung zur Ausbildung von Tierärzten zum Fachtierarzt.  Zwei Tierärzte sind habilitiert.  Durch den hohen Promotionsgrad und die Habilitierungen verfügt der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. über eine hohe wissenschaftliche Kompetenz.  Der Leiter des Zentrallabors ist in der ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut aktiv.  Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. hat Lehraufträge an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT). Die Laborausstattung des Tiergesundheitsdienstes zentralisiert sich am Hauptstandort in Grub und verfügt über eine herkömmliche Laborausstattung hinaus über folgende spezielle Ausstattung:  Hamilton Laborstationen  Maldi Tof Massenspektrometrie  VITEK® 2 Automatisiertes ID/AST-System  Ultra Performance Liquid Chromatography (UPLC)  Gas-chromatographen (GC) mit einem Massenspektrometer (MS)  Ultra-performance li-quid chromatography-mass spectrometry (UPLC-MS)  Fossomatic™ 7 DC. Auch die Vorgehensweise bei der Probengewinnung und der Untersuchung sind zentraler Bestandteil eines effektiven Seuchenschutzes. Mittels eines Kurierdienstes werden erhobene Laborproben aus den übrigen flächendeckenden in Bayern vorhandenen Standorten des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. an den Standort in Grub gebracht und können dann an einer Stelle nach den immer identischen wissenschaftlichen und technischen Standards analysiert werden. Dazu verfügt der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. auch über eine Pathologie, die der Diagnostik infektiöser und nicht-infektiöser Erkrankungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren bis 1500 kg dient. Die Zentralisierung an einem Laborstandort macht die über einen längeren Zeitraum beobachtende Analyse von Tiergesundheitsproblemen durch Sammlung von Ergebnissen und Probenmaterialien und der darauf basierenden Forschungsmöglichkeit erst möglich. Zudem wird der Gefahr begegnet, dass Unterschiede bei der Analyse Auswirkungen auf die Untersuchungsergebnisse haben und deren unmittelbare wissenschaftliche Vergleichbarkeit negativ beeinflussen. Neben der fachlichen Ausstattung ist für den benötigten Umfang der Auftragsausführung auch die zahlenmäßig vorhandene Personalkapazität des künftigen Auftragnehmers entscheidend. Beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. sind 76 Tierärzte und 136 technische Angestellte vorhanden, die flächendeckend eingesetzt werden können. Explizit im Fall eines Seuchenausbrauchs hoch ansteckender Tierseuchen wie z.B. der Schweinepest oder der Maul- und Klauenseuche ist die Vorhaltung eines bestimmten Umfangs von Sach- und Personalressourcen notwendig, um Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort koordinieren zu können. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. kann hier im Ernstfall mit seinen besonderen auch kurzfristig verfügbaren Personalressourcen zusätzlich direkt in die staatlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eng mit eingebunden werden. Da sich das typische Seuchengeschehen nicht an Gebietsgrenzen hält, ist es notwendig, dass tierärztliche Kapazitäten im gesamten Tätigkeitsgebiet jederzeit und kurzfristig verschoben werden können. Hierbei ist eine zentrale Koordinierung unerlässlich, da sämtliche benötigten Informationen für strategische Entscheidungen und zur Berichterstattung an einer Stelle zusammenlaufen. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V hat ein über Bayern verteiltes dichtes Netz an Außenstellen mit klaren Führungsstrukturen, die die einzelnen Tierarten und deren spez. Anforderungen an Seuchenschutz und Tiergesundheit berücksichtigen. Diese Strukturen spiegeln sich in den einzelne Abteilungen der Zentrale wider. Hier laufen die Informationen aus den Regionen zusammen. So können strategische Entscheidungen schnell getroffen und evtl. durch Verschiebung tierärztlicher Kapazitäten in der Fläche realisiert werden. Die zentrale Koordination aller Informationen ist unerlässlich für die Berichterstattung an die Ministerien und die politischen Entscheidungsträger für entsprechendes Planen und Handeln. Die dargestellte besondere und außerhalb der Branchenüblichkeit liegende Personal- und Laborausstattung (Veit Hirsch/Hendrik Kaelble, in Malte Müller-Wrede,VgVKommentar, § 14, Rn. 181) ist für die Durchführung des Auftrags unerlässlich. Bis zum Ausführungsbeginn ist es für kein anderes Unternehmen möglich sich die erforderlichen besonderen Fähigkeiten und Ausstattungen anzueignen (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 20.12.2013 – 15 Verg 6/13). Für einen anderen Wirtschaftsteilnehmer ist es technisch und organisatorisch nahezu unmöglich die geforderte Leistung zu erbringen. Die Ausführung der Leistung benötigt spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge und Hilfsmittel, spez. Verbindungen zu staatlichen Einrichtungen und bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen, die nur dem Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. zur Verfügung stehen (Erwägungsgrund 50 RL 2014/24/EU).
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: d) Kombination von Dienstleistungen und extrem hohe wissenschaftliche Expertise Aufgrund Zusammenlaufens aller im Rahmen der Globalmaßnahmen benötigten Leistungen an einem zentralen Standort ergibt sich eine einzigartige Kombination dieser Dienstleistungen. Durch eine Verknüpfung der tierärztlichen Leistungsbereiche mit den Labordienstleistungen und der Pathologie sowohl im Innen- als auch im technischen und tierärztlichen Außendienst ergeben sich sehr kurze Wege, schnelle Entscheidungsfindungen und nahezu kein Informationsverlust innerhalb der einzelnen Fachbereiche und wissenschaftliche Synergien, die auch tierartübergreifende Erkenntnisse ermöglichen. Dies wiederum ermöglicht die frühzeitige und zielgerichtete Verhinderung eines weiteren Verlaufs eines Seuchengeschehens. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Bekämpfung von Tierseuchen, das frühe Erkennen einer Seuche ist. Die hohe wissenschaftliche Kompetenz des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. spiegelt sich nicht nur im Monitoring und der Bekämpfung von Tierseuchen wider. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. verfügt auch im Bereich der Schadensabwehr und Bekämpfung von Erkrankungen der Tiere über langjährige und erprobte Vorgehensweisen und Erfahrungen. Diese Kompetenz ist essenziell für die behandelnden Tierärzte der Projektbetriebe. So konnten bereits in der Vergangenheit frühzeitig genetische Missbildungen erkannt werden und effektive Konzepte für z. B. die Eutergesundheit entwickelt und unter den Landwirten in Bayern etabliert werden. Darüber hinaus hat der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ein bundesweit anerkanntes und angewandtes System zum schonenden Veröden der Hornanlage beim Kalb entwickelt. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. publiziert regelmäßig wissenschaftliche Abhandlungen in einschlägigen internationalen Fachzeitschriften. So hat er beispielsweise in den letzten 2 Jahren folgende wissenschaftliche Ausarbeitungen für folgende internationale Fachzeitschriften veröffentlicht.  Clinically manifesting, naturally occuring fowl glioma in a leghorn chicken in germany; Avian Diseases, S. 119-123  Hämatologischer Status von Aufzuchtkälbern in bayerischen Milchviehbetrieben (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft Servic; Poster)  A High Plane of Nutrition is a Protective Factor, Against Calf Diarrhea on Dairy Farms, 2021 ACVIM Forum, Poster Online  Calf health from birth to weaning - an update Irish Veterinary Journal, S. 1-8 (BioMed Central)  A High Plane of Nutrition Is Associated with a Lower Risk for Neonatal Calf Diarrhea on Bavarian Dairy Farms, Online, Animals 2021, Ausgabe 11 (MDPI)  Calf Diarrhoea Chapter 44, Section VII., S. 16-24 (WBC-Hungarian Assoc. f. Buiat. Weltgesellschaft)  Performance of three commercial ELISA tests for  Mycobacterium avium subsp. paratuberculosis (MAP) antibodies in blood and milk samples, Poster (Intern. Assoc. f. Paratuberculosis)  Ruminal Parakeratosis in Cattle and Sheep, MSD MANUAL Veterinary Manual (MSD MANUAL Veterinary Manual)  Reticuloruminal Milk Accumulation in Calves MSD MANUAL Veterinary Manual (Online)  Kälberdurchfall - welche Proben nehmen und welche Fragen stellen? Der Praktische Tierarzt 104 Heft 9/2023, Seite 892-898 (Schlütersche Fachmedien GmbH)  Poster Residnes of Betalactam antibiotics in colostrum from dairy cows, WBC Madrid 2022 (technisches Sekretariat)  Long-term control of Coxiellosis in sheep by annual primary vaccination of gimmers (Elsevier B.V.)  Caseous lymphadenitis monitoring in Bavarian goats 2009-2021, Poster (European College of Small uminant Health Managemen)  An intercomparsion study of ELISAs for the detection of PRRSV - evaluating six conditionally dependent tests (Online Fachzeitschrift PLOS) Auch die Mitarbeiter selbst sind gefragte Referenten in der Fachwelt. Sie haben in den letzten 2 Jahren zahlreiche wissenschaftliche Fachvorträge gehalten. Darunter u. a. in folgenden Bereichen:  Kinetik der BTV-Antikörper nach Grundimmunisierung und einmaliger Wiederholungsimpfung (12. Stendaler Symposium)  Perspektiven für eine serologische Diagnostik der Rindersalmonellose (Vet- Congress)  Der indirekte Einfluss der Coxiellose auf die Gesundheit von Milchkühen (Vet- Congress)  Primary vaccination of replacement yearlings (ISWAVLD Congress)  PRRS-Neutralisierende Antikörper gegen Impfviren (39. Jahrestagung AVID Virologie)  Einfluss ausgewählter Bruteiparameter auf die Tiergesundheit von Entenküken aus Natur- und Kunstbrut (4. Jahrestagung der DVG Fachgruppe ZZWRAF)  Bakteriologische Wasseruntersuchung als zusätzliche Diagnostikmöglichkeit bei Fischkrankheiten? Chancen und mögliche Herausforderungen (Jahrestreffen der AG Fischseuchen). Auch international ist der TGD im Rahmen seiner Forschung auf dem Gebiet des sog. Q-Fiebers, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz in die Kategorie der meldepflichtigen Krankheiten gehört, in einer führenden Position. Fachliche Bezugsquellen: Böttcher, J., Niethammer, F., Böhm, B., Kappe, E., Schade, B., Turowski, V., Bauer, Böttcher, J., et al. (2022). "Long-term control of Coxiellosis in sheep by annual primary vaccination of gimmers." Vaccine. Böttcher, J., et al. (2024). "The immune response to a Coxiella burnetii vaccine in sheep varies according to their natural pre-exposure." Vaccine 42(8): 1993-2003. Böttcher, J., et al. (2018). "Q fever: A long-term strategy of vaccination requires a reasonable compromise." Tierärztliche Umschau 73: 9. Böttcher, J., et al. (2013). "The impact of Q fever-phase-specific milk serology for the diagnosis of puerperal and chronic milk shedding of C. burnetii in dairy cows." Berl Munch Tierarztl Wochenschr 126(9-10): 427-435. Aufgrund der breiten Ausstattung mit Fachtierärzten und der hohen wissenschaftlichen Kompetenz ist der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. in besonderer Weise geeignet, im Rahmen der Globalmaßnahmen auch den fachspezifischen Unterricht an landwirtschaftlichen Fachschulen zu übernehmen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: e) Selbsthilfeorganisation Aufgrund der aktuell stabilen Lage im Freistaat Bayern im Bereich des Seuchengeschehens, konzentriert sich die Auftragsausführung für die Globalmaßnahmen aus aktueller Sicht des Fachbereichs zunächst auf den Bereich der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrvermeidung. Da hier jedoch anders als im Bereich der direkten Gefahrenabwehr keine Eingriffsbefugnisse des Staates bestehen, ist der öffentliche Auftraggeber hauptsächlich auf eine freiwillige Teilnahme von Landwirten an einschlägigen Projekten und Monitoringmaßnahmen angewiesen. Die Bereitschaft den eigenen Tierbestand untersuchen zu lassen und persönliche Auskünfte über Betriebsinterna zu erteilen steigt erfahrungsgemäß erst mit Eintreten eines konkreten Gefährdungsfalles. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ist unter den Landwirten eine seit Jahrzehnten als bekannt und vertrauenswürdig eingestufte Institution. Diese besondere Stellung und das in der Landwirtschaft bestehende Vertrauen resultiert aus dem Charakter des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. als Selbsthilfeeinrichtung der bayerischen Landwirtschaft, die im Jahr 1969 gegründet wurde und dessen Ursprünge bis in die 1920er Jahre zurückzuführen sind. Mitglieder des Vereins sind, die auf Landesebene tätigen Zusammenschlüsse auf dem Gebiet der Tierzucht und der Tierproduktion. Hierdurch ist die Tätigkeit des Tiergesundheitsdienst e. V. speziell auf die Bedingungen der bayerischen Landwirtschaft ausgerichtet. Aufgrund dieser besonderen Stellung des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. als Selbsthilfeorganisation ist er europaweit gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 51). f) Vernetzung Zudem besteht seit 2020 eine Kooperationsnetzwerk „digitales Tierwohlmonitoring“ zwischen dem Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. dem Fleischprüfring Bayern e.V. und dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V Jeder der Kooperationspartner erhebt im Rahmen seiner speziellen Aufgabenwahrnehmung Daten betreffend des Gesundheits-, Haltungs-, Leistungs- und Schlachtzustands (Gewicht, Muskelanteil, tierärztlicher Schlachtbefund, Antibiotikaeinsatz etc.) des Tierbestands von Landwirten. Die gesammelten und aufbereiteten Daten werden sodann mittels EDV-Systemen vernetzt und ausgewertet und es wird eine aufgabenübergreifender Datenaustausch betreffend des im Freistaat Bayern vorhandenen Tierbestands ermöglicht. Es besteht zwischen den Netzwerkpartnern eine vertragliche Vereinbarung mit ausschließlichen Eigentums- und Nutzungsrechten an den Daten für die Kooperationspartner. Hierdurch besteht neben der Probengewinnung im Rahmen von Präventionsprojekten bei der Auftragsausführung für den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ein zusätzlicher, europaweit nicht an anderer Stelle auffindbarer großer, dynamischer und stets aktueller Datenbestand. Hierdurch steht dem Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ein komplettes Tiergesundheitsmanagement zur Verfügung, dass als Frühwarnsystem für die tierhaltenden Betriebe und die betreuenden Tierärzte fungiert und europaweit für das betreffende Gebiet so nicht an anderer Stelle existiert. g) Keine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht Eine weitere technische Besonderheit im Rahmen der Auftragsausführung der Globalmaßnahmen stellt die Finanzstruktur der Auftragsausführung, Vorleistung des Auftragnehmers, die Abrechnung einer differenzierten prozentualen Eigenbeteiligung der Landwirte und die ganzjährig unerlässliche kontinuierliche Durchführung der Projektarbeiten zur Sicherstellung der Projektergebnisse -unabhängig von freigegebenen Haushaltsmitteln- dar. Für das Ziel des Gesamtprojekts wäre es kontraproduktiv, wenn begonnene Projekte aufgrund des Verbrauchs zur Verfügung stehender Haushaltsmittel abgebrochen werden müssten. So etwa, wenn im Rahmen eines aktuell in Entwicklung befindlichen Seuchengeschehens Laboruntersuchungen andauern, pathologische Untersuchungen für eine weitere Bekämpfung zeitnah durchgeführt werden müssten und Untersuchungsergebnisse schnellstmöglich an die Hoftierärzte und Tierhalter weitergereicht und interpretiert werden müssten. Nach § 2 Abs. 1 der Satzung des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ist Vereinszweck die Förderung und Sicherung der Tiergesundheit, insbesondere im Interesse der Erzeugung gesundheitlich einwandfreier, vom Tier stammender Nahrungsmittel. Im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben und der fehlenden Absicht Gewinne zu erzielen hat der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V nicht unerhebliche Projektteile aus Eigenmitteln anderer Bereiche in die Globalmaßnahmen nach dem Verbrauch der Projektmittel vom Staat und der Tierseuchenkasse investiert. Der explizite Ausschluss von kurativen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung unterstreicht die nicht gewinnorientierte, unkommerzielle Ausführung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: h) Erfahrung und Referenzen Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. verfügt über außergewöhnliche Erfahrung und Referenzen auf dem Bereich der Auftragsausführung, da er seit 75 Jahren erfolgreich in der Seuchenbekämpfung tätig ist. Durch die vergangenen Beauftragungen konnten die aufgeführten Tierseuchen erfolgreich bekämpft werden. Das Transport-, Logistik- und Untersuchungssystem zur Bovine Virusdiarrhoe-Bekämpfung wurde ebenfalls im Rahmen der Beauftragung entwickelt. Das Paratuberkulose- Projekt ist Bestandteil der Beauftragung. Die Eutergesundheit ist das größte Projekt im Rahmen der Beauftragung. Es hat dazu geführt, dass Bayern in der Eutergesundheit führend in Deutschland ist. Das ist einzig auf die Arbeit im Rahmen der Beauftragung zurückzuführen. Die Ermittlung der Ursache des Blutschwitzens war ebenfalls Projektarbeit. Die Schmallenbergvirusdiagnose wurde auch im Rahmen der Projektarbeit entwickelt. In den Anfangszeiten des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. waren Tuberkulose, Brucellose, die Bekämpfung der Deckseuchen die Hauptaufgaben des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Durch die Arbeit des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. waren bereits 1960 90 % der bayerischen Betriebe frei von TBC (1952 26 %). Die Vibrionenseuche und die Trichomonadenseuche konnten durch die Arbeit des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. weitestgehend verdrängt werden. Bayern ist auch durch die intensive Arbeit des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. frei von Brucellose. Ende der 70er Jahre richtete der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. eine virologische Abteilung ein. Es gelangen die ersten Nachweise von BHV1 und BVD Viren. In enger Kooperation mit der TIHO Hannover wurde die Bestandsmilchuntersuchung entwickelt und das BHV1 Bekämpfungsverfahren auf freiwilliger Basis etabliert. Bayern wurde als erstes Bundesland in Deutschland BHV1 frei. Bereits vor dem Beginn der BVD Pflichtuntersuchung im Jahre 2011 hat der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. gemeinsam mit den anderen Selbsthilfeeinrichtungen und den Molkereien ein sicheres, praktikables und kostengünstiges Transport-, Logistik- und Untersuchungssystem entwickelt. So ist Bayern aktuell frei von der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD). Gemeinsam mit der Milchwirtschaft hat der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. in den vergangenen Jahren das Para – TB-Projekt auf den Weg gebracht. In punkto Eutergesundheit steht Bayern auf dem Spitzenplatz in Deutschland. Erregerresistenzen spielen hier keine Rolle. Das ist insbesondere auf die Arbeit des Eutergesundheitsdienstes im Rahmen der Globalmaßnahmen zurückzuführen. Die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) Untersuchung wurde im Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. mit Unterstützung des Nobelpreisträger Stanlay Prusiner etabliert. Daneben führt der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. auch Untersuchungen im Auftrag des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durch. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. ist die einzige Organisation, welche aktuell noch BSE untersucht. In der Pathologie des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. wurden sehr früh die Ursachen des Blutschwitzens bei Kälbern (durch ein Impfstoff gegen BVD verursacht) erkannt und publiziert (Kappe, E. C., et al. (2010). „Bone marrow depletion with haemorrhagic diathesis in calves in Germany: characterization 9ft he disease and preliminary investigations on ist aetiology.“ Berl Munch Tierarztl Wochenschr 123(1-2): 31-41.). In enger Kooperation mit der Tierzucht (Netzwerk) werden Missbildungen und deren genetische Ursachen frühzeitig erkannt. Das Schmallenbergvirus wurde als erstes beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. nachgewiesen – auch über das Missbildungsprojekt im Rahmen der Globalmaßnahmen. i) europaweite Marktanalyse Das zwingend der Tiergesundheitsdienst e.V. als einziges Unternehmen in der Lage ist den Auftrag durchzuführen, ergibt sich nach einer umfassenden Marktanalyse des Fachbereichs auf europäischer Ebene (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 50a-51, VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2023 – 3194.Z3-3_01-22-54). (1) Herangehensweise für die vorliegende Marktanalyse war zunächst eine Analyse, ob bereits ähnlich aufgestellte und strukturierte Wirtschaftsteilnehmer in Europa zu finden sind. Auf nationaler Ebene bestehen in diesem Tätigkeitsbereich keine mit Bayern vergleichbaren Strukturen. Nur in Bayern ist der Tiergesundheitsdienst eine eigenständige privatwirtschaftliche Organisation. In allen anderen Bundesländern werden die Aufgaben als Teil der Tierseuchenkasse im Rahmen der mittelbaren Staatsverwaltung wahrgenommen. Insofern hat sich am deutschen Markt bislang kein existierender Markt für die benötigte Leistung herausgebildet. Auf europaweiter Ebene stellt sich die Marktlage wie folgt dar: Der Tiergesundheitsdienst Österreich besteht im Wesentlichen aus einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen Tierarzt und Landwirt. Ist solch ein Betreuungsvertrag geschlossen, spricht man automatisch von Tiergesundheitsdienst. Bildlich gesprochen, wenn Tierarzt und Landwirt sich die Hand geben und versichern, dass Sie von nun an zusammenarbeiten, spricht man von Tiergesundheitsdienst. In diesem Fall darf der Tierarzt Medikamente an den Landwirt abgeben. Gibt es diese Vereinbarung nicht, muss der Tierarzt alle anstehenden Behandlungen selbstständig durchführen. Landwirte und Tierärzte verpflichten sich zur Fortbildung in einem vorgeschriebenen Maß. So müssen Landwirte ca. 4 Fortbildungsstunden pro Jahr nachweisen. Die Fortbildungen für Landwirte und Tierärzte organisiert pro Bundesland ein Team von 3-4 Personen. In der Regel jeweils ein oder zwei Tierärzte und 1-2 Verwaltungsangestellte. Mittlerweile hat sich eine Dachorganisation aller österreichischen Bundesländer gegründet. Der Staat Österreich unterstützt die Organisation mit Laboruntersuchungen in staatlichen Einrichtungen. So werden Blut und Milchproben, wie auch Sektionen von Tieren in staatlichen Laboren finanziert.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im Gegensatz zum GD Animal Health Service - Tiergesundheitsdienst Deventer (Niederlande) etwa, verfügt der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. über folgende Alleinstellungsmerkmale:  Anbindung an die anderen Selbsthilfeeinrichtungen der Tierhalter (Vernetzung, Kooperationsnetzwerk s.o.).  Tierärztlicher Dienst für spezielle Tierarten, hier Bienen und Fische. Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES Tiergesundheit) ist aus folgenden Gründen als Auftragnehmer ausgeschlossen.  Sie verfügt über keinerlei Vernetzung mit den einschlägigen Organisationen  Es handelt sich um eine 100% Tochter des Gesundheitsministeriums und mit der Aufgabe betraut Untersuchungen im Rahmen von Rechtsbestimmungen zu erbringen.  Die Agentur verfügt über kein eigenes Außendienstpersonal.  Die Agentur ist eine Bundeseinrichtung (2) Sodann analysierte der Fachbereich Zusammenschlüsse in Teilbereichen (Kliniken, Tierärzte, Labore) des vorliegend benötigten Leistungsspektrums und deren tatsächliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. In Deutschland gibt es insgesamt 181 tierärztliche Kliniken (Stand 11/2022). Tierärztliche Kliniken kommen für den Auftrag jedoch nicht in Frage, weil sie regelmäßig standortgebunden sind und grundsätzlich über keinen technischen und tierärztlichen Außendienst verfügen. Zudem ist eine flächendeckende Betreuung mit verschiedenen Standorten und damit eine schnelle und unmittelbare Erfassung von Laborproben und Material zu pathologischer Untersuchung nicht möglich. Kliniken sind auch nicht im Bereich des Monitorings und der betrieblichen Beratung tätig. Im Gegensatz zu größeren Zusammenschlüssen von Tierarztpraxen, wie beispielsweise die Tierärzte Wonsees GmbH, die Tierarztpraxis Scheidegg oder die Tierarztpraxis Geisenhausen ist der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. nicht regional begrenzt tätig, sondern deckt mit seinen Außenstellen ganz Bayern ab. Zusammengeschlossene Tierärzte sind regelmäßig auf ein oder zwei Großtierarten spezialisiert. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V ist im Gegensatz dazu bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel, Fischen und Bienen mit entsprechenden Fachtierärzten aktiv. Große, zusammengeschlossene Tierarztpraxen verfügen regelmäßig über 10 bis 15 Tierärzte. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V beschäftigt dagegen rd. 75 Tierärztinnen und Tierärzte. Im Gegensatz zu anderen Laboreinrichtungen wie etwa dem Milchlabor MBFG, sind die Alleinstellungsmerkmale des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., dass das Labor Untersuchungen in Pathologie, Histopathologie, Mikrobiologie, Virologie, Molekularbiologie, Serologie, Chemie und Toxikologie durchführen kann sowie Pathologie und Labor eine Einheit an einem Standort bilden und die enge Verknüpfung des flächendeckend arbeitenden technischen und tierärztlichen Außendienstes mit dem Labor und der Pathologie gewährleistet ist. Das Labor des Tiergesundheitsdienst e.V. verfügt Expertise sowohl im Bereich der Quantität, also auch im Bereich der Qualität und Spezialität. Dies ergibt sich aus dem hohen Ausbildungsstand des Personals und der sehr hohen Fachtierarztquote. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. sind gefragte Experten beim Bund (FLI Mitarbeit bei der STIKO Vet) Beispiel ist eine erfolgreiche Kooperation bei der Entwicklung von modernen Diagnostika. Die soeben in Blick genommenen existierenden Zusammenschlüsse in Teilbereichen des vom öffentlichen Auftraggeber benötigten Leistungsspektrums – unabhängig vom Standort im Inland oder anderen Mitgliedstaaten - sind aus den genannten Gründen tatsächlich und wirtschaftlich nicht in der Lage den Auftrag auszuführen. Ein derartig großes Leistungsspektrum aufzubauen, würde erhebliche finanzielle Investitionen erfordern, die sich vor dem Hintergrund der oben dargestellten Auftragsstruktur in keinster Weise amortisieren würden. Zudem wäre der zeitliche Faktor, der für den Aufbau notwendig wäre im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren nicht umsetzbar. Zwischenergebnis Aufgrund der dargestellten zahlreichen technischen Besonderheiten ist ein Wettbewerb aus technischen Gründen nicht möglich. Der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. verfügt quasi über eine Monopolstellung und ist objektiv als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag durchzuführen (MüKoEuWettbR/Fett, 4. Aufl. 2022, VgV § 14 Rn. 78, 79). Die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens ist damit obsolet, eine Veröffentlichung kann nicht zu Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen (Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU). 2. Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 VgV Ein auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV gestütztes Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter ist nach § 14 Abs. 6 VgV nur dann zulässig, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. a) Keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung Aufgrund der durchgeführten Marktanalyse (siehe unter i) hat sich herausgestellt, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösungen für den vorliegenden Beschaffungsbedarf gibt. Eine Alternative oder Ersatzlösung ist vernünftig, sofern sie nicht mit nennenswerten Nachteilen verbunden ist und sich der Beschaffungszweck gleichermaßen erreichen lässt. Vernünftig sind Alternativen oder Ersatzlösungen somit dann, wenn der durch den öffentlichen Auftraggeber bestimmte Nutzen oder die bestimmte Qualität gleichermaßen erfüllt wird (VK Bund, Beschluss v. 28.11.2016 – VK 1-104/16). Es stellt keine Alternative dar auf eine flächendeckende Lösung zu verzichten, da der Beschaffungszweck hierdurch nicht gleichermaßen erreicht wird. Die Ziele der Erhaltung der Tiergesundheit, der Seuchenprävention und der Seuchenbekämpfung bedürfen aus Gründen der Gefahrenabwehr höchster Qualität und Effektivität.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im Rahmen des Schutzes der Bevölkerung vor Pandemien, Epidemien und Endemien hat sich immer wieder gezeigt, dass ein flächendeckend einheitliches und abgestimmten Vorgehen benötigt wird. Es kommt sowohl bei der Bekämpfung als auch bei der Prävention maßgebliche auf die Expertise und vorhandene Infrastruktur des Auftragnehmers an, die sich auf die benötigte Qualität der Durchführung der Globalmaßnahmen auswirkt. Eine Aufteilung der Leistung auf mehrere Auftragnehmer z. B. nach den unterschiedlichen Regierungsbezirken des Freistaat Bayerns ist mit nennenswerten Nachteilen verbunden. Zum einen ginge dies zu Lasten einer möglichst raschen einheitlichen Lagebewertung des Gesundheitsstatus der jeweiligen Tierart bzw. eines Seuchengeschehens auf dem Gebiet des Freistaats. Die Effektivität der Globalmaßnahmen und die die Gefahrenabwehr wären wesentlich beeinträchtigt. Zum anderen käme es zu deutlich erhöhten Transaktionskosten, fehlendem einheitlichen wissenschaftlichen Standard und es würde nicht zu notwendigen Synergieeffekten kommen. Erst durch die Flächendeckung ergibt sich die Möglichkeit eines zielgerichteten einheitlichen überregionalen Vorgehens, dass wegen der Dynamik eines Seuchengeschehens bzw. der Ausbreitung von Krankheiten zwingend notwendig ist. Somit lässt sich der vom Freistaat Bayern bestimmte Nutzen und die Qualität der Globalmaßnahmen nicht durch eine Alternative oder eine Ersatzlösung erfüllen. b) Keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter Die Festlegung des Beschaffungsdarfs im Rahmen des Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers (Burgi/Dreher/Opitz/Lampert, 4. Aufl. 2022, GWB § 121 Rn. 29) geschieht vorliegend vor dem Hintergrund der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Intention der konkreten Festlegung ist die möglichst wirksame Durchführung von Präventionsmaßnahmen, die effektive Gefahrenabwehr und des Krisenmanagements beim Auftreten von Tierseuchen im Rahmen der Tier- und Lebensmittelgesundheit auf dem Gebiet des Freistaat Bayerns. Es handelt sich hierbei gerade nicht um eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch den öffentlichen Auftraggeber. Vorliegend wurde die Bestimmung des Leistungsgegenstand dahingehend getroffen, dass innerhalb einer spezifischen Tierart sämtliche Projektstufen (Diagnostik und Ermittlung von Krankheitsursachen, Probengewinnung, Durchführung von Laboranalysen, Sektionen und pathologische Untersuchungen, Erarbeitung von labordiagnostischen Konzepten, Konsultations-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit) von demselben Auftragnehmer durchzuführen sind. Dies begründet sich im Wesentlichen darin, dass vielfach einzelne Projektstufen auf ein und demselben Betrieb durchgeführt werden, da sie aufeinander aufbauen können bzw. bestimmte Ergebnisse in einem Projekt ein anderes initiieren. Zudem muss der Auftragnehmer bestimmte Grunddaten nicht mehrfach erheben. Die Projekte sind tierartspezifisch. Für jede Tierart wird jährlich eine bestimmte Mittelausstattung aufgeteilt auf die Projekte festgelegt. Da die Tiergesundheit dynamisch ist muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, kurzfristig Schwerpunkte mit einer einhergehenden (begrenzten) Mittelverschiebung zu setzen. Würde also nicht ein Auftragnehmer alle Projekte durchführen, müsste der Auftraggeber entweder ständig die Mittelausstattung der Projekte korrigieren oder notwendige Projektarbeit würde nicht durchgeführt. Es ist auch schwer vorstellbar, dass ein Auftragnehmer nur das Projekt „Konsultations-, Informationsund Öffentlichkeitsarbeit durchführt, ohne die Ergebnisse aus den anderen Projekten detailliert zu kennen. Die Gesunderhaltung von Tierbeständen lässt sich tierartspezifisch optimieren, da alle Ergebnisse aus den Projekten in einer Hand zusammenlaufen und unmittelbar und gezielt Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit ist die dem Auftraggeber gesetzte vergaberechtliche Grenze der Bestimmungsfreiheit eingehalten. Da im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV der öffentliche Auftraggeber stets einen gewissen Einfluss auf die Tatbestandsvoraussetzungen ausübt, indem er die Leistungsanforderung vorgibt, die nur von einem Unternehmen erfüllt werden können, ist ein Zutun zum Erwerb der Monopolstellung eines Unternehmens unbeachtlich (Veit Hirsch/Hendrik Kaelble, in Malte Müller-Wrede: VgV-Kommentar, § 14, Rn. 176). Damit ist die Festlegung des Beschaffungsbedarfs durch den besonderen Auftragsgegenstand der Seuchenprävention – und der Seuchenbekämpfung gerechtfertigt. Es liegen vom Auftraggeber dafür tatsächlich vorhandene, nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vor und die Bestimmung wurde folglich willkürfrei getroffen. Eine Diskriminierung anders strukturierter wirtschaftlicher Zusammenschlüsse entsteht hierdurch gerade nicht, da kein weiterer Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist den Auftrag auszuführen (Ziekow/ Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 54).
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung7 800 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los1
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 250 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los2
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung750 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los3
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 005 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los4
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung750 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los5
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung750 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRahmenvertrag Los6
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-8508004-69
Postanschrift: Helmbrechtser Straße 22  
Stadt: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.fueak.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27  
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht / HR VR 30119
Postanschrift: Senator-Gerauer-Str. 23  
Stadt: Poing
Postleitzahl: 85586
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d485f957-4af4-4ee7-a8ac-daaf1ab08fa8  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 547087-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2024

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Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersdorf (Schwaben)
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
Schäftlarn
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheinfeld
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schleching
Schliersee
Schlüsselfeld
Schnaittach
Schnaittenbach
Schneizlreuth
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schönsee
Schönthal
Schonungen
Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schwebheim
Schweinfurt
Schweitenkirchen
Schwindegg
Seebruck
Seefeld
Seeon-Seebruck
Seewiesen
Selb
Senden
Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach am Inn
Sindelsdorf
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sonnen
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtprozelten
Stadtsteinach
Stammbach
Stammham
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steingaden
Steinhöring
Steinwiesen
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Syrgenstein
Tacherting
Tagmersheim
Tann
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
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Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
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Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
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Waging am See
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Wald
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Walderbach
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Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
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Wartenberg
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Wasserburg am Inn
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Wehringen
Weichering
Weichs
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Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
Weihenzell
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weißensberg
Weißenstadt
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Weitnau
Weitramsdorf
Welden
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Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
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Wilburgstetten
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Windsbach
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Wörth am Main
Wörth an der Donau
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Zeil am Main
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Zeitlofs
Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
Zell im Fichtelgebirge
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Ziertheim
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Zwiesel